Miete zahlen ohne gewohnt zu haben

Diskutiere Miete zahlen ohne gewohnt zu haben im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich komme aus Chemnitz und bin dort Student. Jetzt habe ich mir eine WG angeschaut (Erstbezug)und es werden einzelne Verträge mit dem Vermieter gemacht. ...


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  1. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #1

    Miete zahlen ohne gewohnt zu haben

    Hallo,

    ich komme aus Chemnitz und bin dort Student. Jetzt habe ich mir eine WG angeschaut (Erstbezug)und es werden einzelne Verträge mit dem Vermieter gemacht. (3erWG)

    Ich kann erst ab dem 8.0kt. einziehen (theoretisch könnte ich jetzt schon, aber aus persönlichen Gründen hab ich keine Zeit eher nach CHemnitz zu kommen), habe bisher nur den Vertrag zugemailt bekommen und bisher keine verbindlichen Zusagen zur WG gemacht.

    Im Vertrag jetzt das das Mietverhältnis am 1.10.07 beginnt, was bedeutet der Vermieter möchte von mir Kohle ohne das ich in irgendeiner Weise die Mietsache benutzt habe. Außerdem wurde mir der Vertrag am 04.10.07 erst zugesand.



    Ist das irgendwie rechtlich festgelegt oder reine Verhandlungssache.
    Weiterhin muss man sagen dasin CHemnitz das finden einer Mietsache eher entspannt ist-->es gibt also WOhnungen und WGs, leider gefällt mir das Zimmer sehr.


    beste Grüße
    und Danke für die möglichen
    Antworten

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  2. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #2
    Du musst doch nicht unterschreiben. Rede mit dem Vermieter, ob er dich erst zum 1.11. rein läßt. Mit anderen Worten: Ein Mietvertrag geht üblicherweise am am ersten eines Monats los. Da dir der 1.10. zu früh ist, wird es wohl der 1.11.
    Es gibt zwar auch Verträge für den 15. eines monats, ich denke aber nicht, dass der Vermieter da mitspielt, da er wohl sonst mit den Mietzahlungen durcheinander kommt *lol*

  3. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #3
    na das der 1.10 mir zu früh ist würde ich nicht sagen - eher das es gar nicht mehr geht weil heute schon der 5. ist (-:

    ich würde schon gern irgendwann nächste Woche einziehen.

  4. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #4
    Dann warte doch einfach bis 1.11. Eines der beiden Daten wirst du als Mietbeginn nehmen müssen. Wenn du nächste Woche einziehen willst, ist der Mietbeginn der 1.10. Ansonsten darfst du erst am 2.11. in die Wohnung.
    Einen Tod musst du sterben.

  5. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #5
    Original von Capo
    Dann warte doch einfach bis 1.11. Eines der beiden Daten wirst du als Mietbeginn nehmen müssen. Wenn du nächste Woche einziehen willst, ist der Mietbeginn der 1.10. Ansonsten darfst du erst am 2.11. in die Wohnung.
    Einen Tod musst du sterben.
    Sorry, aber das ist völlig daneben. Wie alles andere auch ist der Mietbeginn reine Verhandlungssache.
    Und beim verhandeln nicht vergessen, dass die Gegenseite unter Umständen völlig andere Vorstellungen haben könnte. :zwinker

  6. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #6
    Reine Verhandlungssache? Ja, wo doch der Mietzins immer im Voraus und zu Monatsbeginn zu zahlen ist.

    Also wird sich der Vermieter natürlich darauf einlassen, weil die anderen Bewohner schon am 2.10. bzw am 6.10. Somit hat der Vermieter das unvergleichliche Vergnügen, die Mietzahlung für eine wohnung an 3 verschiedenen Terminen einzuziehen?

    von den Auszugsterminen ganz zu schweigen.

  7. Miete zahlen ohne gewohnt zu haben #7
    Original von Capo
    Reine Verhandlungssache? Ja, wo doch der Mietzins immer im Voraus und zu Monatsbeginn zu zahlen ist.

    Also wird sich der Vermieter natürlich darauf einlassen, weil die anderen Bewohner schon am 2.10. bzw am 6.10. Somit hat der Vermieter das unvergleichliche Vergnügen, die Mietzahlung für eine wohnung an 3 verschiedenen Terminen einzuziehen?

    von den Auszugsterminen ganz zu schweigen.
    Das sind ja geniale Vorstellungen...
    Weil es dem Vermieter zu mühsam ist, die Miete bei Beginn des Mietverhältnisses für Teilmonate zu vereinnahmen, verzichtet er lieber gleich ganz auf die Miete für den gesamten Monat? Vielleicht sucht er auch lieber weiter nach einem Mieter, der nicht am 08.10. sondern erst am 01.11. einziehen und Miete bezahlen will und geht neben dem Verzicht auf Einnahmen auch noch das Risiko eines Misserfolgs ein?

    Sorry, aber so etwas hat bisher noch nicht mal der allerletzte Privatvermieter einer einzelnen Einliegerwohnung verkündet.

    Schon mal daran gedacht, dass die Miete nur im ersten Monat mit Beginn des Mietverhältnisses für einen Teil des Monats anfällt? In den Folgemonaten ist die Miete dann ganz normal zu Monatsbeginn fällig und Kündigungsfristen enden auch einem bei Mietbeginn mitten im Monat ohne abweichende Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften am Monatsende.

    •   



       


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