Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

Diskutiere Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; folgende Frage ein Mieter ist mit der Miete z.B. seit 1.2. in Verzug. (fristlose Kündigung mal aussen vor lassen) Der VM beantragt z.B. am 1.5.10 ...


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  1. Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? #1

    Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

    folgende Frage

    ein Mieter ist mit der Miete z.B. seit 1.2. in Verzug.
    (fristlose Kündigung mal aussen vor lassen)

    Der VM beantragt z.B. am 1.5.10 einen Mahnbescheid mit den enstprechenden Unkosten bzw. Gerichtskosten....

    der dem Mieter am 15.5.10 zugestellt wird.



    Was muss der Mieter an den Mahnbesch.Kosten zahlen,

    wenn er zufällig am 2.5. den geschuldeten Betrag überwiesen hat
    oder
    zufällig am 13.5. den geschuldeten Betrag überwiesen hat





    oder
    bleiben sämtliche Kosten beim VM hängen?

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  2. Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? #2

    RE: Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

    Original von 206er
    Was muss der Mieter an den Mahnbesch.Kosten zahlen,

    wenn er zufällig am 2.5. den geschuldeten Betrag überwiesen hat
    oder
    zufällig am 13.5. den geschuldeten Betrag überwiesen hat
    Der Mieter ist mit der Zahlung in Verzug und hat daher den Verzugsschaden zu ersetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch die Kosten des Mahnverfahrens. Der Vermieter hat allerdings eine Schadensminderungspflicht. Man wird also darauf abstellen müssen, ob der Vermieter nach Eingang der Zahlung in der Lage war, die Kosten zu vermeiden. War er das nicht, wird der Mieter die Kosten zu tragen haben.

    Konkret wird es also darum gehen, wann der Vermieter die Gerichtskosten eingezahlt hat.

  3. Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? #3

    RE: Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

    Original von RMHV
    Konkret wird es also darum gehen, wann der Vermieter die Gerichtskosten eingezahlt hat.
    Warum ? Hat man bei Beantragung eines Mahnbescheides denn die Möglichkeit, diesen kostenfrei zu annulieren, solange man noch nicht bezahlt hat ?

  4. Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? #4

    RE: Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

    ohne zahlung wird der MB nicht bearbeitet, insoweit dürfte sich die frage erübrigen.

  5. Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt?? #5

    RE: Schuldner zahlt, vor Mahnbescheid zugestellt??

    Original von Thomas76
    Original von RMHV
    Konkret wird es also darum gehen, wann der Vermieter die Gerichtskosten eingezahlt hat.
    Warum ? Hat man bei Beantragung eines Mahnbescheides denn die Möglichkeit, diesen kostenfrei zu annulieren, solange man noch nicht bezahlt hat ?
    Beim alten Verfahren wurden Gerichtskostenmarken geklebt. Der Antrag wurde nur mit Marken angenommen. Mit Eingang des Antrags bei Gericht waren die Kosten also auch bezahlt.
    Inzwischen gibt es aber das automatisierte Verfahren. Dabei wird der Antrag abgegeben und vom Gericht kommt irgendwann die Kostenrechnung. In diesem Fall sind also die Kosten keineswegs mit der Abgabe des Antrags bezahlt. Die weitere Antragsbearbeitung hängt von der Zahlung der Gerichtskosten ab.

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