Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete

Diskutiere Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Mieter hat die letzten beiden Mieten nicht bezahlt. Die Dritte wird am 3.9.2010 jetzt auch fällig. Ich hatte den Mieter mündlich drauf angesprochen. Laut ...


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  1. Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete #1

    Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete

    Hallo,

    Mieter hat die letzten beiden Mieten nicht bezahlt. Die Dritte wird am 3.9.2010 jetzt auch fällig.

    Ich hatte den Mieter mündlich drauf angesprochen. Laut Mieter sollte die
    Zahlung Ende August erfolgen. Ist se aber nicht. Ich warte jetzt noch bis zum
    4.9.2010 . Wenn bis dahin kein Geld bezahlt wird werde ich den Mieter abmahnen.

    Ich werde im Schreiben eine Frist setzen bis zum Tag X. Wenn es bis TAg X nicht bezahlt wird Fristlose Kündigung aussprechen.

    Reicht eine Frist von 2 Wochen oder ist dise zu kurz? Wie verhalte ich mich richtig

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  2. Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete #2
    Hallo Cedric_4

    wenn 2 komplette Mieten nicht gezahlt sind, kannst Du sofort die fristlose Kündigung aussprechen. Da muss keine Abmahnung mehr geschickt werden.
    Es sei denn, du willst den Mieter behalten und er soll nur an seine Zahlungspflichten erinnert werden, wovon ich bei der an den Tag gelegten Zahlungsmoral jedoch abraten würde.

  3. Abmahnung wegen Nicht zahlen der Miete #3
    Hallo Cedric_4, Hallo Gicoba,

    ich schließe mich dem Tipp an. Ein schnelles Durchgreifen ist tatsächlich ratsam. Dennoch sollte man versuchen nochmals ins Gespräch zu kommen um zu erfahren woran die Mietrückstände liegen könnte und ob eine Lösung gefunden werden kann.
    Ist der Mieter nicht breit mit Ihnen zu sprechen und plötzlich nicht mehr erreichbar sollten alle Warnglocken gelb blinken. Es ist dann davon auszugehen dass Sie möglichst lange hingehalten werden sollen und er/sie eventuell trotz Kündigung die Wohnung nicht verlassen wird- dann müssten Sie eine Räumungsklage die mit erheblichen Kosten verbunden ist anstrengen.

    Parallel könnten Sie abwegen ob Sie einen Mahnbescheid verschicken um so die Mieten einzufordern. Dies sollten Sie rasch tun, um keine weitere Zeit zu verlieren und die Mietrückstände gering zu halten und ihre Ansprüche zu sicheren.



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