wolle
Die Übertragung der Erhaltungslast gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen in einem Einkaufszentrum ist allenfalls wirksam, wenn sie in einem bestimmten, zumutbaren Rahmen erfolgt. Dies erklärte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung über folgende, in einem Gewerbemietvertrag befindliche, formularmäßige Regelung zu befinden:
(Entscheidung des BGH vom 06.04.2005, Az.: XII ZR 858/01)
mehr lesen auf iw-magazin
(Entscheidung des BGH vom 06.04.2005, Az.: XII ZR 858/01)
mehr lesen auf iw-magazin