Luise
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Hallo Ihr Profis!
Wie sollen wir vorgehen?:
Ein Immeo-Wohnblock mit 155 Einheiten wird seit letztem Jahr an die Mieter oder Kapitalanleger verkauft. Läuft zähflüssig. Bisher gibt es ca. 15 einzelne Käufer/Eigentümer (zumeist Käufer der eigenen Wohnung). Der Rest gehört noch Immeo.
Die WEG (zu der unsere 2 Wohnungen gehören - 1 selbstgenutzt, 1 vermietet) wurde zum 01.10.05 begründet. Eine WEG-Versammlung fand bis heute nicht statt. Also haben wir dem Verwalter (der auch zum Immeo-Konzern gehört) am 29.09.06 geschrieben. Textauszug:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.10.2005 erfolgte der erstmalige Besitzübergang einer in o.a. Wohnblock befindlichen Wohnung an einen Käufer. Somit wurde die o.a. WEG zum 01.10.2005 begründet.
Gem. § 24 Abs. 1 WEG ist vom Verwalter jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen und abzuhalten, in der dieser u.a. einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit vorzulegen hat.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen.
Der Verbleib sämtlicher bisher von uns an den Verwalter geleisteten monatlichen Vorauszahlungen ist somit nicht nachvollziehbar.
Zwecks Wahrung unserer Interessen ( vorsorgliche Schadensbegrenzung) entziehen wir Ihnen hiermit die seinerzeit an Sie erteilte Einzugsermächtigung. Die Vorauszahlungen auf die Betriebs-/Nebenkosten werden wir Ihnen zunächst unter Vorbehalt manuell überweisen.
Die anteilige Zahlung der monatlichen Pauschale für die Leistungen des Verwalters stellen wir bis auf Weiteres ein, da anzunehmen ist, dass Sie Ihre Tätigkeit stillschweigend niedergelegt haben."
Der Verwalter hat sich bis heute nicht gemeldet - dafür aber den Entzug der Einzugsermächtigung ignoriert. Natürlich haben wir das Geld zurückgeholt. Den mtl. Betrag abzüglich Verwaltergebühr hatten wir ein paar Tage vorher schon manuell überwiesen.
Mangels 1. WEG-Versammlung gibt es natürlich keinen Beirat... Also stehen wir erstmal allein da. Wie sich die anderen Eigentümer verhalten, wissen wir noch nicht. Wir haben einen groben Überblick, wer die Einzeleigentümer so in etwa sind und könnten uns ggf. organisieren, um an einem Strang zu ziehen.
Was ratet Ihr?
Neben-Info: Immeo ist nun gerade dabei, Wohnungsbestand (Mietwohnungen im gesamten Ruhrgebiet) an einen franz. Konzern zu verkaufen, der für max. Renditegelüste bei minimalem Aufwand bekannt sein soll. Davon wären wir als Teileigentümer dann auch betroffen (Entscheidungen zur Instandhaltung oder oder oder...) - das wird dann womöglich das nächste Problem in einem neuen Thema sein :zwinker.
LG
Sabine
Wie sollen wir vorgehen?:
Ein Immeo-Wohnblock mit 155 Einheiten wird seit letztem Jahr an die Mieter oder Kapitalanleger verkauft. Läuft zähflüssig. Bisher gibt es ca. 15 einzelne Käufer/Eigentümer (zumeist Käufer der eigenen Wohnung). Der Rest gehört noch Immeo.
Die WEG (zu der unsere 2 Wohnungen gehören - 1 selbstgenutzt, 1 vermietet) wurde zum 01.10.05 begründet. Eine WEG-Versammlung fand bis heute nicht statt. Also haben wir dem Verwalter (der auch zum Immeo-Konzern gehört) am 29.09.06 geschrieben. Textauszug:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.10.2005 erfolgte der erstmalige Besitzübergang einer in o.a. Wohnblock befindlichen Wohnung an einen Käufer. Somit wurde die o.a. WEG zum 01.10.2005 begründet.
Gem. § 24 Abs. 1 WEG ist vom Verwalter jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen und abzuhalten, in der dieser u.a. einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit vorzulegen hat.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen.
Der Verbleib sämtlicher bisher von uns an den Verwalter geleisteten monatlichen Vorauszahlungen ist somit nicht nachvollziehbar.
Zwecks Wahrung unserer Interessen ( vorsorgliche Schadensbegrenzung) entziehen wir Ihnen hiermit die seinerzeit an Sie erteilte Einzugsermächtigung. Die Vorauszahlungen auf die Betriebs-/Nebenkosten werden wir Ihnen zunächst unter Vorbehalt manuell überweisen.
Die anteilige Zahlung der monatlichen Pauschale für die Leistungen des Verwalters stellen wir bis auf Weiteres ein, da anzunehmen ist, dass Sie Ihre Tätigkeit stillschweigend niedergelegt haben."
Der Verwalter hat sich bis heute nicht gemeldet - dafür aber den Entzug der Einzugsermächtigung ignoriert. Natürlich haben wir das Geld zurückgeholt. Den mtl. Betrag abzüglich Verwaltergebühr hatten wir ein paar Tage vorher schon manuell überwiesen.
Mangels 1. WEG-Versammlung gibt es natürlich keinen Beirat... Also stehen wir erstmal allein da. Wie sich die anderen Eigentümer verhalten, wissen wir noch nicht. Wir haben einen groben Überblick, wer die Einzeleigentümer so in etwa sind und könnten uns ggf. organisieren, um an einem Strang zu ziehen.
Was ratet Ihr?
Neben-Info: Immeo ist nun gerade dabei, Wohnungsbestand (Mietwohnungen im gesamten Ruhrgebiet) an einen franz. Konzern zu verkaufen, der für max. Renditegelüste bei minimalem Aufwand bekannt sein soll. Davon wären wir als Teileigentümer dann auch betroffen (Entscheidungen zur Instandhaltung oder oder oder...) - das wird dann womöglich das nächste Problem in einem neuen Thema sein :zwinker.
LG
Sabine