wolfer
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Guten Tag,
ich freue mich dieses forum gefunden zu haben.
Wir wollen diese Woche eine Wohnung ersteigern. Gerne würde ich auch diese Wohnung für mich selbst benutzen.
Derzeit wohne ich bei meinen Eltern, damit wir uns dieses teure umgeschreibe sparen, wollen wir die Immobilie auf meinen Namen ersteigern. Wahrscheinlich steuerlich ( ich bin Student) vllt auch nicht ganz unschlau, wobei das noch geklärt werden muss wie die Immobilie in paar Jahren genutzt werden soll.
Mal ganz konkret angenommen ich ersteigere die Wohnung besten falls diese Woche beim Gericht. Ich habe jetzt die ganzen Paragraphen gelesen, wäre aber nett falls ihr nicht nocheinmal darauf verweisst, sondern mir das genau Datum nennen könnt, nicht dass ich da ein Fehler mache. Bis wann muss ich dem Mieter den Eigenbedarf mitteilen, Ende des Monats?
Wann bin ich dazu berechtigt?
Wird mein Grund für den Eigenbedarf vor Gericht auch annerkannt? Die Begründung wäre, dass ich mit meiner Freundin zusammenziehen möchte und deswegen die Wohnung gekauft wird.
Falls ich mich mit meiner Freundin innerhalb 1-2 Jahre trenne oder vielleicht auch früher, kann ich dort ausziehen und zu meinen Eltern ziehen, ohne auf Schadensersatz verklagt zu werden?
Der Mieter ist seit 2008 in der Wohnung und er zahlt knapp 5 E pro quadratmeter, normalerweise wären es aber 8-9 Euro. So wie ich auf den Wohnungsbildern erkennen konnte, handelt es sich vermutlich um ein jüngere Person ( Bier, Fahrrad im Zimmer, Flachbildschirm) ihn selber habe ich nicht gesehen.
Habt ihr Tipps welche Informationen neben dem Gutachten ich einholen soll vor der Versteigerung? Anruf der WEG ?!?! Mieter kontaktieren, aber worüber mit ihm sprechen.
Er liess den Gutachter damals rein, hatte aber den Mietvertrag nciht zur Hand. Meiner Meinung nach ein positives Signal, dass er den Gutachter reingelassen hat, zu 90% wird der Eintritt verwehrt.
Eine vergleichbare Wohnung wird für knapp das doppelte Angeboten als der hier angesetzte Verkehrswert. Außerdem sind laut Gutachten bis 2010 100.000Euro an Instandhaltungsreserven gesammelt worden und bei 199.000 euro wird umgebaut. Es sind insgesamt 50 Einheiten und 1 davon wollen wir kaufen. Kann es ein vermeintliches Schnäppchen sein? Ich gehe das Objekt von aussen mit einem diplom Ingenieur sogut es geht anzuschauen.
Ich habe außerdem gelesen, dass man eine alternativ Wohnung anbieten muss, aber nur wahrscheinlich bei den Personen, die selbst welche besitzen oder?
Vielen Dank
ich freue mich dieses forum gefunden zu haben.
Wir wollen diese Woche eine Wohnung ersteigern. Gerne würde ich auch diese Wohnung für mich selbst benutzen.
Derzeit wohne ich bei meinen Eltern, damit wir uns dieses teure umgeschreibe sparen, wollen wir die Immobilie auf meinen Namen ersteigern. Wahrscheinlich steuerlich ( ich bin Student) vllt auch nicht ganz unschlau, wobei das noch geklärt werden muss wie die Immobilie in paar Jahren genutzt werden soll.
Mal ganz konkret angenommen ich ersteigere die Wohnung besten falls diese Woche beim Gericht. Ich habe jetzt die ganzen Paragraphen gelesen, wäre aber nett falls ihr nicht nocheinmal darauf verweisst, sondern mir das genau Datum nennen könnt, nicht dass ich da ein Fehler mache. Bis wann muss ich dem Mieter den Eigenbedarf mitteilen, Ende des Monats?
Wann bin ich dazu berechtigt?
Wird mein Grund für den Eigenbedarf vor Gericht auch annerkannt? Die Begründung wäre, dass ich mit meiner Freundin zusammenziehen möchte und deswegen die Wohnung gekauft wird.
Falls ich mich mit meiner Freundin innerhalb 1-2 Jahre trenne oder vielleicht auch früher, kann ich dort ausziehen und zu meinen Eltern ziehen, ohne auf Schadensersatz verklagt zu werden?
Der Mieter ist seit 2008 in der Wohnung und er zahlt knapp 5 E pro quadratmeter, normalerweise wären es aber 8-9 Euro. So wie ich auf den Wohnungsbildern erkennen konnte, handelt es sich vermutlich um ein jüngere Person ( Bier, Fahrrad im Zimmer, Flachbildschirm) ihn selber habe ich nicht gesehen.
Habt ihr Tipps welche Informationen neben dem Gutachten ich einholen soll vor der Versteigerung? Anruf der WEG ?!?! Mieter kontaktieren, aber worüber mit ihm sprechen.
Er liess den Gutachter damals rein, hatte aber den Mietvertrag nciht zur Hand. Meiner Meinung nach ein positives Signal, dass er den Gutachter reingelassen hat, zu 90% wird der Eintritt verwehrt.
Eine vergleichbare Wohnung wird für knapp das doppelte Angeboten als der hier angesetzte Verkehrswert. Außerdem sind laut Gutachten bis 2010 100.000Euro an Instandhaltungsreserven gesammelt worden und bei 199.000 euro wird umgebaut. Es sind insgesamt 50 Einheiten und 1 davon wollen wir kaufen. Kann es ein vermeintliches Schnäppchen sein? Ich gehe das Objekt von aussen mit einem diplom Ingenieur sogut es geht anzuschauen.
Ich habe außerdem gelesen, dass man eine alternativ Wohnung anbieten muss, aber nur wahrscheinlich bei den Personen, die selbst welche besitzen oder?
Vielen Dank
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