Vermieter23
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hallo,
ich habe folgendes problem.
als vermieter habe ich vor über 14 tagen einem mieter eine wohung mit mietvertag vermietet. das mietverhältniss beginnt am "01,10,2006"
am 14. tag nach dem der mietvertag unterschrieben wurde, bekomme ich einen anruf von seinem feund, der nicht im mietvertrag steht, um mir mitzuteilen das der mieter zurücktreten will. der mieter selber hat sich nicht bei mir gemeldet.
Laut dem deutschen mieterbund gibt es kein rücktrittsrecht für mietverträge.
Im mietvertrag ist keine 14 tägigerücktrittsrecht aufgelistet, sondern nur das kundigungsrecht des mieters und vermieters nach den gesetzlichen vorschriften. also 3 monate
die wohnung selber sollte von der stadt finanziert werden. als grund wurde mir aber mangeldes geld mitgeteilt.
Frage:
-muss der mieter jetzt die wohnung mit 3 monaten kündigungsfrist zu ende januar kündigen?
-habe ich das recht auf die miete von drei monaten??
DANKE
ich bitte um antwort, mit freundlichen grüßen
ich habe folgendes problem.
als vermieter habe ich vor über 14 tagen einem mieter eine wohung mit mietvertag vermietet. das mietverhältniss beginnt am "01,10,2006"
am 14. tag nach dem der mietvertag unterschrieben wurde, bekomme ich einen anruf von seinem feund, der nicht im mietvertrag steht, um mir mitzuteilen das der mieter zurücktreten will. der mieter selber hat sich nicht bei mir gemeldet.
Laut dem deutschen mieterbund gibt es kein rücktrittsrecht für mietverträge.
Im mietvertrag ist keine 14 tägigerücktrittsrecht aufgelistet, sondern nur das kundigungsrecht des mieters und vermieters nach den gesetzlichen vorschriften. also 3 monate
die wohnung selber sollte von der stadt finanziert werden. als grund wurde mir aber mangeldes geld mitgeteilt.
Frage:
-muss der mieter jetzt die wohnung mit 3 monaten kündigungsfrist zu ende januar kündigen?
-habe ich das recht auf die miete von drei monaten??
DANKE
ich bitte um antwort, mit freundlichen grüßen