14 tage rücktrittsrecht???

Diskutiere 14 tage rücktrittsrecht??? im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo, ich habe folgendes problem. als vermieter habe ich vor über 14 tagen einem mieter eine wohung mit mietvertag vermietet. das...
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #1

Vermieter23

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hallo,
ich habe folgendes problem.
als vermieter habe ich vor über 14 tagen einem mieter eine wohung mit mietvertag vermietet. das mietverhältniss beginnt am "01,10,2006"
am 14. tag nach dem der mietvertag unterschrieben wurde, bekomme ich einen anruf von seinem feund, der nicht im mietvertrag steht, um mir mitzuteilen das der mieter zurücktreten will. der mieter selber hat sich nicht bei mir gemeldet.
Laut dem deutschen mieterbund gibt es kein rücktrittsrecht für mietverträge.
Im mietvertrag ist keine 14 tägigerücktrittsrecht aufgelistet, sondern nur das kundigungsrecht des mieters und vermieters nach den gesetzlichen vorschriften. also 3 monate
die wohnung selber sollte von der stadt finanziert werden. als grund wurde mir aber mangeldes geld mitgeteilt.

Frage:
-muss der mieter jetzt die wohnung mit 3 monaten kündigungsfrist zu ende januar kündigen?
-habe ich das recht auf die miete von drei monaten??

DANKE
ich bitte um antwort, mit freundlichen grüßen
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #2

Capo

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Genau so ist das. Das 14tägige Rücktrittsrecht gibt's nur bei Online-Geschäften und Haustür-deals. Da ein Mietvertrag selten zwischen Tür und Angel bzw eher in 5 Minuten geschlossen wird, gibt es dieses Recht nicht.

3 Monate Kü Frist und 3 Monate Miete für dich :top
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #3

Chris

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Hallo Vermieter 23.

Hatte auch schon mal so ein Problem. Aber wenn sich dein Mieter schon jetzt nicht mehr meldet, wirst du bestimmt deine drei Monatsmieten in den Sand setzen.
Ich habe damals bei mir einen Anwalt einschalten müssen. Aber wenn du nicht weißt, wo der jetzt wohnt, kannst du das alles vergessen.
Mein Tipp: Vergiss das lästige Suchen des Mieters und vermiete die Wohung lieber neu. Spart Geld und Nerven.
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #4

Vermieter23

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gut also 3monate für mich miete und kündigungsfrist.

ich habe ja die personalien von der mieterin zum 1.10.06, da er aber wieter weg wohnt und nur sein freund in der gleichen stadt wohnt wie ich, treffen wir uns weil er es doch gerne anders klären möchte.
folgendes, ich weiß das es nicht rechtsgülitg ist, wenn ich was mit dem freund vereinbare.
zunächst mal verlange ich natürlich einen kündigungsvertrag, so nun habe ich mir überlegt um die sache nicht unfreundlich zu machen, das die vertragspartnerin für die kosten aufkommt "sowie zeitungs inserat" damit wäre die mieterin einverstanden. kann ich problemlos mit ihr vereinbaren das wenn sie mir einen neuen mieter findet, sie nur 2 monate bezahlen muss, da der neue mieter ab august auch 3 monate frist einhalten muss. mietverhältniss beginnt bei der aktuellen lage am 1.10.06.

frage: am 1.10.06 sollte der mietvertrag beginnen, da sie kündigen wird beendet sie es direkt wieder zum ende des 12. monats. kann ich die wohnung schon zu dezember neu vermieten, falls sich einer findet? und mit meiner alten mieterin abmache das sie nur 2 monate bezahlt? :gehtnicht
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #5

Vermieter23

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hab eine wichtige frage vergessen.

die mieterin hätte die wohnung vom amt bezahlt gekriegt. sollte die vermieterin mir ein schreiben von dem sozialamt vorlegen können, das die wohnung evtl, für ihre ansprüche nicht zugemutet wird, und deshalb nicht finanziert wird, kann sie dann kündigen ohne alles? oder mit drei monate frist, ohne zu bezahlen? oder mit drei monate frist und mit bezahlen?
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #6

Capo

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Du bist doch Vermieter, oder? Die Mieterin hat nach der Unterschrift 3 Monate Kü Frist. Das Amt wird eine Wohnung wohl nur in Ausnahmefällen als nicht wohnbar bezeichnen. Eher wird die empfängerin die Wohnung ablehnen. Es kann jedoch auch sein, dass die Wohnung zu groß ist. Die Miete muss trotzdem bezahlt werden...
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #7

Vermieter23

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die wohnung ist nicht zu groß 67cm² für 2 personen.
kann ich die wohnung schon zu anfang dezember weiter vermieten, obwohl die 3 monate frist erst ende dez endet? und dann nur für 2 monate kassiere. möglich sich so zu einigen?
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #8

Vermieter23

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Vielen Dank an Capo und Chris ! :danke
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #9

Capo

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Ich würde die Mieter anschreiben, dass du so schnell wie möglich versuchst, einen Nachmieter zu finden, sie jedoch für die 3 Monate haften. Solltest du innerhalb keinen Nachmieter gefunden haben, müssen sie für die Miete aufkommen. Besorgen sie dir einen Nachmieter kommen sie auch früher aus dem Vertrag.
Doppelte Miete darfst du nicht einnehmen.

Wenn du also innerhalb der Kü Frist einen Nachmieter findest, schreibst du die Altmieter an, dass sie ab 01.x. aus dem Vertrag entlassen werden.
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #10

Vermieter23

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sorry. aber innerhalb "wie lange" keine mieter gefunden haben?
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #11

Insolvenzprofi

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Original von capo
Das 14tägige Rücktrittsrecht gibt's nur bei Online-Geschäften und Haustür-deals. Da ein Mietvertrag selten zwischen Tür und Angel bzw eher in 5 Minuten geschlossen wird, gibt es dieses Recht nicht.

3 Monate Kü Frist und 3 Monate Miete für dich :top
da gabs schon ein Uteil vom AG Kassel (AZ: 452 C 5906/98)

der Mieter hat recht bekommen, weil der Vermieter vor seiner neuen wohnung den Vertrag unterzeichnen ließe, der mieter hat dann dieses wiederrufen, also vorsicht....
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #12

Vermieter23

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ich will ja nicht doppelt kassieren, nur wenn ich zu dez einen neuen habe, kann ich ihn ab dez eintragen obwohl die andere bis ende dez drin steht?

von der alten würde ich dann okt und nov bezahlt kriegen und von dem neuen ggf. ab dez.
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #13

Vermieter23

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Datenschutz / Auskünfte über Mieter

Darf ich den kontakt zu dem derzeitigem Vermieter, meiner neuen Mieterin zwecks allgemeiner info`s befragen? Die allgemeinen rechte des datenschutzes sind mir nur teils bekannt. Welche auskünfte darf mir der vorherige Vermieter über meine neue Mieterin geben? Bzw. nicht geben?!

danke
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #14

Insolvenzprofi

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

Original von Vermieter23
Darf ich den kontakt zu dem derzeitigem Vermieter, meiner neuen Mieterin zwecks allgemeiner info`s befragen? Die allgemeinen rechte des datenschutzes sind mir nur teils bekannt. Welche auskünfte darf mir der vorherige Vermieter über meine neue Mieterin geben? Bzw. nicht geben?!

danke

wann sollte er dir die denn für was geben? welche Infos meinst du und in wie fern brauchst du die infos...???
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #15

Vermieter23

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

In der Mieterselbstauskunft die ich sie ausfüllen lassen habe, hat sie angegeben das sie vom letzten vermieter gekündigt wurde.
unter dem punkt insolvenzverfahren hat sie erst angekreuzt und anschließend wieder durchgestrichen.
möchte wissen womit ich es zutun habe, um mich dementsprechend vorzubereiten. sind schließlich 3 monatsmieten
habe von ihrem freund persönlich erfahren das sie privat insolvenz angemeldet hat. also hat sie in der mieterauskunft nicht die wahrheit gesagt, obwohl sie die wahrheitsgemäße auskunft unterschrieben hat.
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #16

Insolvenzprofi

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

Original von Vermieter23
In der Mieterselbstauskunft die ich sie ausfüllen lassen habe, hat sie angegeben das sie vom letzten vermieter gekündigt wurde.
unter dem punkt insolvenzverfahren hat sie erst angekreuzt und anschließend wieder durchgestrichen.
möchte wissen womit ich es zutun habe, um mich dementsprechend vorzubereiten. sind schließlich 3 monatsmieten
habe von ihrem freund persönlich erfahren das sie privat insolvenz angemeldet hat. also hat sie in der mieterauskunft nicht die wahrheit gesagt, obwohl sie die wahrheitsgemäße auskunft unterschrieben hat.
stimmt, nehme lieber einen anderen mieter, das ist viel zu wage...
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #17

Vermieter23

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

aber erst meine mieten. :stupid
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #18
lostcontrol

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

bezüglich wohngeld:
selbiges fliesst nur dann, wenn vermieter/in für die mieter/innen das entsprechende formular ausgefüllt und unterschrieben hat. ansonsten kriegen die mieter/innen nämlich GARNIX.
ergo: das mit der miete wirst du dir wohl abschminken können, denn der wohngeldantrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, und offensichtlich hast du ein entsprechendes formular ja nicht ausgefüllt.

aber weil wir grad beim thema sind:
wenn schon wohngeld, dann empfiehlt es sich, dafür zu sorgen dass das geld direkt vom amt aufs vermieter-konto fliesst. dafür braucht man eine abtretungsvereinbarung mit dem mieter (am besten beim amt nachfragen, wie die aussehen muss). ansonsten könnte der mieter das geld ja auch selbst verpulvern und bekäme zwar ärger mit dem amt wegen zweckentfremdung von geldern, das hilft dem vermieter aber auch nichts.

genaugenommen ist diese abtretungsvereinbarung sogar eine feine sache - denn wenn das mal läuft, ist die miete gesichert und kommt immer pünktlich.
 
  • 14 tage rücktrittsrecht??? Beitrag #19

Jerry

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RE: Datenschutz / Auskünfte über Mieter

Also beim initialen Thema Rücktritt vom Mietvertrag sträuben sich mir schon die Nackenhaare - denn selbst bei Haustürgeschäften ist zur Fristwahrung die Schriftform und rechtzeitige Absendung des Widerrufs durch den Vertragsnehmer (und nicht mündlich auf den letzten Drücker telefonisch durch einen "Freund") vorgesehen. Also allein schon durch Formfehler leider vergeigt...

Davon ab, Kündigungsfrist hin oder her, hier sieht alles danach aus, als sei da nichts zu holen. Ich würde mich mit dem Gedanken abfinden, dass jede weitere investierte Stunde eine vergeudete Stunde ist (in der man auf andere Weise Geld zur Verringerung des entstandenen Schadens verdienen kann). Lass den verhinderten Mieter ziehen, insb. wo jetzt noch der Gag mit der Privatinsolvenz dazu kommt.

Ich gönne jedem, dass er aus dem finanziellen Jammertal wieder herausfindet, und wenn Du als Vermieter Dich offenbar nicht in diesem Jammertal befindest, brauchst Du demjenigen ja nicht noch beim Buddeln helfen... allerdings würde mich die ganze Aktion an Deiner Stelle sehr sensibilisieren, beim nächsten potenziellen Mieter deutlich genauer auf die Finanzlage zu schauen. Entweder, die Kassenlage stimmt, oder die Unterlagen vom Amt sind komplett, oder es findet halt leider kein Vertrag statt. Ein Leerstand ist im Zweifel immer noch billiger als uneinbringliche Rechtsstreit-Kosten...

Jerry
 
Thema:

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