3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung

Diskutiere 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarf (Eigentümer will mit schwangeren Frau aus einer kleinen Mietwohnung(2-Zi) ins eigene...
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #1

shann24

Hallo,
ich habe letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarf (Eigentümer will mit schwangeren Frau aus einer kleinen Mietwohnung(2-Zi) ins eigene größere Heim(3-Zi.))erhalten und muss mir jetzt innerhalb von drei Monaten bis zum 30.11. eine neue Wohnung suchen. Ich habe jetzt einige Punkte im Internet gefunden, wie ich dagegen vorgehen kann, aber glaube, dass ich letztendlich keine Chance habe.

Drei Fragen:
a)
Inwiefern kann ich darauf verweisen, dass ich in der Nähe (also gleicher Stadtteil) keine vergleichbare Wohnung finden werde. Hintergrund, das Haus ist alt und entsprechend sind die Mietkosten gering. Wir leben in Hannover Oststadt. Was muss ich hinnehmen?

b) Welche Wohnungsgröße ist mir zumutbar. Wir sind jetzt zu dritt (Frau, 3jähriges Kind) und haben jetzt 66qm mit 3 Zimmern. Ist auch ein Fortzug 10km hinnehmbar oder eine kleinere Wohnung?

c)
Ich habe die Empfangsbestätigung der Kündigung unterschrieben. Dabei verwies der Eigentümer, dass er seine Wohnung gekündigt hat (da ja auch Mieter) und wir mit Unterbringungskosten zu rechnen hätten, falls wir nicht innerhalb der Kündigungsfrist ausziehen würden, da er ja als Mieter auch seine Wohnung vertragsgerecht verlassen müsste. Ich habe ihn wohl wie ein Pferd angeschaut und meinte, dass glaub ich nicht und er meinte, wir werden es sehen. Leider bin ich nicht in einem Mieterbund oder so. Stimmt das? leider keine Zeugen

Vielen Dank im voraus, Stefan H
 
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #2

Capo

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Das kann ich mir kaum vorstellen, dass es keine vergleichbare Wohnung gibt. Hannover ist ja kein kleiner Vorort...
mehr wie 10km sind zu akzeptieren. Solange die Sozialklausel nicht zieht, wird das wohl nix. Da sehe ich bei dir aber nicht.

Ziehe einfach aus, sonst wird es wohl teuer für dich. Da der Vermieter sogar nachwuchs bekommt, wirst du immer im Nachteil sein...

Die größe der Wohnung ist Nebensache. Entscheidend ist der qm-Preis. Also kannst ist auch 300qm vergleichbar, wenn der Mietpreis im Verhältnis gleich ist.
 
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #3

RMHV

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Original von shann24
a)
Inwiefern kann ich darauf verweisen, dass ich in der Nähe (also gleicher Stadtteil) keine vergleichbare Wohnung finden werde. Hintergrund, das Haus ist alt und entsprechend sind die Mietkosten gering. Wir leben in Hannover Oststadt. Was muss ich hinnehmen?
Es wird immer wieder der Versuch unternommen, eine besondere Härte damit zu begründen, dass eine Ersatzwohnung nicht zu einer deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Miethöhe zu bekommen wäre. Dieser Versuch muss scheitern. Die Zahlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist immer zumutbar.

b) Welche Wohnungsgröße ist mir zumutbar. Wir sind jetzt zu dritt (Frau, 3jähriges Kind) und haben jetzt 66qm mit 3 Zimmern. Ist auch ein Fortzug 10km hinnehmbar oder eine kleinere Wohnung?
Da es hier nicht um die Angemessenheit einer Wohungsgröße im Zusammenhang mit Sozialleistungen geht, gibt es auch keine zumutbare Größe. Es steht jedem frei, sich für eine ihm genehm erscheinende Wohnungsgröße zu entscheiden. Allerdings kann man einen Widerspruch gegen eine Kündigung auch nicht damit begründen, dass eine Ersatzwohnung nicht zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen wäre, wenn man nach völlig anderen Wohungsgrößen als der bisher gemieteten sucht.
Wer eine besondere Härte damit begründen will, dass er eine Ersatzwohnung nicht im unmittelbaren Umfeld der bisherigen Wohnung findet, wird sich eine sehr gute Erkklärung dafür einfallen lassen müssen. Chancen bestehen auf dieser Schiene normalerweise nurfür sehr alte Mieter und langjärigem Mietverhältnis.
c)
Ich habe die Empfangsbestätigung der Kündigung unterschrieben. Dabei verwies der Eigentümer, dass er seine Wohnung gekündigt hat (da ja auch Mieter) und wir mit Unterbringungskosten zu rechnen hätten, falls wir nicht innerhalb der Kündigungsfrist ausziehen würden, da er ja als Mieter auch seine Wohnung vertragsgerecht verlassen müsste. Ich habe ihn wohl wie ein Pferd angeschaut und meinte, dass glaub ich nicht und er meinte, wir werden es sehen. Leider bin ich nicht in einem Mieterbund oder so. Stimmt das? leider keine Zeugen
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, hat der der Vermieter nach § 546a Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann darüber hinaus wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Mieters selbstverständlich auch Schadenersatz verlangen. Sollten die vorgebrachten Härtegründe des Mieter nicht ziehen, kann es also sehr teuer werden.
 
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #4

shann24

den beiden vielen Dank für die Antworten!!!

a)
D.h. meine Frau muss schnell schwanger werden, dann steht schwanger gegen schwanger.

b)
Wenn ich den Rest lese, dann bleibt mir wohl nix anderes übrig, als auszuziehen. Hat denn ein Verweis auf einen Härtefall einen Aufschubsgrund oder muss ich gleich beweisen, dass es sich um einen Härtefall handelt? In 3 Monaten auf Krampf was zu suchen, ist halt stress. Wie beweise ich dieses, bzw. wie schaffe ich einen Aufschub und wie komme ich um den Schadensersatz drumherum, gerade da der Vermieter ja auch aus seiner Wohnung ausziehen muss und somit bei einem Aufschub auf jeden Fall Kosten fuer eine Unterkunft bei ihm entstehen werden.

Wie ist der Ablauf: Ich widerspreche schriftlich, der Vermieter wird das nicht akzeptieren und mich dann
a) gleich verklagen?
b)eine Räumungsklage einreichen?
c) ...?

Bis geklärt ist, ob Härtefall oder nicht, muss doch bestimmt einiges an Zeit vergehen, gerade wenn ich die Widerspruchsfristen ausreize. Gibt es im Web irgendwo eine gute Beschreibung dieses Ablaufs und kann einer mir hier weiterhelfen?
 
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #5

Capo

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Wenn die Kü rechtens ist, was wohl so ist, wird es teuer für dich.
Ziehst du nicht aus, wird ein Title angestrebt und 6 Monate später bist du draussen. Die Schäden (Türöffnung, Schlosser, Umzugsunternehmen, Gerichtsvollzieher usw) geht dann auf deine Kosten. Lagerkosten ebenfalls wenn du noch keine weitere Wohnung hast. Kann dann schnell mal 10.000-20.000€ sein...

Schadenersatz kann man nicht umgehen, da du dazu verpflichtet bist. Dann würde ich auch die Steuer umgehen *lol*
 
  • 3 Fragen zur erhaltenen Eigenbedarfskündigung Beitrag #6

RMHV

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Original von shann24
a)
D.h. meine Frau muss schnell schwanger werden, dann steht schwanger gegen schwanger.
Das dürfte eine verfehlte Bewertung der Sache sein. Der Vermieter trägt keineswegs vor, dass er wegen einer Schwangerschaft eine größere Wohnung beziehen will, sondern weil nach der Entbindung die bisherige Wohnung zu klein sein wird. Dem könnte der Mieter als besondere Härte kaum entgegensetzen, dass die gekündigte Wohnung demnächst von einer weiteren Person bewohnt wird. Die Größe der Mieterfamilie ist als besondere Härte ungeeignet.
Eine Schwangerschaft als solches könnte dann als besondere Härte Berücksichtigung finden, wenn das Ende des Mietverhältnisses und der Entbindungstermin auf den gleichen Zeitraum fallen würden. Die Rechtsfolge wäre allerdings nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sonder die Fortsetzung des Mietverhältnisses so lange dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Im Beispiel wäre dies vermutlich eine Fortsetzung um den einen oder anderen Monat, keinesfalls aber auf unbestimmte Zeit.

b)
Wenn ich den Rest lese, dann bleibt mir wohl nix anderes übrig, als auszuziehen. Hat denn ein Verweis auf einen Härtefall einen Aufschubsgrund oder muss ich gleich beweisen, dass es sich um einen Härtefall handelt? In 3 Monaten auf Krampf was zu suchen, ist halt stress.

Wer einer Kündigung widerspricht muss den Widerspruch auch begründen. Bis zu welchem Zeitpunkt die Begründung erfolgen kann, hängt davon ab, ob der Vermieter auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat.
Dass man in 3 Monaten keine Wohnung finden sollte, halte ich für eine wenig überzeugende Ausrede. Wer sich darauf berufen will, wird seine vergeblichen Bemühungen darlegen müssen.
 
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