Ab wann darf ich in die Wohnung

Diskutiere Ab wann darf ich in die Wohnung im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, einer meiner Schäfchen ist ohne Wohnungs- / Schlüsselübergabe in Nacht- und Nebelaktion ausgezogen (wegen großer Mietschulden, fristl. KÜ...
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #1

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Hallo, einer meiner Schäfchen ist ohne Wohnungs- / Schlüsselübergabe in Nacht- und Nebelaktion ausgezogen (wegen großer Mietschulden, fristl. KÜ usw...)
Ich glaube auch nicht, daß er noch mal auftaucht, da er u. A. unbekannt verzogen ist.

Ab wann darf ich in die Wohnung und sie für weitere Vermietung aufbereiten !
Der "Vormieter" hat lediglich Rest"MÜLL" in der Wohnung gelassen.

DANKE FÜR EURE HILFE !
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Ohne Schlüsselübergabe nur nach beendigung des Mietvertrages. Dann auch nur mit Polizei. also sollte eine Räumung vorliegen...
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #3

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Die Kündigungsfrist ist offiziell am 31.07 abgelaufen, da fristlos!
Ausgezogen ist er am 05.08
Wie gesagt, er ist nicht mehr erreichbar und ich muß davon ausgehen, daß er auch nicht wieder auftaucht.
Er ist nirgends gemeldet, hat keinen Nachsendeauftrag bei der Post usw.
Ich würde gerne am 01.09 mit der Sanierung beginnen ??!!
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #4
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Alexis,

juristisch ist das ganz schwierig, dauert lange und kostet Geld.

Wenn irgendeine Gefahr besteht, darf der Vermieter in die Wohnung. Ich könnte mir bei einer verlassenen Wohnung z.B. gammelnde Lebensmittel und Hausmüll vorstellen, die Ungeziefer anziehen, so daß Handeln erforderlich ist.

Dann könnte man - unter Zeugen und mit einer Kamera bewaffnet - die Wohnung betreten und die Situation klären.

Hat der ehemalige Mieter tatsächlich nur Müll hinterlassen, alles dokumentieren und beräumen. Wie gesagt, nicht ganz lege artis aber die einzige praktikable Möglichkeit.

Ansonsten Räumungsklage mit öffentlicher Zustellung und Beräumung durch den Gerichtsvollzieher... :stupid

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #5

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Ja, dafür muß ich wissen wo er wohnt, sonst kann ich nichts zustellen lassen

Aber dies habe ich bereits gemacht, da ich die Wohnung wegen Rauschgeräusche betreten mußte, um sicherzustellen, daß alles OK ist !

ABER, trotzdem Danke !
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #6
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Alexis,

gerade dann, wenn jemand unbekannt verzogen und nicht wieder angemeldet ist, kommt die "Öffentliche Zustellung" zum Zuge, sieh einmal in den einschlägigen Suchmaschinen nach, da wirst Du schnell fündig.

So kommt man auch in Deinem Falle zu einem Titel, wenn auch eben langsam und teuer (kaum vorstellbar: noch langsamer...)

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #7

Chris

Benutzer
Dabei seit
11.07.2006
Beiträge
92
Zustimmungen
0
Hallo Alexis.

Als mein "Schäfchen" verschwunden ist, habe ich mir keine großen Gedanken gemacht. Der zahlt seine Miete nicht, hinterläßt Müll und ruiniert im schlimmsten Fall noch die Wohnung.
Nachdem mir das jetzt schon zwei Mal passiert ist, mache ich solche Faxen, wie Polizei oder Räumungsklage, schon gar nicht mehr.
Das hat mich schon genug Geld gekostet und der Mieter war ja eh schon weg.
Mittlerweile bin ich von solchen Mietern bedient. Wenn einer bei Nacht und Nebel ausszieht und ich bekomme das zufällig mit, dann warte ich noch drei Tage. Meistens sind die ja schon mit der Miete in den Miesen. Dann gibt es die fristlose Kündigung in den Briefkasten (Geld für Einschreiben kann ich mir sparen, Mieter ist ja eh nicht da). Und danach gehe ich in die Wohnung. Räume auf und renoviere bei Bedarf. Alles was in der Wohnung ist (meistens nur Schrott) geht in den Müll.
Ich lagere auch nichts ein.
Der zahlt die Miete nicht und ich darf die Lagerkosten bezahlen? Niemals. :motzki
Danach vermiete ich die Wohung wieder so schnell wie möglich.
Das hört sich bei mir bestimmt wie ein Verbrechen an, aber ich habe es satt nur immer Geld zum Fenster raus zu schmeißen. Wenn es sein muss, riskiere ich auch ein Bußgeld, oder was auch immer dafür fällig wird.
Dass musste ich einfach mal loswerden.

Gruß Chris
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #8
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Chris,

ich verstehe Deine Vorgehensweise durchaus und kenne Situationen, wo es naheliegt, so zu handeln.

Du riskierst aber kein Bußgeld (auch Bußgelder können übrigens im Bereich von Hunderttausenden von Euro liegen), vielmehr machst Du Dich strafbar, mit Sicherheit Hausfriedensbruch und eventuell (wenn doch nicht alles Müll war) Diebstahl.

Das muß man einfach wissen, wenn man solche Schritte überlegt.

Ich stimme Dir zu, vermutlich ist die Erfolgsquote bei Deiner Vorgehensweise recht hoch, soll heißen, es beschwert sich selten jemand, aber wenn doch - bist Du dran.

viel Erfolg weiterhin,
Christian Martens
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #9

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Hallo, ich werde genau so vorgehen.
Ich habe absolut keine Nerven für solche Pfeiffen auf weiteres Geld zu verzichten.
Aber, ich hole mir mein Geld auch noch. Raus hatte ich ihn ja auch innerhalb von 14 Tagen.
Er kann mich ja anzeigen wenn er mal wieder auftaucht.

Danke für Eure bisherigen Meinungen !
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #10

Andy027

Benutzer
Dabei seit
14.08.2006
Beiträge
86
Zustimmungen
1
Ort
Bayern!!!
...und wenn er das machen sollte (Anzeige), machst Du sofort Gegenanzeige, da er seine vertraglichen Pflichten verletzt hat... :zwinker
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #11

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Original von Chris
Hallo Alexis.

Als mein "Schäfchen" verschwunden ist, habe ich mir keine großen Gedanken gemacht. Der zahlt seine Miete nicht, hinterläßt Müll und ruiniert im schlimmsten Fall noch die Wohnung.
Nachdem mir das jetzt schon zwei Mal passiert ist, mache ich solche Faxen, wie Polizei oder Räumungsklage, schon gar nicht mehr.
Das hat mich schon genug Geld gekostet und der Mieter war ja eh schon weg.
Mittlerweile bin ich von solchen Mietern bedient. Wenn einer bei Nacht und Nebel ausszieht und ich bekomme das zufällig mit, dann warte ich noch drei Tage. Meistens sind die ja schon mit der Miete in den Miesen. Dann gibt es die fristlose Kündigung in den Briefkasten (Geld für Einschreiben kann ich mir sparen, Mieter ist ja eh nicht da). Und danach gehe ich in die Wohnung. Räume auf und renoviere bei Bedarf. Alles was in der Wohnung ist (meistens nur Schrott) geht in den Müll.
Ich lagere auch nichts ein.
Der zahlt die Miete nicht und ich darf die Lagerkosten bezahlen? Niemals. :motzki
Danach vermiete ich die Wohung wieder so schnell wie möglich.
Das hört sich bei mir bestimmt wie ein Verbrechen an, aber ich habe es satt nur immer Geld zum Fenster raus zu schmeißen. Wenn es sein muss, riskiere ich auch ein Bußgeld, oder was auch immer dafür fällig wird.
Dass musste ich einfach mal loswerden.

Gruß Chris

Hallo Chris,
wie lange hast Du gewartet bis Du die Kaution vom Konto für die Renovierungen genutzt hast ?
Ich habe mir überlegt, ich werde zu dem Zeitpunkt, an dem ich mir die Wohnung wieder "aneigne" auch das Geld abheben !

Gruß
Alexis
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #12

Chris

Benutzer
Dabei seit
11.07.2006
Beiträge
92
Zustimmungen
0
:wink alexis.

Die Kaution habe ich sofort eingesackt.

Hast du dir dein "Schäfchen" auch genau angeschaut? Ist er vielleicht einer, der vielleicht doch wieder kommt?
Die Überlegungen stelle ich mir immer, wenn einer verschwindet. Aber dann sind die schon meistens in den Miesen und haben die fristlose Kündigung schon im Briefkasten.
Jedenfalls knipse ich die Wohnung mit den Gegenständen. Wenn er dann mal wiederkommt, kann ich belegen, was in der Wohnung war und was ich weggeschmissen habe.
Soll er doch klagen.... dass Geld für den Anwalt muss er doch erst mal haben.

Ich bin seit Jahren immer den offiziellen Weg, mit Kündigung, Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher gegangen. Das hat mich fast ein Vermögen gekostet und war immer erfolglos.
Wenn ein "Verschwundener" wieder kommt, dann soll er mich doch mal verklagen.

Gruß Chris :Blumen
 
  • Ab wann darf ich in die Wohnung Beitrag #13

alexis

Benutzer
Dabei seit
11.04.2006
Beiträge
69
Zustimmungen
0
Hallo Chris,
ja, habe ihn genau angesehen, der kommt nicht wieder ! :wink
Er hat lediglich (aus meiner Sicht) Schrott hinterlassen. Ne alte Essecke und nen alten Wohnzimmertisch. Ich denke das hat er nicht mehr mitbekommen.

Er ist der erste Mieter mit dem ich so einen Ärger habe. Wobei ich dazu sagen muß, daß er Mieter in der zuletzt gekauften Immo war. Habe ich also sozusagen mitgekauft. Naja, war ein Übungsfall.In meinen anderen Immos habe ich ZUM GLÜCK, TOI TOI TOI noch nie Ärger gehabt oder Glück bei der Mieterwahl gehabt.

Hakst Du die Gelder die Du zu bekommen hast einfach ab ?

Viele Grüße
 
Thema:

Ab wann darf ich in die Wohnung

Ab wann darf ich in die Wohnung - Ähnliche Themen

Wohnung herrenlos, Mietschuldner weg ... . ??: Was nun: Ich kam zum Objekt, die Wohnungstuer meiner schlimmsten derzeitigen Mietschuldner war nur angelehnt, das Schloss war zu (rumgeschlossen)...
Wussten Sie, dass Strom weltweit nur 2-5Ct pro kWh kostet ?: Hier mal eine interessante Email die bei uns ankam, die ich hier so gut es geht versuche einzukopieren: ****************** Wussten Sie, dass...
Vermieter erstellt keine NK/BK-Abrechnung - Will nun aber die Vorauszahlung erhöhen..: .. Was tun? ---------------------------------------------------------------------- Hallo, ich bin Armin und komme aus Düsseldorf. Das...

Sucheingaben

wohnungsschlüsselübergabe

,

ab wann darf man in die neue wohnung

,

ab wann kann man in die neue wohnung

,
Ab wann kann ich Mietwohnung
, wohnung umzug auszug am monatsersten, ab wann darf man in die neue mietwohnung, ab wann darf ich in meine neue wohnung, ab wann kann vermieter wieder in wohnung, ab wann darf ich eine neue wohnung betreten, ab wann darf vermieter in die wohnung, ab wann kann man in eine mietwohnung, ab wann darf vermieter in die wohnung unbekannt verzogen, Ab wann darf man in ein mietwohnung laut machen, ab wann darf man in wohnung, ab wann kann ich in mietwohnung, wohnungsschlüsselübergabe wann, ab wann darf ich in die mitwohnung, Mieter Auszug ohne Schlüsselübergabe, ab wann kann man in die neue mietwohnung, Ab wann bin ich Mieter einer Wohnung, mieter ausgezogen ohne schlüsselübergabe müllin der wohnung fristlos gekündigt, ab schlüsselübergabe darf man ausziehen, ab wann darf ich in die mietwohnung, ab wann kann man in die wohnung, mieter ist unbekannt verschwunden wanndarf ich in die wohnung
Oben