Melanie123
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Hallo zusammen
Meiner solventen gewerblichen Mieterin, die inzwischen gekündigt hat, renne ich grundsätzlich in allen Dingen hinterher (Totstellen), wozu ich keine Lust und Energie mehr habe.
Meine Frage ist, ab wann Verzugszinsen anfallen in folgenden Fällen:
1. Nachzahlung Nebenkostenabrechnung, die nicht angezweifelt wurde, Frist 14 Tage oder 1 Monat?
2. Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Nur auf Basis der letzten Abrechnung 2021 oder darf es im gewerblichen auch wegen der gestiegenen Kosten höher sein?
3. Ungerechtfertigte Mietminderung (mutmaßlich auch sachlich ungerechtfertigt), verrechnet mit unzweifelhaften Ansprüchen aus Indexmieterhöhung
Fallen die Zinsen ab Klageerhabung bzw. vereinfachtem Mahnverfahren an oder kann ich mich nach Mahnungen bequem zurück lehnen und irgendwann den Gesamtbetrag (da wird wohl noch mehr anfallen) einfordern und mich über die Zinsen ab Fälligkeit freuen?
Liebe Grüße
Melanie
Meiner solventen gewerblichen Mieterin, die inzwischen gekündigt hat, renne ich grundsätzlich in allen Dingen hinterher (Totstellen), wozu ich keine Lust und Energie mehr habe.
Meine Frage ist, ab wann Verzugszinsen anfallen in folgenden Fällen:
1. Nachzahlung Nebenkostenabrechnung, die nicht angezweifelt wurde, Frist 14 Tage oder 1 Monat?
2. Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Nur auf Basis der letzten Abrechnung 2021 oder darf es im gewerblichen auch wegen der gestiegenen Kosten höher sein?
3. Ungerechtfertigte Mietminderung (mutmaßlich auch sachlich ungerechtfertigt), verrechnet mit unzweifelhaften Ansprüchen aus Indexmieterhöhung
Fallen die Zinsen ab Klageerhabung bzw. vereinfachtem Mahnverfahren an oder kann ich mich nach Mahnungen bequem zurück lehnen und irgendwann den Gesamtbetrag (da wird wohl noch mehr anfallen) einfordern und mich über die Zinsen ab Fälligkeit freuen?
Liebe Grüße
Melanie