ab wann ist etwas "altbau"?

Diskutiere ab wann ist etwas "altbau"? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; da ich jetzt schon mehrfach über die bezeichnung "altbau" für häuser aus den 60er und 70er jahren irritiert war einmal die ganz blöde frage: ab...
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lostcontrol

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da ich jetzt schon mehrfach über die bezeichnung "altbau" für häuser aus den 60er und 70er jahren irritiert war einmal die ganz blöde frage:
ab wann bezeichnet man etwas als "altbau"?
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #2

Capo

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Altbau ist die Bezeichnung für Objekte, die eine erhöhte Instandhaltung haben und deren Technik nicht dem aktuellen Standard entspricht. Das fängt bei nicht mehr zeitgemäßen Gußleitungen an, geht über fehlende FI schalter (oder dem Fehlen von Elektrik) bis zu unzureichenden Gebäudehülle.
Ich würde mal sagen, dass in Altbauten bereits eine Generation 25-30 Jahre gelebt hat oder die abschreibung abgelaufen ist..

Jeder Mietspiegel handhabt das auch anders, jedoch werden Jahreszahlen angegeben.
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #3

DiplomHM

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Also ... bei der im www "freien Enzyklopädie" wird meist ein Altbau im Rahmen des Vergleiches oder in Vorbereitung von Baumaßnahmen ein Bauwerk (in der Regel ein Gebäude), dessen Fertigstellung älter als das Vergleichsobjekt oder das Neubauvorhaben ist, bezeichnet.

Im landläufigen Sprachgebrauch meint man mit Altbau ein älteres Gebäude.

In Österreich bezeichnet die Bauform Altbau Wohnhäuser, die hundert Jahre alt sind und deren Raumhöhe größer als gewöhnlich ist (240 cm).

In Berlin werden als Altbauten vor dem ersten Weltkrieg errichtete Wohnhäuser bezeichnet, für die zwischen den Weltkriegen errichteten Wohnhäuser gibt es die nicht so sehr verbreitete Bezeichnung des Altneubaus und als Neubauwohnung werden Wohnungen in nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Häusern bezeichnet.
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #4
lostcontrol

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also ist die bezeichnung "altbau" quasi so gut wie beliebig?
dann die nach-frage:
muss ich das in eine anzeige reinschreiben oder nicht?
ist "altbau" ein nachteil?
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #5

DiplomHM

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Das Baujahr/Sanierungsjahr in die Anzeige mit reinnehmen. Wobei aber die Bezeichnung "Altbau" auch von Vorteil sein kann, denn ein "Altbau" hat mehr Charme als ein Neubau - es sei denn, es ist ein 60'er - 80'er Jahre Bunker.

Denen kann ich bis heute nix abgewinnen. :engel
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #6

Capo

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Altbau ist nicht negativ. Viele Mieter sind stolz in einem Altbau zu wohnen. Der Maklertechn Altbau bezeichnet, wie ja unsere dipl Hausi meint, die Vorkriegsbauten.
Die Bautechnik hat sprunghaft geändert. Das ist der normale Altbau, wie ich ihn verstehe. In den 60er und 70er Jahren war der Beton mangelhaft, die Armierung sehr bescheiden und dem Wohnungsmangel musste Rechnung getragen werden. Als der Wohnungsmangel behoben war, wurde die Bautechnik wesentlich "nachhaltiger". Somit sind die früheren Bauten während dem Whgsmangel alt.

So verstehe ich altbauten, aber das liegt immer im Auge des Betrachters. Wenn man die "Hütte" vermieten will, sollten es schon entsprechende Baustile sein (Vorkriegszeit). Im Mietspiegel ist die Bautechnik entscheidend.
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #7

DiplomHM

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So ein richtig schönes altes Gebäude (so um 1900) hat doch was. Knarrende Treppen und Böden, hohe Wände, hohe Fenster mit Sprossen, nicht selten auch offene Kamine, etc... Ich find die toll (auch wenn ich in einem Neubau wohne).

Und wenn auch noch eine gute Sanierung erfolgt ist (so in den 1990), dann ist das immer ein Blick wert!
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #8
lostcontrol

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*ggg* - ach dipl-hausi (sorry, ich find das kürzel einfach herzig) - charme hat das schon... nur das sich-drum-kümmern müssen ist ein ewigwährender kampf...

ich hab mit 2 solcher objekte zu tun, in einem davon wohn ich selbst (bj 32) und da gibt's zum glück keine mieter, die sich über knarrende treppen, hohe wände und die entsprechenden heizkosten oder undichte alte sprossenfenster beklagen...
der tatsächlich vorhandene charme ist sagenhaft - aber man muss sich den blöderweise permanent selbst vorbeten, während man die wunderschönen sprossen-doppelfenster putzt oder gar streicht, und bevor man wieder heizöl tankt trinkt man am besten 5 kannen beruhigungstee oder 'ne flasche wein oder lenkt sich sonstwie ab...
zu vermieten wär das ding trotz dem charme vermutlich nicht - wenn ich denke was mieter so alles bemängeln...
und in sachen sanierung / renovierung findet man eh nie ein ende - das kriegt man mit keiner vermietung rein...

klar finden mieter den charme ganz toll (jetzt bezieh ich mich auf das andere objekt, bj 1898, ziemlich gut in schuss gehalten), aber selbst wenn sie anfangs den altbau ach so toll fanden, finden sie immer gründe für mietminderungen...

ich sag dazu nur: historischer gewölbekeller => feuchtigkeit => mietminderung mit der behauptung kellerräume hätten trocken zu sein... klar, jetzt steht das drin in den mietverträgen, wie andere altbau-spezifische dinge auch, aber man kommt sich echt blöd vor, wenn die mietverträge von mal zu mal dicker werden wegen sowas...

daher ja auch die frage - man könnte ja eigentlich als erwachsener einigermassen vernunftbegabter mensch davon ausgehen, dass gewisse nachteile bei altbauten einfach vorhanden sind und "dazugehören".
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #9

Capo

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Wir haben ein ganzes Gebiet, das komplett (naja fast; mit einer Ausnahme) aus Altbauten besteht. Die stehen allesamt unter Denkmalschutz (um 1920)

Das sind Objekte, deren Leerstand gegen null geht. Klar, die Denkmalvorgeschriebene "Erneuerung" (Fenster, Haushülle) ist kostenintensiv, aber lohnenswert. Das ganze Gebiete wird immer mehr zum absoluten Schmuckstück.

Genauso positive Erlebnisse hatte ich bei Holzdielenböden. Laminat? Unnötig. Parkett? Viel zu aufwendig. Einfach die dielen abschleifen, hinterfüllen und versiegeln. So gut sieht kein Laminat aus und das knarren gibt es nicht mehr...

Was bei vielen Mietern zieht: Die Mietminderung ist rechtl nicht haltbar, da das historisch bedingt ist. Alternativ darf es natürlich ein Neubau sein (schön futuristisch und 'kalt') Entweder feuchter Keller und Charme oder Neubau und trocken...
Weil alternativ Wohnungen bei Minderung okay sind, lehnen dann viele dankend ab :stupid
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #10
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jepp, ich hab dann letztendlich auch mit "historischen gewölbekellern" argumentiert - hat zwar 'ne weile gedauert, bis das richtig ankam, aber letztendlich hat es geholfen...

trotzdem schreib ich das jetzt GRUNDSÄTZLICH in meine "zusatzvereinbarungen zum mietvertrag" ausdrücklich rein (da steht lauter so kram wie das mit den kellern, und wie die zu nutzen sind - eigentlich alles selbstverständlichkeiten), diese "zusatzvereinbarungen" die auf der ersten seite des mietvertrags als bestandteil des mietvertrags angegeben sind lasse ich getrennt nochmals unterschreiben.
das ist rechtlich zwar vermutlich auch anfechtbar, hilft aber ziemlich, weil man die mieter im zweifel dann nochmals direkt auf gewisse dinge aufmerksam machen kann - mündliche info hilft da offensichtlich nicht viel, vor allem dann nicht, wenn die mieter eh schon auf der schiene "ich such mir was, um die miete zu drücken" sind.
 
  • ab wann ist etwas "altbau"? Beitrag #11

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Original von lostcontrol
*ggg* - ach dipl-hausi (sorry, ich find das kürzel einfach herzig) - charme hat das schon... nur das sich-drum-kümmern müssen ist ein ewigwährender kampf...

:Blumen ... ist ja auch so gemeint (mit dem "herzig")

Aber du hast recht, geht es um Kosten wird das ganze schnell wieder uninteressant. Deswegen sagte ich ja auch, wenn das gut saniert wurde (so um 1990), dann ist es immer einen Blick wert. Soll nicht heißen, dass alles andere schlecht ist.

Die Zusatzvereinbarung als eine Art "Bedienungsanleitung" macht den Mietern aber vielleicht wieder bewusst, "WAS" sie da gemietet haben - nämlich keinen Neubau!!!
 
Thema:

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