Tina
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Hallo!
Wenn Mitte Dezember 2006 die Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau ausläuft, sprich die Sozialwohnungen dann "normale" Wohnungen werden, und die Miete direkt ab Januar 2007 erhöht werden soll, welche Fristen sind dann einzuhalten bzw. welche Vorgehensweise ist vorgeschrieben (z.B. wegen Fehlbelegungsabgabe, etc.)?
Danke für Eure Hilfe!!!
Wenn Mitte Dezember 2006 die Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau ausläuft, sprich die Sozialwohnungen dann "normale" Wohnungen werden, und die Miete direkt ab Januar 2007 erhöht werden soll, welche Fristen sind dann einzuhalten bzw. welche Vorgehensweise ist vorgeschrieben (z.B. wegen Fehlbelegungsabgabe, etc.)?
Danke für Eure Hilfe!!!