Ablauf der Bindungsfrist

Diskutiere Ablauf der Bindungsfrist im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Wenn Mitte Dezember 2006 die Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau ausläuft, sprich die Sozialwohnungen dann "normale" Wohnungen werden...
  • Ablauf der Bindungsfrist Beitrag #1

Tina

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Hallo!

Wenn Mitte Dezember 2006 die Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau ausläuft, sprich die Sozialwohnungen dann "normale" Wohnungen werden, und die Miete direkt ab Januar 2007 erhöht werden soll, welche Fristen sind dann einzuhalten bzw. welche Vorgehensweise ist vorgeschrieben (z.B. wegen Fehlbelegungsabgabe, etc.)?

Danke für Eure Hilfe!!!
 
  • Ablauf der Bindungsfrist Beitrag #2

Capo

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Meinst du damit die Mieterhöhungsgesetze oder welche Fristen meinst du genau?
 
  • Ablauf der Bindungsfrist Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von Tina
Hallo!

Wenn Mitte Dezember 2006 die Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau ausläuft, sprich die Sozialwohnungen dann "normale" Wohnungen werden, und die Miete direkt ab Januar 2007 erhöht werden soll, welche Fristen sind dann einzuhalten bzw. welche Vorgehensweise ist vorgeschrieben (z.B. wegen Fehlbelegungsabgabe, etc.)?

Danke für Eure Hilfe!!!

es gibt immer eine nachbindungsfrist, die ist aber schon in der normalen frist mit berücksichtigt, aber um deine frage zu beantworten, ja das ist er, er könnte dir ab januar eine mieterhöhung zukommen lassen, aber schon ab oktober (frist) mit wirkung zum januar
 
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Ablauf der Bindungsfrist

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