Moni
Hallo alle zusammen,
ich habe heute etwas komisches erlebt:
Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefällt, nur wird noch mit einem Gasofen und einem Gasherd (mit Luftschlitzen für die Beheizung, wenn er nicht zum Kochen genutzt wird) geheizt. Die Wohnung ist zentral gelegen und dafür recht preiswert.
Also nimmt man dann auch Gasöfen in kauf, anstelle einer Gasetagenheizung.
Soweit, so gut.
Die derzeitige Mieterin meinte dann aber, daß noch zu erwähnen sei, daß ich für Gasofen und -herd eine Ablösesumme zahlen müsse. Sie hätte beides von den Vormietern für 150 Euro übernommen und hätte gerne 100 Euro von mir dafür. Es sei so, das beide Eigentum des jeweiligen Mieters seien und dieser auch für deren Wartung etc. zuständig sei. :stupid
Ich fand das nun wirklich sehr ungewöhnlich, ich dachte der Vermieter wäre für die Bereitstellung von Heizkörpern zuständig. Ich habe es jedenfalls nie anders erlebt.
Sie meinte nur, sie hätte das auch eigenartig gefunden, doch hätte die Vermieterin wohl irgendein Schlupfloch gefunden, weswegen das so geregelt werden könnte.
Mir ist das nicht so ganz geheuer..
Kann es soetwas wirklich geben? Ich würde die Wohnung sehr gerne mieten, nur den Gasofen möchte ich ungern kaufen und selber warten lassen müssen etc.
Was ist wenn aufgrund eines defekten Teils ein Schaden entsteht, obwohl er gewartet wurde? Hafte ich dann trotzdem? Was wäre, wenn der Gasofen ganz normal in der Miete enthalten wäre, also im Besitz des Vermieters, wer würde dann haften und für die Wartungsarbeiten zuständig sein?
Vielen Dank schonmal,
von der leicht irritierten
,
Mona
ich habe heute etwas komisches erlebt:
Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefällt, nur wird noch mit einem Gasofen und einem Gasherd (mit Luftschlitzen für die Beheizung, wenn er nicht zum Kochen genutzt wird) geheizt. Die Wohnung ist zentral gelegen und dafür recht preiswert.

Soweit, so gut.
Die derzeitige Mieterin meinte dann aber, daß noch zu erwähnen sei, daß ich für Gasofen und -herd eine Ablösesumme zahlen müsse. Sie hätte beides von den Vormietern für 150 Euro übernommen und hätte gerne 100 Euro von mir dafür. Es sei so, das beide Eigentum des jeweiligen Mieters seien und dieser auch für deren Wartung etc. zuständig sei. :stupid
Ich fand das nun wirklich sehr ungewöhnlich, ich dachte der Vermieter wäre für die Bereitstellung von Heizkörpern zuständig. Ich habe es jedenfalls nie anders erlebt.
Sie meinte nur, sie hätte das auch eigenartig gefunden, doch hätte die Vermieterin wohl irgendein Schlupfloch gefunden, weswegen das so geregelt werden könnte.
Mir ist das nicht so ganz geheuer..
Kann es soetwas wirklich geben? Ich würde die Wohnung sehr gerne mieten, nur den Gasofen möchte ich ungern kaufen und selber warten lassen müssen etc.
Was ist wenn aufgrund eines defekten Teils ein Schaden entsteht, obwohl er gewartet wurde? Hafte ich dann trotzdem? Was wäre, wenn der Gasofen ganz normal in der Miete enthalten wäre, also im Besitz des Vermieters, wer würde dann haften und für die Wartungsarbeiten zuständig sein?
Vielen Dank schonmal,
von der leicht irritierten

Mona