Bei soviel Ahnungslosigkeit scheint mir ein Grundkurs Betriebskostenabrechnung dringend erforderlich.
Bei entsprechender Teilnehmerzahl kann ich diesen Kurs gegen angemessene Vergütung gerne übernehmen...
Beschränken wir uns hier auf einige Kernfragen zum Umlageschlüssel.
§ 556a Abs. 1 BGB schreibt vor, dass Betriebskosten immer dann nach
Wohnfläche umzulegen sind, wenn es weder eine abweichende Vereinbarung noch einen erfassten Verbrauch gibt. Wie man lesen kann, benutze ich nicht die Begriffe "verbrauchsabhängige Kosten" bzw. "verbrauchsunabhängige Kosten". Der Grund liegt ganz einfach darin, dass dieses Begriffspaar zur Bestimmung eines zutreffenden Umlageschlüssels ungeeignet sind. Umlage nach VErbrauch erfordert nicht nur die Verbrauchsabhängigkeit von Kosten, sondern auch die Erfassung der Verbrauchsmengen.
Hat man den zutreffenden Umlageschlüssel gefunden, ist der Rest ein einfaches Verfahren und soll hier am Beispiel der Wohnfläche erklärt werden.
Man addiere die Wohnflächen sämtlicher Wohnungen eines Objekts. Keller, Garagen oder was auch immer außerhalb der Wohnung hat dabei nichts zu suchen. Die Summe aller Einzelwohnflächen ist die Gesamtwohnfläche - welch eine tiefgreifende Erkenntnis.
Dann wird man die Gesamtkosten einer Kostenart ermitteln müssen. Das sollte durch Addition einzelner Positionen ohne unlösbare Probleme möglich sein.
Die nun ermittelten Gesamtkosten werden dann durch die Gesamtumlagemenge, hier also die Gesamtwohnfläche, dividiert und anschließend mit der Wohnfläche jeder einzelnen Wohnung multipliziert. Das Ergebnis ist ein Betrag und der Kostenanteil des Mieters.
Es werden 100% der Kosten auf 100% der Wohnfläche verteilt. Nebenräume, welcher Art auch immer, Treppenhäuser, Außenflächen oder was sonst irgendjemandem noch einfallen mag, kommen in dieser Rechnung nicht vor.
Wer aus welchen Gerechtigkeitserwägungen heraus auch immer an diesem Verfahren etwas ändern will wird feststellen, dass bestenfalls die begünstigten Mieter bemerken, dass sie zu Lasten anderer Mieter bevorzugt wurden. Zumindest die benachteiligten Mieter werden einen nach Gerechtigkeitserwägungen gestalteten Umlageschlüssel - m.E. zu Recht - beanstanden. Vermutlich werden die begünstigten Mieter noch nicht mal erkennen, dass sie von irgendeiner Gestaltung profitieren und den Umlageschlüssel ebenfalls beanstanden.
Wer also dem Gerechtigkeitswahn erliegt, kann sich gleich in die Klapse begeben.
