Insolvenzprofi
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da ich kein Abrechnungsprofi bin, wollte ich wissen, was mit dem sachverhalt ist:
wir waren eigentümer bis Juni 2006,
wir erhalten heute von der Verwaltung unsere Nebenkostenabrechnung 2005 mit einem Guthaben
Frage: Müssen wir nun mit dem Mieter abrechnen? oder muss dass der neue Eigentümer??? verwaltung weiß bescheid, dass es den neuen Eigentümer gibt...
ich frage mich sowieso, warum uns das guthaben zusteht, denn abrechnungsspitzen werden doch entweder dem neuen eigentümer gutgeschrieben bzw. aufgebürdet....
wie verhält sich das bezogen auf die Abrechnung gegenüber dem mieter...
wir waren eigentümer bis Juni 2006,
wir erhalten heute von der Verwaltung unsere Nebenkostenabrechnung 2005 mit einem Guthaben
Frage: Müssen wir nun mit dem Mieter abrechnen? oder muss dass der neue Eigentümer??? verwaltung weiß bescheid, dass es den neuen Eigentümer gibt...
ich frage mich sowieso, warum uns das guthaben zusteht, denn abrechnungsspitzen werden doch entweder dem neuen eigentümer gutgeschrieben bzw. aufgebürdet....
wie verhält sich das bezogen auf die Abrechnung gegenüber dem mieter...