Moebi
Hallo!
Eine Frage zum Abrechnungswesen: Ich habe eine Wohnung in einer größeren Wohneinheit, die hauptsächlich aus Wohn- zum Teil aber auch aus Gewerbeeinheiten besteht. Insgesamt aber ist es eine Anlage, die schon seit über 30 Jahren wirtschaftlich zusammengefaßt wird und aus 3 Häusern besteht.
Der Hausverwalter legt die Kosten bei der Jahresabrechnung auf beide Eigentumsarten (also sowohl auf Wohn- als auch auf das Teileigentum) gleichermaßen um, dh. hier wird zwischen Wohnungseigentümer und Gewerbeeinheit kein Unterschied gemacht. Dies ist schon immer so, was
aber nicht heißt, dass es richtig ist.
Wasser/Abwasser, Müllabfuhr wird nach Personen umgerechnet, wobei bei den Gewerbeeinheiten 1 Person zugrunde gelegt wird. Der Rest geht nach Miteigentumsanteilen (Kabelgebühr wird für die Gewerbeeinheiten nicht erhoben).
Ist das korrekt so oder müssen die Gewerbeeinheiten nach einem anderen Schlüssel/Prinzip abgerechnet werden, also separat?
Danke für Eure Beiträge im voraus!
Eine Frage zum Abrechnungswesen: Ich habe eine Wohnung in einer größeren Wohneinheit, die hauptsächlich aus Wohn- zum Teil aber auch aus Gewerbeeinheiten besteht. Insgesamt aber ist es eine Anlage, die schon seit über 30 Jahren wirtschaftlich zusammengefaßt wird und aus 3 Häusern besteht.
Der Hausverwalter legt die Kosten bei der Jahresabrechnung auf beide Eigentumsarten (also sowohl auf Wohn- als auch auf das Teileigentum) gleichermaßen um, dh. hier wird zwischen Wohnungseigentümer und Gewerbeeinheit kein Unterschied gemacht. Dies ist schon immer so, was
aber nicht heißt, dass es richtig ist.
Wasser/Abwasser, Müllabfuhr wird nach Personen umgerechnet, wobei bei den Gewerbeeinheiten 1 Person zugrunde gelegt wird. Der Rest geht nach Miteigentumsanteilen (Kabelgebühr wird für die Gewerbeeinheiten nicht erhoben).
Ist das korrekt so oder müssen die Gewerbeeinheiten nach einem anderen Schlüssel/Prinzip abgerechnet werden, also separat?
Danke für Eure Beiträge im voraus!