Luca
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Hallo liebe Community,
Ich hoffe etwas Klarheit für die Abrechnung der Heizkosten einer Einliegerwohnung zu bekommen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus aus den Fünfzigern mit einer Souterrainwohnung, welche wir vermieten wollen.
Das Haus wird über eine Gastherme beheizt, Wärmemengenzähler ist laut Heinzungsinstalkateur nicht sinnvoll bzw möglich.
Für die Einliegerwohnung wurden Kalt-und Warmwasserzähler angebracht. Für die Heizkörper wurden uns Heizkostenverteiler angeraten.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich zum einen den Verbrauch des Warmwassers umlege auf die Heizkosten....
Und zum anderen, wie das mit den Heizkostenverteilern funktioniert.... Diese machen doch nur Sinn, wenn ich das gesamt Haus mit Heizkostenverteilern ausstatten (und nicht nur die vermietete Wohnung), um dann die anteiligen Heizkosten der Einliegerwohnung zu berechnen? Wobei dann ja immer noch der Warmwasser Verbrauch unberücksichtigt ist, da der einzige Gaszähler im Haus ja nicht zwischen Warmwasser Erwärmung und Heizung unterscheidet. ??
Gibt es also überhaupt die Möglichkeit, die Wohnung mit og. Zählern nach Verbrauch abzurechnen oder macht es dann mehr Sinn, einfach eine Pauschale abzurechnen?
Ich entschuldige mich, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe oder Begriffe falsch benutze - ich befasse mich zum ersten Mal mit der Thematik.
Vieken Dank für hilfreiche Antworten
Ich hoffe etwas Klarheit für die Abrechnung der Heizkosten einer Einliegerwohnung zu bekommen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus aus den Fünfzigern mit einer Souterrainwohnung, welche wir vermieten wollen.
Das Haus wird über eine Gastherme beheizt, Wärmemengenzähler ist laut Heinzungsinstalkateur nicht sinnvoll bzw möglich.
Für die Einliegerwohnung wurden Kalt-und Warmwasserzähler angebracht. Für die Heizkörper wurden uns Heizkostenverteiler angeraten.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich zum einen den Verbrauch des Warmwassers umlege auf die Heizkosten....
Und zum anderen, wie das mit den Heizkostenverteilern funktioniert.... Diese machen doch nur Sinn, wenn ich das gesamt Haus mit Heizkostenverteilern ausstatten (und nicht nur die vermietete Wohnung), um dann die anteiligen Heizkosten der Einliegerwohnung zu berechnen? Wobei dann ja immer noch der Warmwasser Verbrauch unberücksichtigt ist, da der einzige Gaszähler im Haus ja nicht zwischen Warmwasser Erwärmung und Heizung unterscheidet. ??
Gibt es also überhaupt die Möglichkeit, die Wohnung mit og. Zählern nach Verbrauch abzurechnen oder macht es dann mehr Sinn, einfach eine Pauschale abzurechnen?
Ich entschuldige mich, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe oder Begriffe falsch benutze - ich befasse mich zum ersten Mal mit der Thematik.
Vieken Dank für hilfreiche Antworten