Abrechnung nach Tagen?

Diskutiere Abrechnung nach Tagen? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen! Wenn ein Mieter z.B. nur für 6 Monate in der Wohnung gewohnt hat, wie rechne ich seinen Anteil an z.B. den Versicherungen aus...
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #1

NeuerVermieter

Neuer Benutzer
Dabei seit
14.05.2008
Beiträge
21
Zustimmungen
0
Hallo zusammen!

Wenn ein Mieter z.B. nur für 6 Monate in der Wohnung gewohnt hat, wie rechne ich seinen Anteil an z.B. den Versicherungen aus?
Nehme ich 365 Tage (laut Kalender) oder rechne ich für ein ganzes Jahr nur mit 360 Tagen (wie es oft in der Buchhaltung oder bei einer Bank gemacht wird), also für 6 Monate dann nur mit 180 Tagen?

Wenn ich mit 360 Tagen rechne "fehlen" mir doch 5 Tage, die ich quasi als Vermieter draufzahle, oder nicht???

Danke für eure Hinweise!

Dirk
 
#
schau mal hier: Abrechnung nach Tagen?. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #2

tokape

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
24.04.2007
Beiträge
494
Zustimmungen
1
Hallo Dirk,

es sollte schon genau gerechnet werden, d.h. die genauen Tage vom Einzug bis zum Auszug.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #3

pragmatiker

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
10.07.2007
Beiträge
1.273
Zustimmungen
0
möglich ist beides, nur sollte man es nicht mischen. solange der umrechnungsschlüssel nachvollziehbar ist, ist das OK. wenn man "startet" mit krummen zeiträumen, würde ich natürlich das beste für die eigentümer nehmen, allerdings kann das bei der nächsten abrechnung dann auch mal "schlechter" sein.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #4

Eddy Edwards

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
489
Zustimmungen
3
Original von NeuerVermieter
Wenn ich mit 360 Tagen rechne "fehlen" mir doch 5 Tage, die ich quasi als Vermieter draufzahle, oder nicht???
Hast dir die Antwort nicht schon selbst gegeben? Draufzahlen wirst bestimmt nicht wollen.

Ansonsten wie schon erwähnt. Wenn du die Gesamtkosten in 360 Teile teilst, bleiben auch keine 5 Tage übrig. Aber ich würde eine taggenaue Abrechnung auch bevorzugen.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
taggenau? wieso das denn? ist das ein hotel oder was?
sorry, aber vermietet wird üblicherweise monatsweise.
in ausnahmefällen vielleicht auch mal halbmonatsweise.
ab wann suchen eure mieter denn wohnung?
ab wann macht ihr mietverträge?
gekündigt wird zum monatsende.
wieso gibt's gründe taggenau abzurechnen?

und wenn schon taggenau, dann ja wohl bitte auch wirklich 365 bzw. 366 tage. das ist ja auch das was in deinen versicherungsverträgen drinsteht, und du musst ja belegen was du berechnest.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #6

Eddy Edwards

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
489
Zustimmungen
3
Original von lostcontrol
taggenau? wieso das denn?
Natürlich taggenau. Selbst einen Monat kann man taggenau abrechnen: 28, 29, 30 oder 31 Tage. Und selbstverständlich wird zum Monatsende ein Vertrag beginnen oder enden. Aber im Prinzip ist es nix anderes als mit der Gradtagstabelle, dort sind auch die entsprechenden Monatstage angegeben (falls es mal einer vergessen haben sollte :)).
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #7
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
Original von Eddy Edwards
Natürlich taggenau. Selbst einen Monat kann man taggenau abrechnen: 28, 29, 30 oder 31 Tage. Und selbstverständlich wird zum Monatsende ein Vertrag beginnen oder enden.
eddy - aber WOZU denn taggenau bitte?
wenn ein vertrag üblicherweise zum monatsende beginnt oder ausläuft?
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #8

pragmatiker

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
10.07.2007
Beiträge
1.273
Zustimmungen
0
die taggenaue abrechnung hat in der regel den moralischen vorteil für den vermieter oberkorrekt zu sein. wenn es dann auch noch finanziell positiv ist, würde ich das immer machen. der hinweis kam ja schon: die gradtagetabelle der heizkostenverordnung sieht sie auch vor, die taggenaue abrechnung.

genau ist immer gut in den augen der mieter und als vermieter gehst du damit auch jeglicher diskussion mit mietern aus dem weg, die sich ja meist vom vemieter über den tisch gezogen fühlen.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #9

Eddy Edwards

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
489
Zustimmungen
3
Original von lostcontrol
aber WOZU denn taggenau bitte?
WARUM nicht taggenau abrechnen? Bei der anteiligen Berechnung bei den Heizkosten wird sie auch höchstwahrscheinlich zur Anwendung kommen. Und warum dann für die anderen Kosten eine andere Aufteilung vornehmen. Das Ergebnis kommt so ziemlich aufs gleiche: obs nun 90/365 oder 3/12 sind...
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #10
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
Original von Eddy Edwards
WARUM nicht taggenau abrechnen? Bei der anteiligen Berechnung bei den Heizkosten wird sie auch höchstwahrscheinlich zur Anwendung kommen. Und warum dann für die anderen Kosten eine andere Aufteilung vornehmen. Das Ergebnis kommt so ziemlich aufs gleiche: obs nun 90/365 oder 3/12 sind...
90/365 = ~24,66 %
3/12 = 25%
für mich ist das schon ein unterschied...

ist mir schon klar, dass so 'ne taggenaue abrechnung gut ankommt.
nur: WANN braucht man denn sowas?
bei mir gibt's verträge (bis auf wenige ausnahmen) immer nur zum monatsende bzw. anfang. d.h. wer früher auszieht, als sein vertrag ausläuft, muss logischerweise selbstverständlich bis zum vertragsende = monatsende zahlen. ob das nun der 30. oder der 31. ist liegt a) in der entscheidung des mieters und b) macht's auf dauer gerundet nun wirklich keinen unterschied (bisher haben alle unsere mieter länger als ein jahr gemietet).

aber ok - muss jeder selbst wissen.
ich mach's mir da vielleicht einfach, gut möglich.
aber letztendlich sind wir so gute vermieter was andere dinge angeht, dass noch nie ein mieter auf die idee kam da auch nur ein wort drüber zu verlieren...
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #11

Eddy Edwards

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
489
Zustimmungen
3
Original von lostcontrol
90/365 = ~24,66 %
3/12 = 25%
für mich ist das schon ein unterschied...
Diesmal kann ich dir versichern, dass dein Taschenrechner richtig geht ;)
Aber bekanntlich führen mehrere Wege nach Rom. Wenn man sich nun drei andere Monate rauspicken würde, käme bei 92/365 = ~ 25,2 % eine Abweichung in die andere Richtung heraus.

Original von lostcontrol
bei mir gibt's verträge (bis auf wenige ausnahmen) immer nur zum monatsende bzw. anfang. d.h. wer früher auszieht, als sein vertrag ausläuft, muss logischerweise selbstverständlich bis zum vertragsende = monatsende zahlen. ob das nun der 30. oder der 31. ist liegt a) in der entscheidung des mieters und b) macht's auf dauer gerundet nun wirklich keinen unterschied (bisher haben alle unsere mieter länger als ein jahr gemietet).
Das die Betriebskosten bis zum Ende des Mietverhältnisses zu berechnen sind, ist klar. Wenn der Nutzerwechsel nicht genau auf den Wechsel des Abrechnungszeitraums fällt, wird immer anteilig zu berechnen sein (egal ob das Mietverhältnis über ein Jahr angedauert hat - betrachtet wird ja nur der jeweilige Abrechnungszeitraum)

Eine 100prozentige faire und genaue verbrauchsabhängige Abrechnung gibt es nicht, wie in den Weiten dieses Forums schon hinlänglich diskutiert, von daher werden beide Berechnungsmethoden nicht zu beanstanden zu sein.

Wenn die Heizungsanlage auch zur Erwärmung des Wassers genutzt wird, erfolgt - mit Hinweis auf die Gradtagstabelle - die anteiligen Festkosten nach Tagen. Warum dann die anderen Kosten mit einem anderen Verhältnis aufteilen. Das lässt sich sicherlich gegenüber dem Mieter schwieriger erläutern.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #12
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
Original von Eddy Edwards
Diesmal kann ich dir versichern, dass dein Taschenrechner richtig geht ;)
das beruhigt mich jetzt doch ungemein.
ich dachte schon ich entwickle jetzt noch die totale matheverblödung...

Original von Eddy Edwards
Das die Betriebskosten bis zum Ende des Mietverhältnisses zu berechnen sind, ist klar. Wenn der Nutzerwechsel nicht genau auf den Wechsel des Abrechnungszeitraums fällt, wird immer anteilig zu berechnen sein (egal ob das Mietverhältnis über ein Jahr angedauert hat - betrachtet wird ja nur der jeweilige Abrechnungszeitraum)
d.h. du rechnest auch sachen wie grundsteuer, versicherungen usw. auf tage um oder was?
wie machst du das mit dem strom? mit dem wasser?
also bei uns wollen die stromversorger ja am liebsten schon im oktober ihre zahlen...
und die wasserableser von der stadt kommen ja auch nicht exakt am 31.12. um 0:00 uhr vorbei.
d.h.: diese zahlen stimmen schon mal definitiv NICHT genau, die stadt bzw. der stromversorger argumentiert damit, dass sich das ja eh ausgleichen würde.
warum soll ich dann taggenau abrechnen, wenn schon die grundlagen dafür nicht mal jahrgenau sind?
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #13

Eddy Edwards

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
489
Zustimmungen
3
Original von lostcontrol
d.h. du rechnest auch sachen wie grundsteuer, versicherungen usw. auf tage um oder was?
wie machst du das mit dem strom? mit dem wasser?
Die Abrechnung erfolgt erstmal wie üblich: Gesamtkosten und Aufteilung nach Verteilerschlüssel. Zum Schluss noch multipliziert mit dem Zeitschlüssel, welcher bei dem ganzen Jahr logischerweise bei 1,0 liegt. Wenn nur anteilig die Wohnung vermietet war, halt mit einem vorher errechneten Verhältnis. Und ob man das nun nach Tagen oder Monaten errechnet ist doch nun wirklich so ziemlich buggy.

Somit wird auch die Grundsteuer, Versicherungen usw. mit diesem Verhältnis aufgeteilt. Mit dem Allgemeinen Strom analog. Wasser erfolgt nach Verbrauch. Nur die Festkosten Wasser werden nach dem gleichen Verhältnis geteilt.

Original von lostcontrol
also bei uns wollen die stromversorger ja am liebsten schon im oktober ihre zahlen...
und die wasserableser von der stadt kommen ja auch nicht exakt am 31.12. um 0:00 uhr vorbei.
d.h.: diese zahlen stimmen schon mal definitiv NICHT genau, die stadt bzw. der stromversorger argumentiert damit, dass sich das ja eh ausgleichen würde.
warum soll ich dann taggenau abrechnen, wenn schon die grundlagen dafür nicht mal jahrgenau sind?
Bei uns kommen die Medienzähler schon im August. Es ist aber bei uns so, dass zum Jahreswechsel - entspricht dem Abrechnungszeitraum - eine Zwischenrechnung für Strom und Gas erstellt wird. Aber wie schon oben erwähnt, eine exakte Aufteilung wird es in den seltensten Fällen geben, somit dürfte eine Differenz von 0,001 bis 0,003 bei den beiden Berechnungsmethoden nicht ausschlaggebend sein.

Da wir für die Erwärmung des Wassers durch die Heizungsanlage eine anteilige Berechnung der Festkosten nach dem Verhältnis nach Tagen vornehmen, würde ich auch die restlichen Betriebskosten nach dem gleichen Verhältnis teilen.
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #14

bienemaya

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
22.08.2008
Beiträge
309
Zustimmungen
4
Hallo, ich weiß, das dieser Thread schon ein paar Tage alt ist, aber für mich ist er aktuell. Unsere neuen Mieter beginnen ihr Mietverhältnis am 1.10.09. Der MV wurde aber schon am 1.08.09 gemacht. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Schlüssel ausgehändigt und die Kaution seitens der Mieter bezahlt.
Die jungen Leute haben Stück für Stück am Möbeln gebracht. In der letzten Septemberwoche ziehen sie dann schon ein.

Da wir dieses Jahr einen kompletten Leerstand hatten, lassen wir aus Kostengründen keine Abrechnung unseres Wärmedienstleisters erstellen. Ich selbst habe mit den Eltern der neuen Mieter die Zählerstände per 1.8.09 abgelesen. Nun kommt die eigentliche Frage:

Wie rechne ich jetzt am Besten die NK ab? Ich dachte taggenau. Gibt es da eine Formel?
Oder vielleicht eine Pauschale die man ansetzten kann? Viel wurde ja nicht verbraucht, ein wenig kaltes und warmes Wasser, ansonsten nix.
Kann mir Jemand nen Tipp geben?
Gruß
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #15
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
Original von bienemaya
Wie rechne ich jetzt am Besten die NK ab? Ich dachte taggenau. Gibt es da eine Formel?
na ganz normal, je nachdem was du als verteiler bei den betriebskosten im vertrag stehen hast. ich würde da jetzt für die 2 monate keine andere abrechnungsform nehmen, warum auch?

Original von bienemaya
Oder vielleicht eine Pauschale die man ansetzten kann? Viel wurde ja nicht verbraucht, ein wenig kaltes und warmes Wasser, ansonsten nix.
da habt ihr ja die zählerstände, also wo ist das problem?
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #16

bienemaya

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
22.08.2008
Beiträge
309
Zustimmungen
4
Hallo, lostcontrol,
ab 1.09.09 geht der Verbrauch dann wieder auf die Abrechnung des Wärmedienstleisters, der dann im nächsten Jahr die Abrechnung macht. Nur in der Zeit von 1.8. bis 30.8. haben sie die Wohnung geputzt, durch die sommerlichen Temperaturen ging nichts auf die Heizung, nur das Wasser, das sie zum Putzen verbraucht haben, dazu den Strom für die Warmwasseraufbereitung.
Mittlerweile habe ich mich durch die letzte Abrechnung gewurschtelt und nach demselben Muster gerechnet.
Gruß
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #17
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
also ich würd's ja in solchen fällen so machen, dass ich auf die kaltmiete verzichte (ungerne, aber manchmal ergibt sich das ja so), aber die betriebskostenvorauszahlung in voller höhe verlange - abgerechnet wird's ja dann ohnehin, und wenn die mieter schon reindürfen sehe ich nicht ein dass ich auf die kaltmiete verzichte UND die betriebskosten übernehme...
 
  • Abrechnung nach Tagen? Beitrag #18

bienemaya

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
22.08.2008
Beiträge
309
Zustimmungen
4
Hallo, lostcontrol,
ich hab es jetzt so gemacht, daß sie Kaltmiete für 5 Tage (letzte Septemerwoche) und die nach dem Muster der letzten Abrechung ergebenen Nebenkosten errechneten Euros überweisen müssen. Immerhin haben wir ja denen schon vorher den Schlüssel gegeben und das ist m.E. genug Entgegenkommen.
Gruß
 
Thema:

Abrechnung nach Tagen?

Abrechnung nach Tagen? - Ähnliche Themen

Komplexes Problem mit Handwerkern, Versicherung und Mieterin: Liebe Schwarmintelligenz, ich habe ein äußerst komplexes Problem, unterteile das auch in mehrere Threads und fange mal mit den dringendsten...
Gemeinsam mit der Schwester erstmals vermieten: Hallo allerseits, ich habe dieses Forum gefunden und schon begeistert vieles gelesen. Kurz zum Hintergrund warum ich schreibe: meine Schwester...
Mieter verweist mich des Mehrfamilienhauses, nicht seiner Wohnung: Hallo ihr Lieben Bisher war ich nur Mit Leser ohne Anmeldung. Gerade eben habe ich mich angemeldet weil es am WE eskaliert ist. Meine Immobilie...
Psychoterror durch Mieter: Allen Forumsmitglieder einen guten Tag (oder jetzt gerade um 3 Uhr eher gute Nacht), durch meine Internetrecherche bin ich auf dieses Forum...
Bau 3 Familienhaus gemeinsam mit Mutter: Hallo zusammen, ich möchte mich zunächst kurz vorstellen und habe danach einige Fragen zu unserem geplanten Bau- / Vermietungsprojekt. Ich hoffe...

Sucheingaben

anteilige miete berechnen

,

anteilige miete berechnen 30 oder 31 tage

,

miete anteilig berechnen

,
Berechnung anteilige Miete
, taggenaue abrechnung, miete taggenau berechnen, nebenkostenabrechnung taggenau, nebenkostenabrechnung nach tagen, anteilige monatsmiete berechnen, anteilige mietberechnung, nebenkostenabrechnung 360 tage, berechnung anteilige monatsmiete, berechnung miete nach tagen, anteilig miete berechnen, betriebskostenabrechnung nach tagen, taggenaue berechnung, taggenaue mietberechnung, betriebskostenabrechnung taggenaue abrechnung, taggenaue abrechnung miete, nebenkostenabrechnung nach tagen oder monaten, berechnung teilmiete, abrechnung nach tagen, miete anteilig, gradtagetabelle, mietberechnung nach tagen
Oben