Abrechnung per qm oder Verbrauch?

Diskutiere Abrechnung per qm oder Verbrauch? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt, und jetzt finde ich so langsam raus, dass nicht nur die Wasserkosten sondern auch die Heizungskosten nach...
  • Abrechnung per qm oder Verbrauch? Beitrag #1

wolle

Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt, und jetzt finde ich so langsam raus, dass nicht nur die Wasserkosten sondern auch die Heizungskosten nach Quadratmeterzahl abgerechnet werden ... Da ich im Jahr nicht mehr als einige Wochen in meiner Wohnung bin (berufsbedingt) ärgert mich das natürlich.

Dieser Zustand könnte geändert werden, wenn die Mehrheit der Eigentümer für eine Änderung des Abrechnungsmodus, also verbrauchsabhängige Abrechnung, wäre. Dies ist aber nicht der Fall, weil einer der Eigentümer, der im Sanitäts- und Heizungsbereich tätig ist, behauptet hat, dass das zu teuer wäre. Daraufhin haben alle abgewinkt.

Der Eigentümer behauptet, dass überall, also in der Küche, im Bad etc. irgendwas angebracht werden muss, und das kostet mindestens 100,- Euro pro Stück. (Das Haus ist 25 Jahre alt.)

Kann das sein? Kann ich etwas machen, damit nach Verbrauch abgerechnet wird, auch gegen den Willen der anderen Eigentümer?

Wie ist es, wenn einer der Mieter (einige Wohnungen sind vermietet) diesen Wunsch äussern würde?

Gruss
JuJa
 
  • Abrechnung per qm oder Verbrauch? Beitrag #2

TypC4

Hy,

Also die Wohnung die ich Gekauft habe besteht aus 4 Parteien (Bj.ca.65).
Und als erstes habe ich dann in die Wasserleitungen 2 Wasserzähler eingebaut (2 weil 2 Wasserleitungen in die wohnung gehen). Da gibts echt tolle zähler, die wurden einfach gegen die Wasserhähne ausgestauscht wo man das Wasser für die ganze wohnung abdreht und auf diesen zähler ist dann ein hahn zum wasser abdrehen und eine Zähleruhr, eine echt tolle Sache da man Sie ohne weitere arbeiten umbauen kann. Dann habe ich noch ein Brief an die Hausverwaltung geschickt und ihnen Mitgeteilt das ich in die Wohnung Wasserzähler eingebaut habe mit der Gerätenummer von den zählern und das sie dass bei der nächsten abrechnung berücksichtigen. Das habe ich einbauen lassen damit mir der Wasserinstallateur das ganze gleich begläubigt und hat mir insgesammt 350 Euro gekostet.
Und die restlichen Parteien die Teilen sich die restlichen kosten.

Und bei der Heizung gibt es doch normaler weise so eine Skala die am heizkörper befestigt ist und die dann immer abgelesen wird. Kann man bestimmt auch irgendwie einbauen.

hoffe dir geholfen zu haben
 
  • Abrechnung per qm oder Verbrauch? Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von wolle
Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt, und jetzt finde ich so langsam raus, dass nicht nur die Wasserkosten sondern auch die Heizungskosten nach Quadratmeterzahl abgerechnet werden ...


Kann das sein? Kann ich etwas machen, damit nach Verbrauch abgerechnet wird, auch gegen den Willen der anderen Eigentümer?

O-o, das sieht ganz nach danach aus, als würde die Heizkostenverordnung missachtet werden, was natülich nicht deine schuld ist, daraus geht hervor, dass der Verbrauch nicht nach m² sondern auch nach eigenen verbrauch abgerechnet wird, man muss zwingend abrechnen, oftmals wird dieser nach 50/50 oder durch beschluss 70/30 (§6 HeizkV.. und folge)abgerechnet... wenn ihr dieses nicht tut, kann der mieter die Miete um 15% kürzen gemäß § 12 HeizkV, da muss man dran, denn sollte sich der Mieter bei Mieterschutzbund melden, geht der direkt zum Ordnungsamt und das gibt ein Bußgeld...
 
  • Abrechnung per qm oder Verbrauch? Beitrag #4

Kölsch

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@ insovenzprofi

er kann nicht die Miete um 15 % kürzen sondern die Heizkostenabrechnung.

@ wolle

die Abrechnung nach m² hat zumindest den Vorteil das ihr die Kosten für das ablesen der Heizkörper / Erstellung der Heizkostenabrechnung / die Heizkostenverteiler miete o. Kauf spart
 
  • Abrechnung per qm oder Verbrauch? Beitrag #5

RMHV

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Die Heizkostenverordnung ist zwingendes Recht und nach § 3 HeizKV auch dann auf das Wohnungseigentum, wenn abweichende Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen. Eine Ausstattung der Wohnungen mit Verbrauchserfassungsgeräten lässt sich also auch gegen alle anderen Eigentümer erzwingen. Ob dies sinnvoll ist, wird jeder für sich selbst entscheiden müssen.
Bei den Überlegungen sollte man berücksichtigen, dass eine Kostenverteilung von 50% Grundkosten, die dann ohnehin weiter nach Wohnfläche verteilt werden, nicht angegriffen werden kann. Die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung müssen also in Relation zum Verbrauchskostenanteil gesehen werden. Gerechtigkeit kostet einfach immer Geld...


Original von TypC4
... Und als erstes habe ich dann in die Wasserleitungen 2 Wasserzähler eingebaut (2 weil 2 Wasserleitungen in die wohnung gehen... Dann habe ich noch ein Brief an die Hausverwaltung geschickt und ihnen Mitgeteilt das ich in die Wohnung Wasserzähler eingebaut habe mit der Gerätenummer von den zählern und das sie dass bei der nächsten abrechnung berücksichtigen...
Und die restlichen Parteien die Teilen sich die restlichen kosten.

Dieses Verfahren entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Eine Abrechnung nach Verbrauch geht nur für alle oder für keinen. Falls die Eigentümer eine Abrechnung mit der fehlerhaften Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss genehmigen, wird der Beschluss im Anfechtungsverfahren aufzuheben sein.
Als Verwalter würde ich eine derartige Abrechnung allenfalls dann vorlegen, wenn ich von allen Eigentümern dazu aufgefordert werde und die Eigentümer gleichzeitig die Verpflichtung zur Vergütung von Mehraufwand durch die fehlerhafte Kostenverteilung übernehmen.
 
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