wore1
Wie wird der Garten (Wasser) abgerechnet? pro Kopf oder Parteien?
Hallo,
ich wohne mit meiner Familie (2 Kinder 2 Jahre und unter 1 Jahr) in einem 2-Familienhaus in dem vier Parteien wohnen. Im Erdgeschoß der Vermieter mit Partner, im ersten Stock mir, unter dem Dach die Tochter des Vermieters und im Keller wohnt eine Person (Zimmer mit Bad).
Wir haben nur eine Wasseruhr im Haus, so daß es immer so war, daß durch die Anzahl der Bewohner geteilt wurde / wird. In diesem Wasserverbrauch ist nun auch der Garten enthalten. Mir ist schon klar, daß meine Kinder als Person zählen, aber ist es rechtens den Garten, gießen des Garten und füllen des Teiches über die Kopfregelung mit einzubeziehen? Denn dann würde ich ja 50% der Wasserkosten für den Garten tragen. Genutzt werden kann der Garten von jedem (mündliche Vereinbarung) tatsächlich genutzt 95% vom Vermieter.
Dies finde ich nicht gerecht.
DerVM hat mir angeboten einen einen Anteil (zahlt dann drei anstatt zwei Anteile) wenn ich im Gegenzug unterschreibe, daß der Punkt Gartenpflege mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Muß ich denn dann momentan überhaupt etwas für die Gartenbewässerung bezahlen wenn dieser Punkt Gartenpflege noch garnicht "aktiv" ist?
Würde mich sehr über einen Rat, Hilfe und Antwort freuen.
Mfg.
Wolfgang R.
Hallo,
ich wohne mit meiner Familie (2 Kinder 2 Jahre und unter 1 Jahr) in einem 2-Familienhaus in dem vier Parteien wohnen. Im Erdgeschoß der Vermieter mit Partner, im ersten Stock mir, unter dem Dach die Tochter des Vermieters und im Keller wohnt eine Person (Zimmer mit Bad).
Wir haben nur eine Wasseruhr im Haus, so daß es immer so war, daß durch die Anzahl der Bewohner geteilt wurde / wird. In diesem Wasserverbrauch ist nun auch der Garten enthalten. Mir ist schon klar, daß meine Kinder als Person zählen, aber ist es rechtens den Garten, gießen des Garten und füllen des Teiches über die Kopfregelung mit einzubeziehen? Denn dann würde ich ja 50% der Wasserkosten für den Garten tragen. Genutzt werden kann der Garten von jedem (mündliche Vereinbarung) tatsächlich genutzt 95% vom Vermieter.
Dies finde ich nicht gerecht.
DerVM hat mir angeboten einen einen Anteil (zahlt dann drei anstatt zwei Anteile) wenn ich im Gegenzug unterschreibe, daß der Punkt Gartenpflege mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Muß ich denn dann momentan überhaupt etwas für die Gartenbewässerung bezahlen wenn dieser Punkt Gartenpflege noch garnicht "aktiv" ist?
Würde mich sehr über einen Rat, Hilfe und Antwort freuen.
Mfg.
Wolfgang R.