Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler

Diskutiere Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Wie wird der Garten (Wasser) abgerechnet? pro Kopf oder Parteien? Hallo, ich wohne mit meiner Familie (2 Kinder 2 Jahre und unter 1 Jahr) in...
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #1

wore1

Wie wird der Garten (Wasser) abgerechnet? pro Kopf oder Parteien?

Hallo,
ich wohne mit meiner Familie (2 Kinder 2 Jahre und unter 1 Jahr) in einem 2-Familienhaus in dem vier Parteien wohnen. Im Erdgeschoß der Vermieter mit Partner, im ersten Stock mir, unter dem Dach die Tochter des Vermieters und im Keller wohnt eine Person (Zimmer mit Bad).
Wir haben nur eine Wasseruhr im Haus, so daß es immer so war, daß durch die Anzahl der Bewohner geteilt wurde / wird. In diesem Wasserverbrauch ist nun auch der Garten enthalten. Mir ist schon klar, daß meine Kinder als Person zählen, aber ist es rechtens den Garten, gießen des Garten und füllen des Teiches über die Kopfregelung mit einzubeziehen? Denn dann würde ich ja 50% der Wasserkosten für den Garten tragen. Genutzt werden kann der Garten von jedem (mündliche Vereinbarung) tatsächlich genutzt 95% vom Vermieter.
Dies finde ich nicht gerecht.
DerVM hat mir angeboten einen einen Anteil (zahlt dann drei anstatt zwei Anteile) wenn ich im Gegenzug unterschreibe, daß der Punkt Gartenpflege mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Muß ich denn dann momentan überhaupt etwas für die Gartenbewässerung bezahlen wenn dieser Punkt Gartenpflege noch garnicht "aktiv" ist?
Würde mich sehr über einen Rat, Hilfe und Antwort freuen.
Mfg.
Wolfgang R.
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #2

wolle

Wie wird der Garten (Wasser) abgerechnet? pro Kopf oder Parteien?

Das ist unterschiedlich. Üblicherweise wird eine 50:50 Regelung gewählt.

Was sagt denn dein Mietvertrag. Zahlst du Miete für den Garten? Ist die Gartennutzung Bestandteil des Vertrages?

Jetzt ist dir der Verbrauch rpo Kopf noch zu hoch. Wenn aber erst das Planschbecken für die Kids kommt, wird es wohl anders aussehen.

Wie wäre es mit einer Wasseruhr für jede Partei und extrafür den Garten? Das kann der Vermieter sowieso auf euch umlegen und dann zahlt jeder nur das, was er auch verbraucht hat.
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #3

wore1

Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.
Im Mietvertag ist der Garten / Gartenanteil nicht enthalten, Miete zahle ich nur für die Wohnung. Ach ja, zudem befindet sdich im Garten auch noch ein Teich, welcher auch mit Wasser versorgt wird.
Weitere Wasseruhren ( Wohnung, Garten ) verweigert der Vermieter.
Der VM sagt, wenn er den Punkt Gartenpflege im Mietvertrag aktivieren darf ( Zustimmung durch Unterschrift von mir) ist er bereit einen Anteil der Kosten ( zahlt dann 3 Anteile ( ich vier ) anstatt zwei.
Gruß
wore1
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #4

wolle

Dann darfst du den Garten auch nicht betreten. Das Wasser ist somit auch Vermietersache. Wenn in den Betriebskosten im Sinne der II.BV auch die Gartenpflege steht, sind diese Kosten jedoch bereits enthalten. (Einfache Nennung der II.BV oder der BetrKV reicht völlig) Dann kann der Vermieter das betreten und nutzen des Gartens auch nicht verweigern. Also wird das wohl kaum der Fall sein.

Also würde ich an deiner Stelle, wenn der Garten und die Gartenpflege im Mietvertrag nicht genannt wird (II.BV oder BetrKV), kann das Wasser auch der Vermieter vollständig übernehmen. Es soll eben nmur der Zahlen, der von dem Garten auch etwas hat.
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #5

DiplomHM

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Hallo!
Der Garten bzw. die Gartennutzung ist immer ein kleines Streitthema zwischen Mieter und Vermieter.

Ähnliche Fälle sind z. B. Wasserbetten oder Aquarien. Natürlich wenn keine Wasseruhren vorhanden sind. Bei Wasseruhren ist das Alles gar kein Problem!

Ich denke das hier eine direkte Aussprache mit dem Vermieter am Sinnvollsten erscheint. Mach ihm deinen Standpunkt klar in Bezug auf den tatsächlichen Wasserverbrauch.

Und auch wenn du den Garten nicht wirklich nutzen darfst, ist das Wasser nicht nur Vermietersache. Denn du "nutzt" ihn auf eine Art und Weise mit ... und zwar beim "Ansehen". Klingt blöd - ist aber so! Es gibt hier verschiedene Urteile zu diesem Thema.

Am Besten nochmal mit dem Vermieter reden.
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #6

hase101

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mal hier schnell winkt und allen einen schönen guten Abend wünscht :zwinker

Also ich denke das ganze ist eine reine rechensache.

Im mom zahlst du 4 Anteile an Wasser.

Das heisst deine Waschmaschine läuft bei kleinen Kindern eh tag und nacht ( ggg , na fast) alleine dadurch hast du schon einen sehr viel höheren Verbrauch an Wasser als die anderen, wie warscheinlich die Tochter oder halt die Einzelperson im Keller.

Du kannst fast davon ausgehen, dass wenn ihr wasseruhren hättet euer Wasserverbrauch noch höher wäre wie im mom.


So, die nächste Frage ist halt.. was dein guter Vermieter in die Gartenpflege einberechnen will.

Er kann zum beispiel auch jemanden anstellen, der das macht das würde dann heissen, das die Kosten (Arbeitsstunden erstmal wieder auf die Personen umgelegt werden würden.

Dann der nächste Punkt... anschaffung neuer Blumen.. pflege dieser ( Wasser im Sommer ...pflege des Gartenteiches) sowas wäre dann so weit ich weiss dann auch mit einzurechnen in der gartenpflege.

Somit könnte der Vermieter auch einfach wieder hingehen und das wasser was er für den garten braucht ...in die kosten der allgemeinen Gartenpflege umlegen.

Du solltest auf jeden fall dir nachfragen, wie hoch im mom und in den letzten Jahren, die anteiligen kosten pro person für die Gartenpflege wären oder ob sie pro Wohneinheit gerechnet werden.

Wenn Gartenpflege mit im Mietvertrag also aufgenommen wird... lass dir bitte die einzelnen Posten der Nebenkosten genau beziffern. so das bei einer erhöhung dieses auch genauer nachvollziehbar ist.

grad ein Gartenteich kann sehr kostenintensiv werden... kaputte Teichfolie die dann erneuert werden müsste ( Gartenteich war ja von anfang an vorhanden) neue Pflanzen im Teich... säuberung ect.

Ist der Mieter, der die Kellerräume nutzt auch mit deinem Vermieter verwandt?

ansonsten frag doch mal bei ihm nach, ob er Gartenpflege mit in seinem Mietvertrag enthalten hat und was der Vermieter dafür angesetzt hat.

Andererseits denke ich, das der Vermieter einfach mit dir keinen Ärger haben möchte und es ja auch einsieht, das sein Garten, auch wasser kostet, welches ihr nicht benutzt.

Früher bevor er vermietet hatte, hatte er diese Kosten halt alleine und nun versucht auch er sich vielleicht nur ein wenig abzusichern.

Denn wenn er als Vermieter aufgepasst hätte, hätte er einfach alle 17 oder 18 Punkte die es für nebenkostenabrechnungen gibt in euerem Mietvertrag mit reingepackt und dann halt das ganze per BGB abgesichert..so das wenn da ändererungen kämen auch die mit inbegriffen wären.


Die Höhe der Nebenkosten fressen einen halt manchmal absolut auf.

Somit wird die Entscheidung , für was du dich entscheidest wohl ziemlich an dir selber hängenbleiben.

hoffe ich hab dich mit meinen ausführungen nun nicht komplett durcheinandergebracht *gg*


Ich weiss gar nicht ... sag mal Cappo .. so anschaffung von Gartengeräten wie Rasenmäher, Teichpumpe, Schaufel ect .. die sind doch in den kosten der Gartenpflege mit enthalten oder?
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #7

wolle

Die Geräte sind mit drin. Der Gärtner berechnet das Gerät (oder die Abnutzung) auch nicht extra ;)
 
  • Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler Beitrag #8

DiplomHM

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Hallo erstmal!

Gemäß Betriebskostenverordnung gilt:
" ... die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen
einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von
Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von
Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr
dienen; "

Kosten für Geräte wie Schaufeln, Hacken, Teichpumpen, Teichfolien, Rasenmäher sind nicht enthalten.

Oder zahlt der Mieter bei Anschaffung einer neuen Heizungsanlage mit, wenn ein Vermieter eine neue anschaffen muss?

Vom Grundsatz her gilt: Erwirbt der Vermieter einen Gegenstand, Maschine, Gerät (z. B. Kehrmaschine, Waschmaschine, Wasserzähler, Heizkostenverteilter, etc.) käuflich, so kann er die ihm entstandenen Kosten durch den Kauf nicht auf die Mieter abwälzen.
Mietet er hingegen diese - über einen schriftlichen Mietvertrag - darf die Miete auf die Mieter umgelegt werden!
 
Thema:

Abrechnung Wasserverbrauch für Garten bei nur einem Wasserzähler

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