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Diskutiere Abrechnung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; In meiner Abrechnung habe ich gesehen, dass die angefallenen Kosten zu 50 % als Grundkosten und nur zu 50 als Verbrauchskosten abgerechnet werden...
In meiner Abrechnung habe ich gesehen, dass die angefallenen Kosten zu 50 % als Grundkosten und nur zu 50 als Verbrauchskosten abgerechnet werden. Ist dies gesetzlich richtig und zulässig?
das sieht alles ganz hervorragend aus, was stört Dich daran?
bis denn,
Christian Martens
Abrechnung Beitrag #6
Insolvenzprofi
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das ist alles richtig..stell dir einfach vor, du müsstest mehr zahlen, wenn der abrchnungsfaktor nicht berücksichtigt wird... wäre es in dem fall besser?
Wahrscheinlich stört Ihn, dass er mehr Heizkosten für seine Nachbarn zahlen muss als für sich selbst.
So ist das bei meiner Abrechnung auch immer. Aber man ist ja eine Hausgemeinschaft und jeder springt für den anderen ein. Ich habe mich auch gefreut, als mein Nachbar mir am Wochenende meine Katze wieder gebracht hatte, sodass ich auch gerne mal für Ihn seine Heizkosten mit zahle :zwinker
Abrechnung Beitrag #8
CS Immobilien
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Rechtlich ist es nicht ganz richtig. Denn normalerweise hat der Vermieter die Heizkosten für seine leeren Wohnungen zu bezahlen. Wenn der Vermieter das aber auf die Mieter umlegt und die Mieter das auch billigen, dann ist das normal.....
Abrechnung Beitrag #9
Heizer
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Der Vermieter zahlt den Grundanteil für die Leerwohnungen selber. Und auch den Verbrauchsanteil falls Verbrauch angefallen ist. Bei der Heizung zumindest der Frostschutz und bei Warmwasser meist nix.
So gesehen zahlt der Vermieter bei den Leerwohnungen für die anderen Mieter teilweise mit. Wenn die deutlich mehr verbrauchen wird auch der Grundanteil für die Leerwohnungen höher.
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