Diif
Benutzer
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Mir ist gesagt worden, die Fristen für die Heizkostenabrechnung hätte sich geändert. Diese würde nur noch drei Monate betragen. :stupid
Das war mir nun ganz neu, Heizkosten fallen schließlich unter Betriebskosten und da gilt doch nach § 556 Abs. 3 BGB:
Abrechnungsfrist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt ein Jahr.
Sprich Abrechnung für 2005 bis spätestens 31.12.2006
Recherchen im Internet brachten auch immer nur dieses Ergebnis.
Hat da sonst noch jemand von gehört?
Und nebenbei:
Sollte ich mir von meinem Mieter schriftlich bestätigen lassen, daß er die Abrechnung erhalten hat, wenn ich sie nun nicht gerade per Einschreiben mit Rückschein verschicke? (Wär ja doof, wenn man im gleichen Haus wohnt.)
Das war mir nun ganz neu, Heizkosten fallen schließlich unter Betriebskosten und da gilt doch nach § 556 Abs. 3 BGB:
Abrechnungsfrist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt ein Jahr.
Sprich Abrechnung für 2005 bis spätestens 31.12.2006
Recherchen im Internet brachten auch immer nur dieses Ergebnis.
Hat da sonst noch jemand von gehört?
Und nebenbei:
Sollte ich mir von meinem Mieter schriftlich bestätigen lassen, daß er die Abrechnung erhalten hat, wenn ich sie nun nicht gerade per Einschreiben mit Rückschein verschicke? (Wär ja doof, wenn man im gleichen Haus wohnt.)