Insolvenzprofi
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Hi Leute habe den gleichen thread im falschen forum eröffnet, sorry deswegen, da doppelt,
habe eine Abrechnung vom Oktober bis ende september erstellt (ein wirtschaftsjahr)... nun bekomme ich ein schreiben von dem rechtsanwalt, dass die abrechnung unwirksam sei, es ist immer vom 1.1 bis zum 31.12 abzurechnen...
in meiner ausbildung habe ich es so gelernt, dass ein wirtschaftsjahr ebenfalls gültig sei, wenn die jahresrechnungen alle im september (oder ein anderer monat, hauptsache ein wirtschaftsjahr) kommen....
wie gehe ich nun vor? und wir würde ich dann die abrechnung gestalten, denn die Monate für november und dezember sind mir doch nicht bekannt.... da müsste dann eine zischenablesung ect gemacht werden, die extra kosten würde... bei den müllgebühren würden die auch nicht extra den abrechnungszeitraum ändern und bei der grundsteuer auch nicht...
danke für eure hilfe...
habe eine Abrechnung vom Oktober bis ende september erstellt (ein wirtschaftsjahr)... nun bekomme ich ein schreiben von dem rechtsanwalt, dass die abrechnung unwirksam sei, es ist immer vom 1.1 bis zum 31.12 abzurechnen...
in meiner ausbildung habe ich es so gelernt, dass ein wirtschaftsjahr ebenfalls gültig sei, wenn die jahresrechnungen alle im september (oder ein anderer monat, hauptsache ein wirtschaftsjahr) kommen....
wie gehe ich nun vor? und wir würde ich dann die abrechnung gestalten, denn die Monate für november und dezember sind mir doch nicht bekannt.... da müsste dann eine zischenablesung ect gemacht werden, die extra kosten würde... bei den müllgebühren würden die auch nicht extra den abrechnungszeitraum ändern und bei der grundsteuer auch nicht...
danke für eure hilfe...