Abrechnungszeitraum

Diskutiere Abrechnungszeitraum im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Eine Frage beschäftigt mich noch... Wie werden die Nebenkosten abgerechnet? Ich bin z.B. am 1.7. eingezogen. Gilt dann die erste Abrechnung bis...
  • Abrechnungszeitraum Beitrag #1

--biene--

Eine Frage beschäftigt mich noch...
Wie werden die Nebenkosten abgerechnet?
Ich bin z.B. am 1.7. eingezogen. Gilt dann die erste Abrechnung bis zum 31.12 des gleichen Jahres oder vom 1.7. bis 1.7.?
Oder kann das willkürlich gehandhabt werden ?
Danke
 
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  • Abrechnungszeitraum Beitrag #2

Skygirl237

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Hallo,
diese Auskunft müsstest Du bei deinem Vermieter erfragen. Der Abrechnungszeitraum kann natürlich ein Kalenderjahr sein, ist aber nicht zwingend so. Auf jeden Fall muss der Abrechnungszeitraum auch nicht mit deinem Mietbeginn übereinstimmen. Nur darf halt für dich der Nutzungszeitraum erst ab Mietbeginn, also ab 1.7. berechnet werden. Der Abrechnungszeitraum muss 12 Monate betragen für Doch halt dann beim ersten Mal anteilig, wenn er nicht am 01.07. beginnt, wobei es keine Festlegung darüber gibt, welche 12 Monate, also von Juni - Mai oder Oktober - September abgerechnet werden, dies solltest Du wie gesagt, bei deinem Vermieter erfragen.
MFG Skygirl237
 
  • Abrechnungszeitraum Beitrag #3
Martens

Martens

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moin Biene,

"normalerweise" ist das Kalenderjahr das Abrechnungsjahr für Betriebskosten. Die Heizkosten werden oftmals von Mai bis April des Folgejahres berechnet...

Was genau in Deinem Fall vereinbart ist, weiß in der Tat der Mieter - und der Vermieter. Also: fragen!

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Abrechnungszeitraum Beitrag #4

Insolvenzprofi

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bei mir werden Sie jeden September fällig, also demnächst, nach meiner berechnung habe ich eine nachzahlung von ca. 180 EUR...
 
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Abrechnungszeitraum

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