Abschreibung von Möbeln als Werbekosten???

Diskutiere Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich wohne in einer Wohnung die meinen Eltern gehört. In der Nebenkostenabrechnung ist die...
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #1

soehriboehri

Neuer Benutzer
Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
4
Zustimmungen
0
Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Ich wohne in einer Wohnung die meinen Eltern gehört. In der Nebenkostenabrechnung ist die Abschreibung für die Küche aufgelistet. Gestern habe ich jedoch auf irgendeiner seite, die ich jetzt leider nicht mehr finde, gelesen, dass bei mietverträgen mit nahen angehörigen die abschreibungen für möbelstücke auch beim vermieter in der steuererklärung als werbekosten angesetz werden können.

Meine Mutter meint, wenn ich ihr das beweisen kann, fällt der betrag für mich weg. Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Vielen dank schonmal.
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #2
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
wie sagte mein Freund mit den spitzen Ohren immer: faszinierend!

Was der Eigentümer als Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann steht im Mietvertrag und im Zweifelsfalle in der Betriebskostenordnung. Bevor jetzt aber das große Suchen los geht, Abschreibungskosten für mitvermietete Möbel sind keine Betriebskosten im Sinne des Gesetzes.

Üblicherweise haben sich Investitionen in eine Mietwohnung über die Netto-Kalt-Miete zu amortisieren.

mit Gruß an die Frau Mama,
Christian Martens
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #3

soehriboehri

Neuer Benutzer
Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
4
Zustimmungen
0
aha, danke schonmal ...

... aber ich will ja meiner mutter nichts böses und habe halt wie gesagt gelesen, dass sie das als werbungskosten absetzten könnte. stimmt das???

und wo steht das, dass diese kosten bereits in der kaltmiete enthalten sind???
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #4

renatebrummer

Neuer Benutzer
Dabei seit
12.09.2006
Beiträge
21
Zustimmungen
0
Hallo :zwinker

Also ich sehe das so:

Wird die Wohnung möbliert (also mit Möbeln ausgestattet) vermietet, so sind die daraus erzielten Einkünfte (Einkünfte sind Vermögensmehrungen, die am Markt erwirtschaftet werden, abzüglich Vermögensminderungen, die zur Erzielung von Einkommen dienen, Einkünfte aus der Vermietung.

Das sich in der Wohnung befindliche mitvermietete Inventar unterliegt dabei einer eigenen Bewertung und Abschreibung auf seine voraussichtliche Verschleißdauer.

Abschreibung:

Das heißt, der Wert eines Wirtschaftsgutes, beispielsweise einer Maschine oder eines Fahrzeuges wird auf die Dauer seiner voraussichtlichen Nutzung aufwandsmäßig verteilt. Aus technischer Sicht wird die Abschreibung verständlich wegen der Abnutzung beziehungsweise Werteinbuße des Wirtschaftsgutes im Zeitverlauf, etwa eines Firmenwagens. Die jeweilige Nutzungsdauer ist dabei in der Praxis aufgrund ausführlicher Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben.

Also wäre vorab zu klären, wie alt ist das Mobiliar und ist es Bestandteil der Grundmiete. Ist der Wert zum jetzigen Zeitpunkt bereits 0 so muss der Betrag, für das Mobiliar, wieder abgezogen werden.

Beispiel:

(1) Kauf (2) Nutzung

Nettopreis 1.100 Nutzungsdauer 10 Jahre

MwSt 100 Restwert 0

Bruttopreis 1.100 Wertverlust

linear Abschreibung


Hat das Mobiliar keinen Wehrt mehr, gibt’s auch nichts mehr abzuschreiben für den Steuerberater.


Mfg.

Renate Brummer
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #5

soehriboehri

Neuer Benutzer
Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
4
Zustimmungen
0
aha ...

... beantwortet halt keineswegs meine frage.

aber trotzdem danke.
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #6

renatebrummer

Neuer Benutzer
Dabei seit
12.09.2006
Beiträge
21
Zustimmungen
0
Wie jetzt, das verstehe ich nun aber nicht ????

Wer eine Immobilie erwirbt, ohne sie selbst zu nutzen, für den ist die Eigentumswohnung eine Kapitalanlage. Anschaffungs-, Herstellungs- und laufende Kosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Wohnung gehört doch Ihrer Mutter, die ist also somit der Vermieter.

Die Anlage V der Steuererklärung beschäftigt sich mit „Vermietungseinnahmen“. Sprich: Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt und diese nicht selbst bewohnt, muss auf der einen Seite die Mieteinnahmen als Einkünfte in der Steuererklärung angeben.

Nur bei teilweise oder später komplett selbst bewohnten Immobilien gelten Sonderregeln.

Zum Teil - etwa bei Möbeln für möblierte Wohnungen - können dabei die Kosten nicht gleich auf einen Schlag als Werbungskosten am Jahresende geltend gemacht werden. Sie müssen entsprechend der Abschreibungstabelle über mehrere Jahre gestückelt dem Finanzamt vorgebracht werden.

Also kann der Vermieter diese auch in die Steuererklärung über mehrere Jahre einbringen, entsprechend der Abschreibung.

Hat man hier aneinander vorbei geredet. )?

Mfg.

Renate Brummer
 
  • Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? Beitrag #7

soehriboehri

Neuer Benutzer
Dabei seit
15.09.2006
Beiträge
4
Zustimmungen
0
vielen dank ...

... jetzt habe ich es verstanden.

die abschreibungen für beispielsweise eine küche, könnte meine mutter in der anlage v als werbekosten geltend machen. richtig??

vielen dank, und sorry für die pampigkeit. war nicht so gemeint.
 
Thema:

Abschreibung von Möbeln als Werbekosten???

Abschreibung von Möbeln als Werbekosten??? - Ähnliche Themen

Abschreibung bei geschenkter Wohnung? Bewohnt von Eltern, Miete 0€: Guten Tag, vor ein paar Jahren habe ich die Wohnung meiner Eltern über eine Schenkung erhalten. Die Eltern wohnen in der Wohnung ohne Miete zu...
Abschreibung u. Zinsen, wieviel geht? Komplizierter Fall.: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig. es ist ein etwas komplizierterer Fall. Normalerweise kann ich ja 2% des...
Wohnungsmängel: Guten Tag, ich bewohne derzeit eine Wohnung wo in folgenden Räumen eine Holzvertäfelung an den Decken vorhanden ist : Wohnzimmer Küche Flur...
Nomade?: Hallo, am besten fange ich einfach mal damit an die langwierige Geschichte zu erzählen. Meine Freundin zog im Jahr 2000 mit Ihrem jetzigen...
Hausverwaltung übernehmen.. Anfänger!: Hi an alle. Ich fange am besten von vorne an, meiner Mutter gehört ein 5 Parteien Haus, die "Verwaltung" wurde immer von einem Mieter (der wohl...

Sucheingaben

abschreibung möbel vermietung

,

Abschreibung Möbel bei Vermietung

,

abschreibung küche vermietung

,
abschreibung möblierte wohnung
, Abschreibung von Möbeln, abschreibungsdauer möbel, vermietung möblierte wohnung abschreibung, abschreibung möbel, möblierte wohnung abschreibung, abschreibung einbauküche vermietung, abschreibung einrichtung, abschreibung einrichtungsgegenstände, küche abschreibung vermietung, abschreibung inventar vermietung, abschreibung wohnungseinrichtung, abschreibung mitvermieteter einrichtung, vermietung und verpachtung abschreibung Küche, steuer abschreibung möbel, abschreibung küche bei vermietung, anlage v abschreibung küche, abschreibung einbauküche vermietete wohnung, abschreibungstabelle küche, vermietung abschreibung küche, Abschreibungsdauer Wohnungseinrichtung, möblierte vermietung abschreibung möbel
Oben