Hallo,
in der Verwandschaft wurde ein Haus mit Wohnungen erworben, die aber noch nicht mit getrennten Erfassungsgeräten für Wasser- und Wärmeverbrauch ausgestattet sind.
Beide Wohnungen wurden vor 2,5 Jahren zusammen an einen 4-Personen-Familie vermietet. Dabei brauchte es keine getrennten Zähler.
Nun ist der Fall eingetreten, dass die Kinder der Mieter ausziehen würden und nur noch die Eltern (also 2 Personen) in der einen Wohnung im Haus wohnen bleiben würden. In die andere Wohnung könnte - momentan ein Gedankenmodell - der Hauseigentümer einziehen und es würden Heizkostenverteiler etc. installiert für eine Trennung der Verbrauchskosten.
Die Frage ist, wie es sich gestalten würde mit den steuerlichen Abschreibungen auf die Immobilie: die sind mit dem Erwerbsvorgang schon festgesetzt und für 3 Steuerjahre schon beansprucht worden.
Wenn der Eigentümer nun als Selbstnutzer einzieht: würde dann die Gesamtjahresabschreibung für den Flächenanteil der Selbstnutzung reduziert (und das dann monatsgenau mit 1/12 bemessen) für die weitere Nutzung und soweit dann die auf den zwischenzeitlich selbstgenutzten Teil anfallende Abschreibung "pausieren" und bei späterer Wiedervermietung dann an Fremde entsprechend dann hinten angehängt werden, also "aufgeschoben" werden oder die Abschreibung teilweise oder ganz "verfallen" oder wie wird das sonst gehandhabt?
VG
heineu
in der Verwandschaft wurde ein Haus mit Wohnungen erworben, die aber noch nicht mit getrennten Erfassungsgeräten für Wasser- und Wärmeverbrauch ausgestattet sind.
Beide Wohnungen wurden vor 2,5 Jahren zusammen an einen 4-Personen-Familie vermietet. Dabei brauchte es keine getrennten Zähler.
Nun ist der Fall eingetreten, dass die Kinder der Mieter ausziehen würden und nur noch die Eltern (also 2 Personen) in der einen Wohnung im Haus wohnen bleiben würden. In die andere Wohnung könnte - momentan ein Gedankenmodell - der Hauseigentümer einziehen und es würden Heizkostenverteiler etc. installiert für eine Trennung der Verbrauchskosten.
Die Frage ist, wie es sich gestalten würde mit den steuerlichen Abschreibungen auf die Immobilie: die sind mit dem Erwerbsvorgang schon festgesetzt und für 3 Steuerjahre schon beansprucht worden.
Wenn der Eigentümer nun als Selbstnutzer einzieht: würde dann die Gesamtjahresabschreibung für den Flächenanteil der Selbstnutzung reduziert (und das dann monatsgenau mit 1/12 bemessen) für die weitere Nutzung und soweit dann die auf den zwischenzeitlich selbstgenutzten Teil anfallende Abschreibung "pausieren" und bei späterer Wiedervermietung dann an Fremde entsprechend dann hinten angehängt werden, also "aufgeschoben" werden oder die Abschreibung teilweise oder ganz "verfallen" oder wie wird das sonst gehandhabt?
VG
heineu