
immobiliensammler
Erfahrener Benutzer
Ich hatte letztes Jahr eine kleine ETW gekauft, Übergang Nutzen/Lasten 01.02.2022, Grundbuchumschreibung 04.04.2022. Die Höhe der übergegangenen EHR wurde im Kaufvertrag nicht extra ausgewiesen, betrug anteilig aber ca. 4.500 Euro.
Nun war gestern die Eigentümerversammlung, es wurde beschlossen die Heizungsanlage in 2022 auszutauschen, bezahlt aus der EHR, mein Anteil rund 2.500 Euro.
Meiner Meinung nach steuerlich eine absolute Win-Win-Situation für mich:
- Die mitgekaufte EHR fließt in die Afa mit ein (Anteil GuB bei diesem Objekt nur rund 3 %)
- Zusätzlich kann ich in 2022 noch den Erhaltungsaufwand von 2.500 Euro geltend machen
Korrekt oder habe ich da einen Denkfehler?
Nun war gestern die Eigentümerversammlung, es wurde beschlossen die Heizungsanlage in 2022 auszutauschen, bezahlt aus der EHR, mein Anteil rund 2.500 Euro.
Meiner Meinung nach steuerlich eine absolute Win-Win-Situation für mich:
- Die mitgekaufte EHR fließt in die Afa mit ein (Anteil GuB bei diesem Objekt nur rund 3 %)
- Zusätzlich kann ich in 2022 noch den Erhaltungsaufwand von 2.500 Euro geltend machen
Korrekt oder habe ich da einen Denkfehler?