Abstandstandszahlung an Mieter bei Auszug für Renovierungen

Diskutiere Abstandstandszahlung an Mieter bei Auszug für Renovierungen im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, folgender fiktiver Fall: Wohnung wurde unrenoviert übernommen, ohne Pflicht auf Schönheitsreperaturen. Zustand bewohnbar aber etwas...
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Wasserhahn

Wasserhahn

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Hallo, folgender fiktiver Fall:
Wohnung wurde unrenoviert übernommen, ohne Pflicht auf Schönheitsreperaturen. Zustand bewohnbar aber etwas abgelebt.
Mieter will nun ausziehen, etwas früher als vertraglich geregelt aber es ist es recht, da VM den Mieter loswerden möchte.
Mieter hat die Wände aufgefrischt und laminat gelegt. Mieter möchte nun bei Auszug eine Abstandszahlung vom Vermieter Dafür haben.
Vermieter möchte dies aber nicht zahlen. Auch wurde es vorher nicht abgesprochen.
Kann der Mieter trotzdem eine Abstandszahlung verlangen?
 
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RP63VWÜ

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Nun, verlangen kann man viel.
Du könntest verlangen, dass das Laminat entfernt wird.
Du könntest sogar verlangen, dass er die Wände "entfrischt".
Letzteres willst Du nicht, was verständlich ist.
Ersteres willst Du auch nicht, weil das Laminat einen Mehrwert bringt?
Dann sollte Dir das freiwillig etwas Wert sein.
 
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