
Wasserhahn
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 10.11.2021
- Beiträge
- 29
- Zustimmungen
- 3
Hallo, folgender fiktiver Fall:
Wohnung wurde unrenoviert übernommen, ohne Pflicht auf Schönheitsreperaturen. Zustand bewohnbar aber etwas abgelebt.
Mieter will nun ausziehen, etwas früher als vertraglich geregelt aber es ist es recht, da VM den Mieter loswerden möchte.
Mieter hat die Wände aufgefrischt und laminat gelegt. Mieter möchte nun bei Auszug eine Abstandszahlung vom Vermieter Dafür haben.
Vermieter möchte dies aber nicht zahlen. Auch wurde es vorher nicht abgesprochen.
Kann der Mieter trotzdem eine Abstandszahlung verlangen?
Wohnung wurde unrenoviert übernommen, ohne Pflicht auf Schönheitsreperaturen. Zustand bewohnbar aber etwas abgelebt.
Mieter will nun ausziehen, etwas früher als vertraglich geregelt aber es ist es recht, da VM den Mieter loswerden möchte.
Mieter hat die Wände aufgefrischt und laminat gelegt. Mieter möchte nun bei Auszug eine Abstandszahlung vom Vermieter Dafür haben.
Vermieter möchte dies aber nicht zahlen. Auch wurde es vorher nicht abgesprochen.
Kann der Mieter trotzdem eine Abstandszahlung verlangen?