Abwasser-Schmutzwasserkosten

Diskutiere Abwasser-Schmutzwasserkosten im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo :wink in einigen Gemeinden werden die Schmutzwasserkosten (in aktuellem Abgabenbescheid) nach dem Wasserverbrauch von vor 2 Jahren...
  • Abwasser-Schmutzwasserkosten Beitrag #1

Beluga

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Hallo :wink


in einigen Gemeinden werden die Schmutzwasserkosten (in aktuellem Abgabenbescheid) nach dem Wasserverbrauch von vor 2 Jahren berechnet. :error

Diese Verschiebung der Berechnungsgrundlage bringt erhebliches Problem bzw. unnachvollziehbare Ungerechtigkeit bei den Nebenkosten-
abrechnungen, insbesondere bei Wechsel der Eigentümer bzw. Mieter, mit sich.
z. B. wenn eine Mietpartei im Haus eine Wäscherei war o.ä.

Wobei die Nebenkostenabrechnungen nach den aktuellen Abgabenbescheiden zu erstellen sind.

Deswegen gibt es immer wieder an sich unnötige Reibereien unter den
Vor- und Nach-Bewohnern wegen Abrechnungen.

Hat irgendjeman dasselbe Problem ?

:pc :pc :pc
 
  • Abwasser-Schmutzwasserkosten Beitrag #2

Capo

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Das Problem kann man bei Gewerbe aber leicht lösen.
Einfach völlig aus der Abrechnung raus halten. Wasser, Strom, Müll und ähnliches ist somit Mietersache. Der zahlt direkt und kann sich gleich noch den Anbieter raus suchen... Vorauszahlungen sind geringer. Wieviel das Gewerbe "anspart", bleibt ihm überlassen. Bei Gewerbe ist eben (fast) alles möglich :ätsch

Bei Wohnraum sollte der Unterschied zwischen Mieter1 und Mieter2 nur unwesentlich sein.
 
  • Abwasser-Schmutzwasserkosten Beitrag #3

Beluga

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Die Wasserversorgung für ein ganzes Grundstück ist leider nicht trennbar.

Das Problem liegt nicht in Versorgungstrennung, sondern in Berechnungsgrundlage: :error
Die neue Hausbewohner haben die Schmutzwasserkosten von vor 2 Jahren
(also den Verbrauch von anderen Hausbewohnern) zu tragen.

Es kann schon schön Unterschied machen, ob 1- oder 3-Personenhaushalt.
 
  • Abwasser-Schmutzwasserkosten Beitrag #4

RMHV

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Original von Beluga
Die Wasserversorgung für ein ganzes Grundstück ist leider nicht trennbar.

Das Problem liegt nicht in Versorgungstrennung, sondern in Berechnungsgrundlage: :error
Die neue Hausbewohner haben die Schmutzwasserkosten von vor 2 Jahren
(also den Verbrauch von anderen Hausbewohnern) zu tragen.

Es kann schon schön Unterschied machen, ob 1- oder 3-Personenhaushalt.

Falls ein Gewerbebetrieb mit hohem Wasserverbrauch Mieter gewesen sein sollte, wäre eine Vorabtrennung der Kosten nach Wohnraum und Gewerberaum erforderlich gewesen. Im Ergebnis wäre dann nur der Gewerbeanteil an den Abwasserkosten nach Auszug des Gewerbemieters bzw. nach Aufgabe der Gewerbevermietung ungeklärt.
Der Wohnraummieter wird sich einfach damit abfinden müssen, dass die Abwasserkosten bei dieser - unbestritten idiotischen - Satzungsgestaltung eben nicht vom laufenden Wasserverbrauch abhängen, sondern von irgendwelchen alten Werten. Der Verbrauch von vor 2 Jahren ist vermutlich so sinnvoll wie das Datum multipliziert mit der Tageshöchsttemperatur. Das ist aber kein Diskussionsthema im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung. Als Vermieter darf man sich auf eine derartige Diskussion über Gerechtigkeit nicht einlassen. Die gegebenen Rahmenbedingungen sind bei der Abrechnung zu berücksichtigen und nichts weiter. Dass andere Rahmenbedingungen zu anderen Ergebnissen führen würden, mag den Mieter dazu veranlassen, sich auf politischer Ebene für eine Veränderung einzusetzen.
 
  • Abwasser-Schmutzwasserkosten Beitrag #5

Beluga

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Von den Vermietern wird PENIBEL korrekte Betriebskostenabrechnung verlangt, und dann so etwas; und Grundsteuer nachforderungen usw.
- Die Staat darf sich eben alles erlauben. :wand:
 
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