Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung

Diskutiere Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich brauche dringend Unterstützung! In einer vermieteten Keller-Wohnung gab es vor ein paar Tagen eine Überschwemmung! Die Wohnung liegt...
  • Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung Beitrag #1

Meier

Hallo!

Ich brauche dringend Unterstützung!

In einer vermieteten Keller-Wohnung gab es vor ein paar Tagen eine Überschwemmung!
Die Wohnung liegt unterhalb der Abwasser-Kanäle und somit wird das
Abwasser mit Hilfe einer Hebeanlage abtranportiert!

Wie sich nun herausgestellt hat, war die Toilette aber nicht daran angeschlossen.
Und aus besagter Toilette kam nun eben das Abwasser in die Wohnung.
Sämtliche Möbel des Mieters sind natürlich kaputt und er verlangt nun Schadensersatz.
(Er selbst hat keine Hausratversicherung, und meine Gebäudeversicherung übernimmt diese Schäden an den Möbeln usw. nicht)

Was kann ich tun???
Muss ich womöglich für die Schäden aufkommen?
Verständlicherweise kann der Mieter am wenigstens dafür, ich persönlich
habe den Schaden aber auch nicht herbeigeführt.

??? Ratlos !!!
 
  • Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung Beitrag #2

RMHV

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Original von Meier
Was kann ich tun???
Muss ich womöglich für die Schäden aufkommen?
Verständlicherweise kann der Mieter am wenigstens dafür, ich persönlich
habe den Schaden aber auch nicht herbeigeführt.

Wenn der Mieter Schadenersatz verlangt, wird er auch die Anspruchsgrundlage benennen müssen.
Die Tatsache, dass ein Schaden entstanden ist, reicht keineswegs aus.
 
  • Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung Beitrag #3

Meier

Hallo RMHV,

also die Anspruchsgrundlage hat er ja schon genannt.
"Der Vermieter hat dafür zu sorgen dass alles ordnungsgemäß funktioniert!"

Er hat halt auch mitbekommen dass die Toilette nicht ornungsgemäß angeschlossen war!!

Hat noch jemand Tips o.ä.???

DANKE!
 
  • Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung Beitrag #4

RMHV

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Original von Meier

also die Anspruchsgrundlage hat er ja schon genannt.
"Der Vermieter hat dafür zu sorgen dass alles ordnungsgemäß funktioniert!"

Stellt sich zunächst die Frage nach der tatsächlichen Schadensursache.
Die Sachverhaltsdarstellung erscheint mir in diesem Punkt nicht unbedingt überzeugend. Würde die Toilette tatsächlich unter dem Niveau des der Abwasserleitung, häte der Schaden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei einem der ersten Spülvorgänge auftreten müssen. Ein Rohr mit einem Querschnitt von 100 mm kann ca. 8 l aufnehmen. Das ist der Inhalt eines kleinen Spülkastens. Selbst wenn die Leitung mehrere Meter lang wäre, müsste das Problem also schon an einem der ersten Tage der Nutzung aufgetreten sein. Das würde bedeuten, dass die Toilette grundsätzlich nicht funktionsfähig ist.
Wäre die Toilette von Anfang an nicht funktionsfähig, wäre die Mietsache nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet und eine Schadenersatzpflicht des Vermieters nach § 536 BGB wäre anzunehmen.
Liegt die Ursache für den Rückstau allerdings an einer anderen Stelle, ist die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet und es ist ein Mangel zu irgendeinem Zeitpunkt aufgetreten. In diesem Fall würde eine Schadenersatzanspruch des Mieters allerding voraussetzen, dass der Vermieter den Schaden zu vertreten hat. Denkbar wäre dies bei unterlassener Wartung der Hebeanlage, soweit die Hebeanlage überhaupt in ursächlichem Zusammenhang mit dem Rückstau gebracht werden kann.
Es wäre auch denkbar, dass die Ursache der Überschwemmung ein Starkregen mit Überlastung der Abwasserkanäle war. In diesem Fall spricht einiges für höhere Gewalt und ein Schadenersatzanspruch des Mieters wäre nicht gegeben.

Dass Mieter mit der Erkenntnis überfordert sind, dass der Vermieter nicht zwangsläufig für alle Unwägbarkeiten dieser Welt haftet, muss man wohl als weit verbreiteten Zustand ansehen.
Die Wunschvorstellung des Mieters ist noch lange keine Rechtsgrundlage.
 
  • Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung Beitrag #5

Heizer

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Was ist denn das für eine Rechtsauslegung???

Irgendeiner wird der Verursacher gewesen sein. Und dieser hat für den Schaden aufzukommen. Im Zweifelsfall kann das möglicherweise nur ein Gutachter herausfinden.

Fakt ist jedoch: Der Schaden wurde durch einen Fehler in der Installation verursacht. Bei einer neueren Anlage kommt da die Haftpflicht der Installationsfirma in Frage. Bei älteren muss auf jeden Fall die Gebäudehaftpflicht zahlen.

Aber mal ganz davon ab. Wie stelle ich mir eigentlich ein WC in einer Kellerwohnung vor welches nicht an die Hebeanlage abeschlossen ist? Woran ist es dann angeschlossen? Ist es überhaupt irgendwo angeschlossen? Wie dem auch sei, das hätte spätestens nach dem 2-3en Spülgang auffallen müssen. Oder gibt es da unter dem Fundament ein Loch was das erstmal alles reingeflossen ist?
 
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Abwasserschaden in vermieteter Kellerwohnung

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