Änderungskündigung???

Diskutiere Änderungskündigung??? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Gibt's in dem Fall im Mietrecht sowas wie eine "Änderungskündigung"? Ich mein', wenn die Aufteilung ohne großen Aufwand geht (definiere "groß" ;)...
  • Änderungskündigung??? Beitrag #1

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Gibt's in dem Fall im Mietrecht sowas wie eine "Änderungskündigung"?

Ich mein', wenn die Aufteilung ohne großen Aufwand geht (definiere "groß" ;) ) und dem jetzigen Mieter eine kleinere Wohnung reicht...

Also Selbstnutzung nur eines Teils reicht nicht für Eigenbedarf? Entweder ganz oder gar nicht? Spannend...

Wo wir dabei sind, angenommen ich möchte aus zwei kleinen Wohnungen eine große machen und diese selbst nutzen, kann ich dann gleichzeitig zwei Parteien wegen Eigenbedarfs kündigen?
(Nein, hab ich nicht vor - aber grau ist alle Theorie...)

Jerry
 
#
schau mal hier: Änderungskündigung???. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Änderungskündigung??? Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
RMHV hat mich darauf hinghewiesen, dass das möglich ist. Dann also los ;)
 
  • Änderungskündigung??? Beitrag #3

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
185
Original von Jerry
Gibt's in dem Fall im Mietrecht sowas wie eine "Änderungskündigung"?

Eine Änderungskündigung gibt es nur nach § 573b BGB für Nebenräume, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird.

Ich mein', wenn die Aufteilung ohne großen Aufwand geht (definiere "groß" ;) ) und dem jetzigen Mieter eine kleinere Wohnung reicht...

Also Selbstnutzung nur eines Teils reicht nicht für Eigenbedarf? Entweder ganz oder gar nicht? Spannend...
Grundsätzlich möglich. Wie die Interessenabwägung nach einem Widerspruch des Mieters ausgehen wird, hängt wie immer vom Einzelfall ab.

Wo wir dabei sind, angenommen ich möchte aus zwei kleinen Wohnungen eine große machen und diese selbst nutzen, kann ich dann gleichzeitig zwei Parteien wegen Eigenbedarfs kündigen?
(Nein, hab ich nicht vor - aber grau ist alle Theorie...)

Auch dieses ist im Grundsatz möglich. Auch hier ist bei 2 Mietern gleich 2 mal nach einem Widerspruch die Interessenabwägung durchzuführen. Für den Vermieter positiver Ausgang im ersten Fall bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Vermieterinteresse auch im zweiten Fall überwiegen müsste. Dies könnte zur Folge haben, dass der Vermieter wege der Unrealisierbarkeit auch das Mietverhältnis mit dem ersten Mieter fortsetzen müsste. Bei der Umstezung des Eigenbedarfs könnten also durchaus beträchtliche Probleme auftreten. Unzulässig wäre ein solches Projekt mit Sicherheit nicht.
 
  • Änderungskündigung??? Beitrag #4

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Ah ja, danke - nur btw., wie kommt's, dass diese Antwort von mir auf ein anderes Posting jetzt als neuer Thread auftaucht?

Na egal - also Änderungskündigung wie auch jede andere Eigenbedarfskündigung scheint je nach Mieter und dessen Interessen wirklich ein recht unwägbares Thema zu sein. Hätte ich gar nicht gedacht.

Für die Fälle, die mir vorschweben, bedeutet das zwangsläufig, lange im voraus planen - wenn eine in Frage kommende Wohnung frei wird, ggfs. gleich blocken. Gut, dass ich mit dem Thema noch viel Zeit hab (ungefähr genau bis die Kids erwachsen und "flügge" sind... >= 10-15 Jahre)

Jerry
 
Thema:

Änderungskündigung???

Änderungskündigung??? - Ähnliche Themen

Grundsätzliche Fragen zur Rentabilität von Vermietung bzw. Immobilien zur Selbstnutzung: Hallo! Mich bzw. meine ganze Familie (Eltern + mein Lebensgefährte) beschäftigt seit längerem das Thema Immobilienkauf zur Geldanlage bzw...
Mieter entfernt Bodenbeläge - Vorteilsausgleich (neu für alt)-Problematik, leider eilig: Liebe Schwarmintelligenz, Ich wäre dankbar für Eure Meinungen und Hinweise jeder Art. Es geht um die ehemaligen Eigentümer meines Ende 2019...
Mietvertrag fristlos kündigen / Stromversorgung kündigen: Hallo... Bin neu hier. Ich habe aktuell ein größeres Problem. Das zu schildern, wird ein wenig aufwändiger. Ich bin Eigentümer einer kleinen...
Mieter ermöglicht keinen Handwerkertermin: Ihr Lieben, ich habe ein Problem mit meinem Mieter und würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen, die mir bei dessen Lösung helfen. Mein...
Erster Immobilienerwerb über Zwangsversteigerung - Fallstricke und Lösungsansätze: Hallo zusammen, ich würde gerne eine mögliche Immobilieninvestition mit euch diskutieren, da ich bisher auf dem Immobilienmarkt lediglich als...

Sucheingaben

änderungskündigung mietvertrag

,

änderungskündigung mietrecht

,

mietvertrag änderungskündigung

,
mietrecht änderungskündigung
, änderungskündigung wohnung, änderungskündigung muster mietvertrag, änderungskündigung im mietrecht, Änderungskündigung gewerbemietvertrag, änderungskündigung mietvertrag muster, änderungskündigung Wohnraummietvertrag, änderungskündigung gewerbemietrecht muster, muster änderungskündigung miete, änderungskündigung mieter, Änderungskündigung miete, wohnraum änderungskündigung, änderungskündigung miet, änderungskündigung mietrecht muster, änderungskündigung gewerbemietvertrag muster, Miete Änderungskündigung, mietverhältnis änderungskündigung, änderungskündigung vermieter, änderungskündigung mietvertrag wohnung, änderungskündigung untermieter, änderungskündigung mietvertrag 2 hauptmieter, mieter änderungskündigung
Oben