Jerry
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Gibt's in dem Fall im Mietrecht sowas wie eine "Änderungskündigung"?
Ich mein', wenn die Aufteilung ohne großen Aufwand geht (definiere "groß"
) und dem jetzigen Mieter eine kleinere Wohnung reicht...
Also Selbstnutzung nur eines Teils reicht nicht für Eigenbedarf? Entweder ganz oder gar nicht? Spannend...
Wo wir dabei sind, angenommen ich möchte aus zwei kleinen Wohnungen eine große machen und diese selbst nutzen, kann ich dann gleichzeitig zwei Parteien wegen Eigenbedarfs kündigen?
(Nein, hab ich nicht vor - aber grau ist alle Theorie...)
Jerry
Ich mein', wenn die Aufteilung ohne großen Aufwand geht (definiere "groß"

Also Selbstnutzung nur eines Teils reicht nicht für Eigenbedarf? Entweder ganz oder gar nicht? Spannend...
Wo wir dabei sind, angenommen ich möchte aus zwei kleinen Wohnungen eine große machen und diese selbst nutzen, kann ich dann gleichzeitig zwei Parteien wegen Eigenbedarfs kündigen?
(Nein, hab ich nicht vor - aber grau ist alle Theorie...)
Jerry