thomas-ww
Habe eine Eigentumswohnung (Eigennutzung) gekauft und bin diese am Renovieren. Gestern hat der Hausmeister sich über den Staub im Flur (vorm Wohnungseingang) beschwert, und verlangt dass ich staubfreie Maschinen verwende (wie soll das gehen, beim Wände abschleifen?)
Ist der Hausmeister dazu berechtigt?
Gibt es in irgend einem Gesetz eine Regelung, die solche Fälle behandelt?
Es bleibt doch nicht aus, dass bei einer Renovierung vor der Wohnungstür etwas Staub liegen bleibt.
Ist der Hausmeister dazu berechtigt?
Gibt es in irgend einem Gesetz eine Regelung, die solche Fälle behandelt?
Es bleibt doch nicht aus, dass bei einer Renovierung vor der Wohnungstür etwas Staub liegen bleibt.