Tesao67
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Hallo,
ich habe meine Eigentumswohnung vollständig möbliert mit einem auf 2 Jahre befristeten Zeitmietvertrag vermietet. Zwischenzeitlich hat der Mieter fast das gesamte Mobiliar (ohne meine Zustimmung) aus der Wohnung entfernt und mir mündlich zugesagt, das komplette Mobiliar auf seine Kosten in einem von ihm angemieteten Lagerraum zu "parken". Er sagte zu, dass er mir darüber einen Nachweis gibt. Diesen hab ich auch nach nun mehr als 1 Monat nicht erhalten. Nun hat der Mieter für den laufenden Monat auch keine Miete mehr gezahlt u. mir per email kurz mitgeteilt, dass die Heizung nicht funktionieren würde u. er im kommenden Monat eine Mietminderung vornehmen u. dann beide (geminderte) Mieten überweisen würde. Habe ihm per email geantwortet, dass er mit mir telef. Kontakt aufnehmen soll und ich sofort vorbeikommen würde u. den Schaden prüfen u. ggfs. beheben lassen würde. Ebenfalls keine Reaktion von ihm.
Da er seit nun ca. 1 Monat nicht mehr auf meine Anrufe/SMS und meiner damit verbundenen Bitte, mit mir Kontakt aufzunehmen nachkommt u. ich ihn persönlich auch nicht "erwische", habe ich ihn daraufhin vor 1 Woche schriftlich (Einwurf des Schreibens unter Zeugen) dazu aufgefordert, die Miete bis zum 20.10. sowie die im Mietvertrag vereinbarte Kaution zu überweisen. Hat er nicht gemacht, sich auch nicht gemeldet, erreichbar ist er weiterhin auch nicht. Außerdem hat er nach nun 3 Monaten (Mietvertrag läuft seit 1.7.) auch immer noch nicht die Kaution geleistet (Zahlung von Kaution ist im Mietvertrag fixiert, es wurde sich auf Kaution durch Bankbürgschaft geeinigt).
Nun habe ich mehrere Fragen:
1. Kann ich ihn wegen Diebstahls (die Möbel in der Wohnung sind mein Eigentum) bei der Polizei anzeigen, solange er mir keinen entsprechenden Nachweis der angeblich eingelagerten Möbel erbringt?
2. Wie kriege ich ihn dazu, die Kaution zu leisten? Hierzu hatte ich ihm ebenfalls schriftl. eine Frist bis zum 20.10. gesetzt!
3. Gemäß Mietvertrag ist der zur Wohnung gehörende Kellerraum nicht mitvermietet. Er hat ihn aufgebrochen u. seine Sachen dort abgestellt (dort lagern auch noch Sachen von mir). Auch hier überlege ich Strafanzeige wegen Einbruchs zu stellen. Er hat keine schriftliche Erlaubnis von mir über die Nutzung des Kellerraums!
Ich habe vor, ihm direkt nach dem 3. Werktag des folgenden Monats bei ausbleibender 2. Mietzahlung unverzüglich eine fristlose Kündigung sowie zusätzlich mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung zu kündigen. Was habe ich hierbei noch zwingend zu beachten (z.b. in bezug auf inhalte und formaler dinge?
Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu weitergeholfen wird!!
Vielen dank für Eure Unterstützung!
ich habe meine Eigentumswohnung vollständig möbliert mit einem auf 2 Jahre befristeten Zeitmietvertrag vermietet. Zwischenzeitlich hat der Mieter fast das gesamte Mobiliar (ohne meine Zustimmung) aus der Wohnung entfernt und mir mündlich zugesagt, das komplette Mobiliar auf seine Kosten in einem von ihm angemieteten Lagerraum zu "parken". Er sagte zu, dass er mir darüber einen Nachweis gibt. Diesen hab ich auch nach nun mehr als 1 Monat nicht erhalten. Nun hat der Mieter für den laufenden Monat auch keine Miete mehr gezahlt u. mir per email kurz mitgeteilt, dass die Heizung nicht funktionieren würde u. er im kommenden Monat eine Mietminderung vornehmen u. dann beide (geminderte) Mieten überweisen würde. Habe ihm per email geantwortet, dass er mit mir telef. Kontakt aufnehmen soll und ich sofort vorbeikommen würde u. den Schaden prüfen u. ggfs. beheben lassen würde. Ebenfalls keine Reaktion von ihm.
Da er seit nun ca. 1 Monat nicht mehr auf meine Anrufe/SMS und meiner damit verbundenen Bitte, mit mir Kontakt aufzunehmen nachkommt u. ich ihn persönlich auch nicht "erwische", habe ich ihn daraufhin vor 1 Woche schriftlich (Einwurf des Schreibens unter Zeugen) dazu aufgefordert, die Miete bis zum 20.10. sowie die im Mietvertrag vereinbarte Kaution zu überweisen. Hat er nicht gemacht, sich auch nicht gemeldet, erreichbar ist er weiterhin auch nicht. Außerdem hat er nach nun 3 Monaten (Mietvertrag läuft seit 1.7.) auch immer noch nicht die Kaution geleistet (Zahlung von Kaution ist im Mietvertrag fixiert, es wurde sich auf Kaution durch Bankbürgschaft geeinigt).
Nun habe ich mehrere Fragen:
1. Kann ich ihn wegen Diebstahls (die Möbel in der Wohnung sind mein Eigentum) bei der Polizei anzeigen, solange er mir keinen entsprechenden Nachweis der angeblich eingelagerten Möbel erbringt?
2. Wie kriege ich ihn dazu, die Kaution zu leisten? Hierzu hatte ich ihm ebenfalls schriftl. eine Frist bis zum 20.10. gesetzt!
3. Gemäß Mietvertrag ist der zur Wohnung gehörende Kellerraum nicht mitvermietet. Er hat ihn aufgebrochen u. seine Sachen dort abgestellt (dort lagern auch noch Sachen von mir). Auch hier überlege ich Strafanzeige wegen Einbruchs zu stellen. Er hat keine schriftliche Erlaubnis von mir über die Nutzung des Kellerraums!
Ich habe vor, ihm direkt nach dem 3. Werktag des folgenden Monats bei ausbleibender 2. Mietzahlung unverzüglich eine fristlose Kündigung sowie zusätzlich mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung zu kündigen. Was habe ich hierbei noch zwingend zu beachten (z.b. in bezug auf inhalte und formaler dinge?
Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu weitergeholfen wird!!
Vielen dank für Eure Unterstützung!