Hi Leute,
ich hätte eine grundsätzliche Frage zu kurzzeitigen Vermietungen wie Airbnb, also Anlage V:
Üblicherweise vermietet man dort ja mit einem Paschalbetrag, der bereits inkl. aller Nebenkosten, Bettwäsche und Endreinigung usw ist.
Trägt man diesen Betrag dann 1:1 in Zeile 9 "Mieteinahmen ohne Umlagen"?
Oder muss man darauf einen Umlagebetrag schätzen, und diesen dann in Zeile 13 Umlagen eintragen?
Ich frage, weil man auch als Airbnb Vermieter ja NK wie NK wie Strom/Wasser/Gas etc in Zeile 47 geltend machen möchte. Hängt die Möglichkeit hierfür davon ob, ob man einen Umlagebetrag in Zeile 13 eingetragen hat? Oder kann man die NK auch ohne Umlageneinnahmen absetzen?
Danke für eure Meinungen!
ich hätte eine grundsätzliche Frage zu kurzzeitigen Vermietungen wie Airbnb, also Anlage V:
Üblicherweise vermietet man dort ja mit einem Paschalbetrag, der bereits inkl. aller Nebenkosten, Bettwäsche und Endreinigung usw ist.
Trägt man diesen Betrag dann 1:1 in Zeile 9 "Mieteinahmen ohne Umlagen"?
Oder muss man darauf einen Umlagebetrag schätzen, und diesen dann in Zeile 13 Umlagen eintragen?
Ich frage, weil man auch als Airbnb Vermieter ja NK wie NK wie Strom/Wasser/Gas etc in Zeile 47 geltend machen möchte. Hängt die Möglichkeit hierfür davon ob, ob man einen Umlagebetrag in Zeile 13 eingetragen hat? Oder kann man die NK auch ohne Umlageneinnahmen absetzen?
Danke für eure Meinungen!