cfellerei
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Folgender Fall:
Ordentliche Eigentümerversammlung findet statt. Eigentümer A ist nicht anwesend, lässt sich aber per Stimmrechtsvollmacht durch den Verwalter vertreten.
Die Versammlung ist beschlussfähig und vollzieht Beschlüsse, Verwalter stimmt nach der Vollmacht des A mit ab.
Nach der Versammlung reicht A Anfechtungsklage ein wegen Einberufungsmangel, er habe die Einladung nicht unter Wahrung der 2 Wochen Einladungsfrist erhalten, er kann den verspäteten Zugang glaubhaft mithilfe seiner Angestellten als Zeugen beweisen.
Kann er dann alle Beschlüsse erfolgreich anfechten?
Die verspätete Einladung haben ja nicht die anderen unwissenden Eigentümer zu verantworten, sondern der Verwalter??
Ordentliche Eigentümerversammlung findet statt. Eigentümer A ist nicht anwesend, lässt sich aber per Stimmrechtsvollmacht durch den Verwalter vertreten.
Die Versammlung ist beschlussfähig und vollzieht Beschlüsse, Verwalter stimmt nach der Vollmacht des A mit ab.
Nach der Versammlung reicht A Anfechtungsklage ein wegen Einberufungsmangel, er habe die Einladung nicht unter Wahrung der 2 Wochen Einladungsfrist erhalten, er kann den verspäteten Zugang glaubhaft mithilfe seiner Angestellten als Zeugen beweisen.
Kann er dann alle Beschlüsse erfolgreich anfechten?
Die verspätete Einladung haben ja nicht die anderen unwissenden Eigentümer zu verantworten, sondern der Verwalter??