Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel

Diskutiere Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Folgender Fall: Ordentliche Eigentümerversammlung findet statt. Eigentümer A ist nicht anwesend, lässt sich aber per Stimmrechtsvollmacht durch...
  • Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel Beitrag #1

cfellerei

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Folgender Fall:

Ordentliche Eigentümerversammlung findet statt. Eigentümer A ist nicht anwesend, lässt sich aber per Stimmrechtsvollmacht durch den Verwalter vertreten.

Die Versammlung ist beschlussfähig und vollzieht Beschlüsse, Verwalter stimmt nach der Vollmacht des A mit ab.

Nach der Versammlung reicht A Anfechtungsklage ein wegen Einberufungsmangel, er habe die Einladung nicht unter Wahrung der 2 Wochen Einladungsfrist erhalten, er kann den verspäteten Zugang glaubhaft mithilfe seiner Angestellten als Zeugen beweisen.

Kann er dann alle Beschlüsse erfolgreich anfechten?
Die verspätete Einladung haben ja nicht die anderen unwissenden Eigentümer zu verantworten, sondern der Verwalter??
 
  • Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel Beitrag #2

Gast6603

Haben denn die anderen Eigentümer die Einladung fristgerecht erhalten?

Für verspätetet Zustellung durch die Post kann der Verwalter sicherlich nicht haften.
 
  • Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel Beitrag #3

cfellerei

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ja, alle anderen haben die Einladung fristgerecht erhalten.
 
  • Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel Beitrag #4
Martens

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Es reicht im allgemeinen, die Einladung so zu versenden, daß sie bei üblichen Postlaufzeiten den Eigentümer rechtzeitig erreicht.

Sofern die übrigen Eigentümer die Einladung fristgemäß erhalten haben und dies auch bezeugen würden, sehe ich keine großen Chancen für eine Anfechtungsklage.

Weiterhin hat der Eigentümer ja offenbar eine weisungsgebundene Vollmacht erteilt, war also bis zur Versammlung in der Lage, sich eine Meinung zu den einzelnen Punkten zu bilden...

Christian Martens
 
  • Alle Beschlüsse anfechten wegen Einberufungsmangel Beitrag #5

cfellerei

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Danke Herr Martens. Der Sachverhalt wurde durch einen Fachanwalt überprüft und dieser ist zur gleichen Schlussfolgerung wie Sie gekommen.

Dadurch dass der A eine weisungsgebundene Vollmacht erstellt hat, wird er nachher nicht Anfechten können, da das Gericht unterstellt, er hat ohnehin genug Zeit gehabt sich mit den TOP zu beschäftigen.
 
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