Alles kein Kündigungsgrund?!?

Diskutiere Alles kein Kündigungsgrund?!? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Liebe/r Leser/in, dies ist meine erste Teilnahme an einem Forum. Ich brauche fachkundigen Rat! 1. Die Mieterin meiner ETW in Wiesbaden zahlt...
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #1

Louise

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Liebe/r Leser/in,

dies ist meine erste Teilnahme an einem Forum. Ich brauche fachkundigen Rat!

1. Die Mieterin meiner ETW in Wiesbaden zahlt seit 2003 unregelmäßig und teilweise in unregelmäßigen Teilbeträgen ihre Miete.

Es bestehen also noch bis aus dem Jahr 2003 Mietrückstände.

Mittlerweile behauptet die Mieterin, dass nach ihrer Aufzeichnung die Mietschulden einen anderen Betrag ausmachen. Sie könne das aber nicht überprüfen, weil sie die Unterlagen der Vorjahre nicht mehr hat.

Allerdings beläuft sich die Summe der Mietrückstände noch nicht auf 2 MM.

Da mittlerweile die Landeshauptstadt Wiesbaden die Mietzahlungen anweist, kommen diese jetzt regelmäßig.

Meine RA meint, für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus, weil die Mietrückstände keine 2 MM betragen.

Ist das wirklich so?

2. Des Weiteren hat die Mieterin die Wohnung (Neubau-Erstbezug im Jahre 1969) mit sehr guter Ausstattung (insbesondere Küche und Bad) total runtergewirtschaftet. Als ich das gesehen habe, war ich schockiert. Ich habe auf meine Kosten wenigstens die nötigsten Reparaturen übernommen, damit es keine Folgeschäden gibt.
(Das Waschbecken: zerborsten, die Badewanne: zerkratzt, die Armaturen hingen halb aus der Wand, die Wände vom Rauchen schwarz, die notwendigen Balkonsäuberungen werden nicht durchgeführt, usw.). Sie sagt selbst und freimütig: „Ich habe da noch nie was gemacht“.
Muss ich das hinnehmen?

3. Nachbarn der Mieterin haben an mich den Vorwurf gerichtet, dass meine Mieterin der Prostitution nachgeht. Ich habe den Vorwurf sofort an sie weiter geleitet. Sie ist darauf hin umgehend zur Polizei gegangen und hat eine Verleumdungsanklage mit dem Text aufgegeben, dass sie „der Prostitution in der Wohnung nicht nachgeht“.

4. Mir wird von den anderen Eigentümern und Bewohnern angedroht, dass man mich auseinander nehmen wird, wenn ich zur ETW-Versammlung komme.

Alles rechtens und nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung? Sehr deprimierend!

Vielen Dank fürs Lesen und sollten Sie einen guten Rat für mich haben, bedanke ich mich dafür schon ganz herzlich im Voraus!

Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #2

fizzgig

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wenn nicht fristlos dann doch fristgemäß?
leider langt das bei weitem nicht aus. der richter wird nach 8 monaten verhandlung feststellen das das vertrauensverhältnis nicht mehr stimmt und nochmal eine frist von 8 monaten zum auszug festsetzen. (natürlich alles aus eigener erfahrung, muss nicht so sein)
versuche eine fristgerechte kündigung.
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #3

Louise

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Eine fristgemäße Kündigung ist für mich kein Problem.
Setzt das aber nicht einen Kündigungsgrund voraus?
Und kann dieser Kündigungsgrund nicht nur "Eigenbedarf" sein?

Vielen Dank für die Mühe,
Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #4

fizzgig

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ich denke wenn du einiges protokolliert hast wäre ein grund das gestörte vertrauensverhältnis.
obwohl es doch nur um die auflösung/kündigung eines vertrages geht, da ist eine begründung nicht notwendig denke ich mir mal so :)
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #5
lostcontrol

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Original von Louise
Des Weiteren hat die Mieterin die Wohnung (Neubau-Erstbezug im Jahre 1969) mit sehr guter Ausstattung (insbesondere Küche und Bad) total runtergewirtschaftet.
baujahr 1969? und seither NICHTS renoviert / modernisiert?
sorry, aber ich glaube da wärst du selbst bei "ordentlichen" mietern geschockt gewesen über den zustand. immerhin sind das 37 jahre, in denen nichts gemacht wurde!
eine einbauküche von 69 kannst du heute niemandem mehr zumuten.
und ein bad von 69 auch nicht.

und es ist richtig: wenn die höhe der schulden noch unter 2 monatsmieten liegt, kannst du nicht deswegen kündigen.
wegen des zustands der wohnung vermutlich auch nicht, wenn tatsächlich 37 jahre lang NICHTS daran getan wurde...
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #6
Martens

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moin,

losty, vielleicht ist das ein Zahlendreher und soll 1996 heißen?
Ich meine, hoffentlich ist das ein Zahlendreher, sonst... :wink

Louise,

es ist sehr schwierig solche Mieter los zu werden, ich scheitere gerade bei einem ähnlichen "Patienten" immer wieder.

Zu den Fragen

1. unregelmäßige Mietzahlungen sind ein Kündigungsgrund, es kann aber sein, daß man den Anspruch verwirkt hat, weil man nicht jeder verspäteten Zahlung hinterhergemahnt hat...

2. das Zauberwort lautet "bestimmungsgemäßer Gebrauch" der Mietsache, dafür wurde sie überlassen. Wer trägt gemäß Mietvertrag die Schönheitsreparaturen?

3. vergiß es, da wird nichts draus werden außer Papierkram.

4. Du solltest auf der Versammung erscheinen und mit erhobenem Kopf Deine Position vertreten, sofern Dich jemand angreift.
Du bist nicht für die Berufswahl Deiner Mieter verantwortlich, jeder kehre bitte vor seiner eigenen Tür.
Besprich Dich vorher mit dem Verwalter, damit er dafür sorgt, daß die Versammlung nicht entgleist.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #7

Louise

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Alles kein Kündigungsgrund????

Es hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen - Danke für das genaue Lesen.
Der Neubauerstbezug war 1996.

Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #8

Louise

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RE: Alles kein Kündigungsgrund????

Leider gibt es eine Fortsetzung.

Meine Mieterin hat seit Ihrem Einzug (sie hat das mir gegenüber in einem Telefonat zugegeben) den Balkon und den Balkonabfluss NICHT gereinigt.

Die anderen Bewohner haben im Protokoll festgehalten und die Mieterin hat dem nicht widersprochen, dass da schon "kleine Bäume" wachsen.

Ich habe ihr schriftlich angeboten.
Erstens die Reinigung umgehend vorzunehmen. Und der Hausverwalter kontrolliert das.
Oder
Zweitens den Hausverwalter zu beauftragen und die Kosten zu übernehmen.

Da antwortet sie mir ganz cool:
Erstens: die Arbeit sei ihr zu schwer (sie hat so Zentimeter lange Fingernägel, mit denen man gar nicht arbeiten kann)
Und zweitens - sie kann den Hausmeister nicht bezahlen, weil sie kein Geld hat.

Und nun?

Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #9
Martens

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moin Louise,

den Mieter schriftlich zur Beseitigung des Mistes und der Reinigung des Einlaufes auffordern, eine Frist setzen (14 Tage) und dann kontrollieren.

Das sind alles Punkte für eine Kündigung, wenn es auch nicht einfach werden wird - wird es aber bei solchen Leuten nie.

viel Erfolg,
Christian Martens
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #10

Insolvenzprofi

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Original von Louise

Allerdings beläuft sich die Summe der Mietrückstände noch nicht auf 2 MM.

Da mittlerweile die Landeshauptstadt Wiesbaden die Mietzahlungen anweist, kommen diese jetzt regelmäßig.

Meine RA meint, für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus, weil die Mietrückstände keine 2 MM betragen.

Ist das wirklich so?

Louise Lindner


ja leider, siehe dazu 543 BGB, eine andere frage wann kommt die Miete denn immer vom amt? mitte des monats oder wann?
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #11

Louise

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Die Miete ist auf meinem Konto bereits VOR Monatsanfang gut geschrieben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für mein Anliegen!

Ihre Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #12

Insolvenzprofi

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Original von Louise
Die Miete ist auf meinem Konto bereits VOR Monatsanfang gut geschrieben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für mein Anliegen!

Ihre Louise Lindner

mist, sonst hätte man den mieter auf pünktlichkeit abmahnen können, dann sehe ich nur eine chance; versuch es doch mal mit einer mieterhöhung, ggf. wird das amt sie dann nicht mehr tragen...
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #13

Jerry

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Original von Insolvenzprofi
mist, sonst hätte man den mieter auf pünktlichkeit abmahnen können, dann sehe ich nur eine chance; versuch es doch mal mit einer mieterhöhung, ggf. wird das amt sie dann nicht mehr tragen...

Ich will ja nicht zu sehr entmutigen, aber die Ämter tragen inzwischen so einiges - und mit einer Erhöhung in unangemessener Höhe (die das Amt nicht tragen würde) kommt man gerichtlich nicht durch.

Dann schon lieber den Abmahnweg wegen unsachgemäßer Nutzung der Mietsache (Baumschule auf dem Balkon...) auch wenn's keinen Spass macht. Nichts machen macht die Sache nur noch unspaßiger...

Jerry
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #14

Insolvenzprofi

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Original von Jerry

Ich will ja nicht zu sehr entmutigen, aber die Ämter tragen inzwischen so einiges - und mit einer Erhöhung in unangemessener Höhe (die das Amt nicht tragen würde) kommt man gerichtlich nicht durch.

Jerry

ich meine natürlich innerhalb der gesetzlichen Schranken...
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #15

Louise

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Es tut mir leid, wenn ich mich jetzt als noch inkompetenter oute als ich mich sowie so schon fühle: ich dachte, man kann nur dann eine Miete erhöhen, wenn man entsprechende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat????

Die Miete habe ich bisher noch nie erhöht.

Vielen Dank für weitere Hilfestellungen im Voraus:

Louise Lindner
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #16
Martens

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moin Louise,

es gibt in D das sogenannte Vergleichsmieten System. Man kann also - unter Beachtung weiterer Regeln, wir sind ja in D - die Miete bis auf die Vergleichsmiete erhöhen.

Zur Vereinfachung der Sache geben die Städte und Gemeinden inzwischen fast flächendeckend einen Mietenspiegel heraus, an dem man sich orientieren kann / soll / muß. Die anderen Möglichkeiten, zu Vergleichsmieten zu kommen, sind recht aufwendig...

Also beschaffe Dir als erstes einen Mietenspiegel, bewerte Deine Wohnung nach Lage, Baujahr, Ausstattung und dann siehst Du, ob Du überhaupt erhöhen kannst.

Für die Durchführung einer Mieterhöhung würde ich Dir fachliche Hilfe empfehlen, da gibt es - wie immer - ein paar Dinge zu beachten.

Wenn der Mieter die Erhöhung nicht beachtet, mußt Du klagen oder kündigen... Aber ersteinmal prüfen, dann ggfs. erhöhen und dann sehen wir weiter.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Alles kein Kündigungsgrund?!? Beitrag #17

Insolvenzprofi

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Original von Louise
Es tut mir leid, wenn ich mich jetzt als noch inkompetenter oute als ich mich sowie so schon fühle: ich dachte, man kann nur dann eine Miete erhöhen, wenn man entsprechende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat????

Die Miete habe ich bisher noch nie erhöht.

Vielen Dank für weitere Hilfestellungen im Voraus:

Louise Lindner

siehe doch dazu noch andere Möglichkeiten unter 558 a BGB
 
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