Louise
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Liebe/r Leser/in,
dies ist meine erste Teilnahme an einem Forum. Ich brauche fachkundigen Rat!
1. Die Mieterin meiner ETW in Wiesbaden zahlt seit 2003 unregelmäßig und teilweise in unregelmäßigen Teilbeträgen ihre Miete.
Es bestehen also noch bis aus dem Jahr 2003 Mietrückstände.
Mittlerweile behauptet die Mieterin, dass nach ihrer Aufzeichnung die Mietschulden einen anderen Betrag ausmachen. Sie könne das aber nicht überprüfen, weil sie die Unterlagen der Vorjahre nicht mehr hat.
Allerdings beläuft sich die Summe der Mietrückstände noch nicht auf 2 MM.
Da mittlerweile die Landeshauptstadt Wiesbaden die Mietzahlungen anweist, kommen diese jetzt regelmäßig.
Meine RA meint, für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus, weil die Mietrückstände keine 2 MM betragen.
Ist das wirklich so?
2. Des Weiteren hat die Mieterin die Wohnung (Neubau-Erstbezug im Jahre 1969) mit sehr guter Ausstattung (insbesondere Küche und Bad) total runtergewirtschaftet. Als ich das gesehen habe, war ich schockiert. Ich habe auf meine Kosten wenigstens die nötigsten Reparaturen übernommen, damit es keine Folgeschäden gibt.
(Das Waschbecken: zerborsten, die Badewanne: zerkratzt, die Armaturen hingen halb aus der Wand, die Wände vom Rauchen schwarz, die notwendigen Balkonsäuberungen werden nicht durchgeführt, usw.). Sie sagt selbst und freimütig: „Ich habe da noch nie was gemacht“.
Muss ich das hinnehmen?
3. Nachbarn der Mieterin haben an mich den Vorwurf gerichtet, dass meine Mieterin der Prostitution nachgeht. Ich habe den Vorwurf sofort an sie weiter geleitet. Sie ist darauf hin umgehend zur Polizei gegangen und hat eine Verleumdungsanklage mit dem Text aufgegeben, dass sie „der Prostitution in der Wohnung nicht nachgeht“.
4. Mir wird von den anderen Eigentümern und Bewohnern angedroht, dass man mich auseinander nehmen wird, wenn ich zur ETW-Versammlung komme.
Alles rechtens und nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung? Sehr deprimierend!
Vielen Dank fürs Lesen und sollten Sie einen guten Rat für mich haben, bedanke ich mich dafür schon ganz herzlich im Voraus!
Louise Lindner
dies ist meine erste Teilnahme an einem Forum. Ich brauche fachkundigen Rat!
1. Die Mieterin meiner ETW in Wiesbaden zahlt seit 2003 unregelmäßig und teilweise in unregelmäßigen Teilbeträgen ihre Miete.
Es bestehen also noch bis aus dem Jahr 2003 Mietrückstände.
Mittlerweile behauptet die Mieterin, dass nach ihrer Aufzeichnung die Mietschulden einen anderen Betrag ausmachen. Sie könne das aber nicht überprüfen, weil sie die Unterlagen der Vorjahre nicht mehr hat.
Allerdings beläuft sich die Summe der Mietrückstände noch nicht auf 2 MM.
Da mittlerweile die Landeshauptstadt Wiesbaden die Mietzahlungen anweist, kommen diese jetzt regelmäßig.
Meine RA meint, für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus, weil die Mietrückstände keine 2 MM betragen.
Ist das wirklich so?
2. Des Weiteren hat die Mieterin die Wohnung (Neubau-Erstbezug im Jahre 1969) mit sehr guter Ausstattung (insbesondere Küche und Bad) total runtergewirtschaftet. Als ich das gesehen habe, war ich schockiert. Ich habe auf meine Kosten wenigstens die nötigsten Reparaturen übernommen, damit es keine Folgeschäden gibt.
(Das Waschbecken: zerborsten, die Badewanne: zerkratzt, die Armaturen hingen halb aus der Wand, die Wände vom Rauchen schwarz, die notwendigen Balkonsäuberungen werden nicht durchgeführt, usw.). Sie sagt selbst und freimütig: „Ich habe da noch nie was gemacht“.
Muss ich das hinnehmen?
3. Nachbarn der Mieterin haben an mich den Vorwurf gerichtet, dass meine Mieterin der Prostitution nachgeht. Ich habe den Vorwurf sofort an sie weiter geleitet. Sie ist darauf hin umgehend zur Polizei gegangen und hat eine Verleumdungsanklage mit dem Text aufgegeben, dass sie „der Prostitution in der Wohnung nicht nachgeht“.
4. Mir wird von den anderen Eigentümern und Bewohnern angedroht, dass man mich auseinander nehmen wird, wenn ich zur ETW-Versammlung komme.
Alles rechtens und nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung? Sehr deprimierend!
Vielen Dank fürs Lesen und sollten Sie einen guten Rat für mich haben, bedanke ich mich dafür schon ganz herzlich im Voraus!
Louise Lindner