Nach fünfmaliger Anfrage habe ich nun von der Hausverwaltung immerhin schon eine Rechnungskopie der Versicherung erhalten. Darauf sieht man nun genau den Betrag, den die Hausverwaltung auch auf ihrer Abrechnung verwendet hat. Warum der Betrag 30% höher ist, ersieht man nicht, außer das man es "Vertragsänderung" im Jahr 2021 gab. Was diese beinhaltet, ersieht man ebenfalls nicht. Meine Frage, wodurch diese Erhöhung zustande kommt, blieb unbeantwortet. Ich habe daher jetzt bei der Versicherung selbst angefragt (Gesellschaft und Versicherungsscheinnummer standen ja drauf), alle Gebäude der Hausverwaltung sind in einem Rahmenvertrag versichert und wurden in der Gesamtheit neu bewertet und folglich deutlich teurer (die Versicherung nennt das Vertragssanierung/Optimierung). Die Folge ist jedenfalls, dass der Mieter nun auch noch die Rechnung von 2020 zum Vergleich haben will. Ich vermute, er hat auch darauf ein Recht, weil Verjährung erst nach 3 Jahren eintritt. Die Rechnungskopie der Hausmeisterkosten habe ich jedoch immer noch nicht erhalten. Eine Bitte um einen Termin bei der Hausverwaltung, um die Rechnungen selbst einzusehen und kopieren zu können, blieb ebenfalls unbeantwortet. Es sind nun bereits mehr als 4 Wochen vergangen, der Mieter bezahlt so lange die Betriebskostenabrechnung nicht. Wäre es da nicht ratsam, eine letzte Frist von 14 Tagen zu setzen, nach deren Ablauf man anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt? Nach deren Ablauf dürfte doch die säumige Hausverwaltung zumindest das Anwaltshonorar übernehmen müssen?