Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll

Diskutiere Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir besitzen eine Eigentumwohnung (Neubau) in einer WEG-Eigentümergemeinschaft mit WEG-Verwalter. Unser Mieter droht uns an unter Vorlage...
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #1

463

Hallo,

wir besitzen eine Eigentumwohnung (Neubau) in einer WEG-Eigentümergemeinschaft mit WEG-Verwalter. Unser Mieter droht uns an unter Vorlage eines Lärmprotokolls (Laute Tritte, laute Waschmaschine, lauter Geschirrspüler, lautes Herunterlassen der Rolläden, lautes Klopfen,etc) eines Monats, die Miete zu kürzen, wenn wir die Lärmbelästigung innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten nicht innerhalb von 4 Wochen abstellen. Wir haben von dem Bauträger, der das Haus gebaut hat, eine Bestätigung, dass es nach DIN 4109 erbbaut ist. Ferner haben wir den Verwalter angesprochen, der daraufhin eine Befragung unter den anderen Mietern durchgeführt hat. Die anderen Mieter sagten zwar, dass das Haus hellhörig ist, fühlten sich aber dadurch nicht in ihrer Nachtruhe gestört (es ist für ein Mehrfamilienhaus eine normale Lärmbelastung).

Können unsere Mieter (Zusammenlebendes Paar) jetzt so einfach eine Mietminderung durchsetzen? Ist es nicht so, dass die Mieter es erst mal Beweisen müssen (unabhängige Zeugen,Lärmpegelmessgerät)?
Wie verhält man sich hier am Besten?


Gruss
madl1
 
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #2

wolle

Solange die nicht mit einem Anwalt auftreten, wird es schwierig für die.
wieviel % haben die denn angesetzt? 5% oder 50%. Das müssen sie nämlich vorher angeben. Dann weissen sie mit einem Protokoll (incl Dezibelmessung) die Belästigung nach. Dann entscheidet ein Gericht, ob alles in Ordnung geht.
Da werden die eine Menge Spaß haben.

Sollten sie wirklich mindern, würde ich zu Haus&Grund gehen und mit einem anwalt das "verhindern". Mietminderung ist eine tolle Art, Miete zu sparen...
 
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #3
Martens

Martens

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moin,

grundsätzlich beschreiten die Mieter den richtigen Weg, die Frage ist, wie capo schon meinte, wieviel Minderung machen sie geltend?

Das Problem besteht darin, daß die Mieter dann einfach weniger Miete zahlen und der Vermieter sehen kann, woher er sein Geld bekommt. Von daher kann der Mieter das de facto ganz einfach durchsetzen.

Mit solchen Mietern wirst Du nicht mehr froh werden, daher sind Verhandlungen nur sehr selten sinnvoll. Es werden ja auch Dinge bemängelt, die Du gar nicht beeinflussen kannst und die immer wieder auftreten werden, also sollte man die Situation möglichst bald beenden.

Ich würde zu einem Anwalt raten, der der Minderung widerspricht und über den fehlenden Mietbetrag sofort einen Mahnbescheid beantragt. So klärt man die Fronten am besten und trifft sich vor Gericht wieder. Gleichzeitig sollte man eine kurzfristige Aufhebung des Mietvertrages anbieten.

Einen sehr unschöne Situation das ganze...

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #4

463

Hallo,

danke für eure Beiträge. Sie haben 10 % Mietminderung angekündigt.
Wird das Gericht bei einem Rechtsstreit auf jeden Fall auf den vorbehaltlosen Nachweis (Gutachter, Messung, unabhängige Zeugen) bestehen?

Gruss
madl1
 
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #5

RMHV

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Ein Lärmprotokoll scheint schon fast ein Wundermittel geworden zu sein :zwinker

Die Miete wird mit der Behaujptung Lärm gemindert. Der Vermieter klagt die ausstehende Miete ein und der Mieter behauptet, er wäre zur Minderung berechtigt. Folglich müsste der Mieter den Mangel beweisen und legt dazu ein Lärmprotokoll vor. der nächste Schritt ist, dass der Vermieter die Angaben des Mieters bestreitet mit Nichtwissen. Der Mieter wird zur Zahlung der ausstehenden Miete verurteilt und der Fall sollte damit zu Ende sein.
Halt... der Mieter war anwltlich vertreten und der Anwalt wusste selbstverständlich, dass Parteivortrag auch dann keine Beweiskraft hat, wenn das ganze unter der Überschrift Lärmprotokoll erfolgt. Der Mieter hat also angestrengt nachgedacht und sich daran erinnert, dass sein bester Freund an 27 Tagen zu unterschiedlichen Zeiten in der Mieterwohnung anwesend war und die Unerträglichkeit der Lärmbelästigung mitbekommen hat...

Es gibt übrigens nur wenige Zeugen, die sich bei erfundenen Geschichten nicht irgendwann verplappern. Es ist in der Regel ein Problem der richtigen Fragetechnik.
 
  • Ankündigung von Mietminderung nach Abgabe Lärmprotokoll Beitrag #6
Martens

Martens

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moin,

wenn ich wüßte, wie so ein Gerichtsverfahren ausgehen würde - dann hätte ich einen netten Zusatzverdienst. Wie heißt es doch gleich: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Also: der Mieter muß den Minderungsgrund nachweisen, zumindest aber plausibel darlegen. Dazu ist ein Lärmprotokoll der erste Schritt, aber normalerweise nicht ausreichend.

Ich würde zur Unterstützung Deiner Position die Schreiben des Bauträgers und die Äußerungen der anderen Bewohner dem Anwalt übergeben, damit dieser diese Schreiben an geeigneter Stelle verwenden kann. Damit untermauerst Du Deine Position.

Es komm jedocht auf den Richter und den detaillierten Vortrag der Parteien an, was dabei herauskommt. Auch wird in solchen Dingen oft ein Vergleich geschlossen, damit ist Dir vermutlich nicht geholfen.

Der erste Schritt von Dir ist die formlose Ablehnung des Minderungsgesuches und die Anforderung der einbehaltenen Mietbeträge unter Fristsetzung. Dann zum Anwalt.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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