cryo75
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Hallo Forumler,
Für eine vermietete Wohnung habe mtl. 600€ (500 Kalt, 100 Nebenkosten). Monatlich bezahle ich an der Hausverwaltung 250€.
Jetzt kommt Jahresabrechung und habe folgenden Positionen:
Pos. 1: Auf Mieter umlagefähige kosten (Betrag x€)
Pos. 2: Nicht umlagefähige Kosten (Betrag y€)
Pos. 3: Vorschüsse für Kostentragung (Bewirtschaftungskosten, Betrag 2400€)
Pos. 4: Vorschüsse für Erhaltungsrücklage (Betrag 600€)
Instandhaltungsrücklage (Pos 4) ist nicht absetzbar. Aber sind die Bewirtschaftungskosten (Pos 3) absetzbar. Wo, und in welche Höhe, sezte ich die Hausverwaltungskosten ab?
Danke
cryo
Für eine vermietete Wohnung habe mtl. 600€ (500 Kalt, 100 Nebenkosten). Monatlich bezahle ich an der Hausverwaltung 250€.
Jetzt kommt Jahresabrechung und habe folgenden Positionen:
Pos. 1: Auf Mieter umlagefähige kosten (Betrag x€)
Pos. 2: Nicht umlagefähige Kosten (Betrag y€)
Pos. 3: Vorschüsse für Kostentragung (Bewirtschaftungskosten, Betrag 2400€)
Pos. 4: Vorschüsse für Erhaltungsrücklage (Betrag 600€)
Instandhaltungsrücklage (Pos 4) ist nicht absetzbar. Aber sind die Bewirtschaftungskosten (Pos 3) absetzbar. Wo, und in welche Höhe, sezte ich die Hausverwaltungskosten ab?
Danke
cryo