ArnoStein
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Hallo ins Forum,
ich fülle erstmalig die Anlage "Vermietung" aus, da ich privat eine kleine ETW vermiete.
Da ich nach Kauf direkt einige Sanierungsausgaben hatte, möchte ich diese als Werbungskosten im Sinne von Erhaltungsaufwendungen (und nicht als AfA) absetzen. Hier muss ich bekanntermaßen die sog. "15%-Regelung" beachten, also diese Kosten dürfen in den ersten 3 Jahren nicht über 15% der "Anschaffungskosten" des Gebäuteanteils des Kaufobjektes liegen.
§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG sagt dazu ja Folgendes:
"Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten)."
Nun bin ich mir bei folgenden Punkten unsicher, auch diverses googlen und Foreneinträge halfen bisher nicht:
1. Bestimmung der "Anschaffungskosten" und die "15%-Referenzgrenze": Ist es korrekt, dass ich hierfür nicht nur den Kaufpreis des Gebäudes ("Gebäudeanteil in Euro" ist im Kaufvertrag festgelegt), sondern anteilig (Gebäudeteil) auch die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer usw...) zur Berechnung der Anschaffungskosten draufschlage?
2. ... und werden diese Anschaffungskosten dann BRUTTO oder NETTO in der Steuererklärung angegeben?
3. Sanierungskosten, die ja 15% (siehe oben §6 EStG) nicht überschreiten dürfen: Werden diese Kosten in der Steuererklärung dann in Brutto- oder in Nettobeträgen (lt. Handwerkerrechnungen) angegeben? Im Gesetz steht zwar "ohne die Umsatzsteuer", aber im Steuer-Formular Elster gibt es darauf keinerlei Hinweis, wie das nun angegeben werden muss. Wenn ich hier Netto-Kosten angebe und oben bei den Anschaffungskosten Brutto, kommt mir das merkwürdig vor... Gebe ich Brutto an, obwohl Netto richtig wäre, käme ich über die 15%-Grenze...
Wäre schön, wenn jemand da Erfahrungen teilen könnte. Danke schonmal
ich fülle erstmalig die Anlage "Vermietung" aus, da ich privat eine kleine ETW vermiete.
Da ich nach Kauf direkt einige Sanierungsausgaben hatte, möchte ich diese als Werbungskosten im Sinne von Erhaltungsaufwendungen (und nicht als AfA) absetzen. Hier muss ich bekanntermaßen die sog. "15%-Regelung" beachten, also diese Kosten dürfen in den ersten 3 Jahren nicht über 15% der "Anschaffungskosten" des Gebäuteanteils des Kaufobjektes liegen.
§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG sagt dazu ja Folgendes:
"Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten)."
Nun bin ich mir bei folgenden Punkten unsicher, auch diverses googlen und Foreneinträge halfen bisher nicht:
1. Bestimmung der "Anschaffungskosten" und die "15%-Referenzgrenze": Ist es korrekt, dass ich hierfür nicht nur den Kaufpreis des Gebäudes ("Gebäudeanteil in Euro" ist im Kaufvertrag festgelegt), sondern anteilig (Gebäudeteil) auch die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer usw...) zur Berechnung der Anschaffungskosten draufschlage?
2. ... und werden diese Anschaffungskosten dann BRUTTO oder NETTO in der Steuererklärung angegeben?
3. Sanierungskosten, die ja 15% (siehe oben §6 EStG) nicht überschreiten dürfen: Werden diese Kosten in der Steuererklärung dann in Brutto- oder in Nettobeträgen (lt. Handwerkerrechnungen) angegeben? Im Gesetz steht zwar "ohne die Umsatzsteuer", aber im Steuer-Formular Elster gibt es darauf keinerlei Hinweis, wie das nun angegeben werden muss. Wenn ich hier Netto-Kosten angebe und oben bei den Anschaffungskosten Brutto, kommt mir das merkwürdig vor... Gebe ich Brutto an, obwohl Netto richtig wäre, käme ich über die 15%-Grenze...
Wäre schön, wenn jemand da Erfahrungen teilen könnte. Danke schonmal