alexis
Benutzer
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Hallo Ihr lieben,
habe eine Frage bezüglich Aufwendungen für die Sanierung eines EFH´s vor Vermietung:
Ich habe 2005 ein EFH gekauft, welchen in sanierungsbedürftigem Zustand war.
Gesagt, getan, wir sanierten und hatten von vornherein Mieter, die sogar mithalfen zu sanieren, dafür haben wir gemeinsam designt und Material ausgesucht und wir(Eigentümer) haben gezahlt.
Nun zum Problem:
Ich habe alle Belege die vor Vermietungsbeginn für die Renovierung angefallen sind ordnungsgemäß beim Finanzamt eingereicht.
Nun die Aussage des FI-Amtes: Die vorgelegten Belege für Renovierungsarbeiten sind vor dem Vermietungsbeginn und dienen damit der Schaffung der Betriebbereitschaft des Gebäudes. Somit handelt es sich um Anschaffungskosten:
ZITAT: Anschaffungskosten für ein vermietetes Objekt können gem. §9 Abs.1 Nr.7 i.V.m. §7 Abs.4 Nr.2 Buchstabe b EStG nur im Wege der Absetzung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Ich möchte die Kosten jedoch voll ansetzen, da es sich um erforderliche Renovierungsarbeiten (Werbungskosten) zur Erzielung und Sicherung des Einkommens dient.
Das FI-Amt sagt es sind Anschaffungskosten und somit per AfA abzuschreiben.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen und wie seht Ihr die Sache ??
Ich werde, obwohl des Amt sagt es besteht keine Aussicht auf Erfolg, meinen Einspruch auf jeden Fall aufrecht erhalten.
VIELEN DANK !
habe eine Frage bezüglich Aufwendungen für die Sanierung eines EFH´s vor Vermietung:
Ich habe 2005 ein EFH gekauft, welchen in sanierungsbedürftigem Zustand war.
Gesagt, getan, wir sanierten und hatten von vornherein Mieter, die sogar mithalfen zu sanieren, dafür haben wir gemeinsam designt und Material ausgesucht und wir(Eigentümer) haben gezahlt.
Nun zum Problem:
Ich habe alle Belege die vor Vermietungsbeginn für die Renovierung angefallen sind ordnungsgemäß beim Finanzamt eingereicht.
Nun die Aussage des FI-Amtes: Die vorgelegten Belege für Renovierungsarbeiten sind vor dem Vermietungsbeginn und dienen damit der Schaffung der Betriebbereitschaft des Gebäudes. Somit handelt es sich um Anschaffungskosten:
ZITAT: Anschaffungskosten für ein vermietetes Objekt können gem. §9 Abs.1 Nr.7 i.V.m. §7 Abs.4 Nr.2 Buchstabe b EStG nur im Wege der Absetzung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Ich möchte die Kosten jedoch voll ansetzen, da es sich um erforderliche Renovierungsarbeiten (Werbungskosten) zur Erzielung und Sicherung des Einkommens dient.
Das FI-Amt sagt es sind Anschaffungskosten und somit per AfA abzuschreiben.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen und wie seht Ihr die Sache ??
Ich werde, obwohl des Amt sagt es besteht keine Aussicht auf Erfolg, meinen Einspruch auf jeden Fall aufrecht erhalten.
VIELEN DANK !