ansetzbare steuern

Diskutiere ansetzbare steuern im Buchhaltung Forum im Bereich Finanzen; hi, bin im februar diesen jahres eigentümer einer eigentumswohnung (vermietet) geworden. nun kann ja mit der steuererklärung 2007 einiges an...
  • ansetzbare steuern Beitrag #1

robin1860

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hi,
bin im februar diesen jahres eigentümer einer eigentumswohnung (vermietet) geworden. nun kann ja mit der steuererklärung 2007 einiges an kosten, die dieses jahr angefallen sind, angerechnet werden.
wie siehts aus mit:

- reparaturkosten
- maklergebühren
- Steuer, die beim Kauf entstanden ist

noch eine frage: bei der übernahme der grundschuld sind ebenfalls gebühren entstanden, z.b. "Eigentumsänderung im Grundbuch", "Löschung der Vormerkung", "Abtretung eines REchts"...
können diese KOsten auch angegeben werden bei der Steuererklärung ?

gruß
robin :gehtnicht
 
#
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  • ansetzbare steuern Beitrag #2

Beluga

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Aber selbstverständlich.

Viel Spaß mit Deiner ETW. :Blumen
 
  • ansetzbare steuern Beitrag #3

Jerry

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Ähm Moment - da ist immer noch der Haken mit den Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbuchkosten) - diese können m.E. nicht als Einmalbetrag sondern nur im Wege der normalen 2%-Abschreibung (= Kaufpreiserhöhend) abgesetzt werden.

Die diversen Steuerberaterseiten im Netz sind da recht eindeutig dieser Meinung.

Versuchen kann man's zwar, aber ein gut programmiertes Steuererklärungsprogramm sollte da schon eine Warnung werfen...

Ergänzung: Lesen bildet, gerade hab ich mal das WISO Sparbuch bemüht ;)

Die Grundschuldbestellungskosten (Notar wie auch Grundbuchamt) zählen offenbar zu den Geldbeschaffungskosten. Das ist gut, weil diese dann sofort in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, absetzbar sind (ich freu mich schon ;) - dann bin ich für dieses Jahr auf jeden Fall satt im Minus...)

Für die Abschreibung der Kaufnebenkosten,
- Notarielle Beurkundung
- Maklerkosten
- Grunderwerbssteuer
- Vermittlungsprovisionen
- Grundbucheintrag für das Eigentum

gilt genau wie für den Kaufpreis, dass ein evtl. enthaltener Grundstücksanteil nicht abschreibungsfähig ist, d.h. die Nebenkosten müssen genaus wie der Kaufpreis aufgesplittet werden und nur der Gebäudeanteil darf abgeschrieben werden (merke: Grundstück bleibt und verliert seinen Wert nicht - wenigstens muss man die Wertsteigerung nicht mitversteuern...)

Jerry
 
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