Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale

Diskutiere Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Tag zusammen, in meinen Mietzahlungen ist eine monatliche Renovierungspauschale (Rücklage für notwendige Renovierungsarbeiten) enthalten. Da ich...
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #1

meutene

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Tag zusammen,

in meinen Mietzahlungen ist eine monatliche Renovierungspauschale (Rücklage für notwendige Renovierungsarbeiten) enthalten. Da ich die Wohnung schon länger nicht mehr renoviert habe, ist dort eine ansehnliche Summe aufgelaufen (ca. 5000,00 Euro). Ich habe die Wohnung jetzt gekündigt und brauche keine Endrenovierung durchzuführen. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung der aufgelaufenen Summe?

Gruß
meutene
 
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #2

Capo

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Was sagt der Mietvertrag? Wie ist diese Pauschale denn vereinbart worden?
Es ist nur fraglich, ob die Pauschale überhaupt rechtens ist. zurückbekommen ist eher nicht, wenn sie rechtens ist.
 
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #3

meutene

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Hallo Capo,

der Mietvertrag sagt nichts darüber. Der ist übrigens 30 Jahre alt. Die Renovierungspauschale wurde zusätzlich zur Miete vereinbart.

Gruß
meutene
 
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #4

Capo

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Dann würde ich zum RA gehen und das einklagen. Anders wird das wohl nichts werden. Die Entscheidungen, dass starre Fristen nicht rechtens sind, schließt wohl auch die Pauschale (die ja gerade starre Fristen voraussetzt) mit ein.
 
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #5

meutene

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Da (RA) hab ich schon mit gerechnet. Die Frage ist, wie stehen die Chancen?

Gruß
meutene
 
  • Anspruch auf Auszahlung der Renovierungspauschale Beitrag #6

RMHV

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Original von meutene
der Mietvertrag sagt nichts darüber. Der ist übrigens 30 Jahre alt. Die Renovierungspauschale wurde zusätzlich zur Miete vereinbart.

Wenn denn der Mietvertrag nichts über eine Verwendung der "Renovierungskostenpauschale" sagt, wird dieser Betrag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als Teil der Miete vereinbart sein. Dies ist nicht zu beanstanden. Man kann jederzeit die Miete in beliebig bezeichnete Positionen aufspalten und so auch Verwaltungskostenpauschalen, Instandhaltungspauschalen oder was auch immer vereinbaren. Alle derartigen Positionen haben eines gemeinsam: es ist Entgelt für die Überlassung der Mietsache und kann nur nach den für die Miete geltenden Regeln erhöht werden. Für den konkreten Fall drängt sich mir die Vermutung auf, dass der Mieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde und stattdessen die genannte Pauschale vereinbart wurde. Sollte meine Einschätzung des Sachverhalts annähernd zutreffend sein, dürften die Chancen des Mieters auf Auszahlung sehr nahe bei Null liegen.
 
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