Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses

Diskutiere Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Foren-Mitglieder, Ein Mieter wohnt seit mittlerweile seit über 25 Jahre in der Wohnung. Die Immobilie gehört meinen Eltern (>80), ich...
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zagg0815

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Hallo Foren-Mitglieder,

Ein Mieter wohnt seit mittlerweile seit über 25 Jahre in der Wohnung. Die Immobilie gehört meinen Eltern (>80), ich kümmere mich seit 10 / 15 Jahren um die Immobilie. Der Mieter kam nun auf meine Eltern zu mit der Aussage, dass er nach so langer Zeit Anspruch auf eine Renovierung hätte, die vom Vermieter zu tragen sei. Was genau sich der MIeter darunter vorstellt, ist mir nicht bekannt.

Solch ein Renovierungsanspruch ist mir nicht bekannt. Existiert ein Anspruch?

Ich ging davon aus, dass Renovierungsarbeiten entweder vom Mieter während des Bewohnens oder bei Einzug durchgeführt werden oder aber vom Vermieter bei einem Mieterwechsel. Sanierungen oder Instandhaltungen werden natürlich zeitnah nach Meldung durchgeführt.

Danke & viele Grüße,
zagg
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #2

Ferdl

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  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #3
Sweeney

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Gem. § 535 Abs. 1 BGB gehört es zu Hauptpflichten des Vermieters, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt. Das bedeutet auch, dass der Vermieter zunächst für Renovierungsarbeiten - auch während der Mietzeit - verantwortlich ist. In der Regel wird jedoch eine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen, um die Renovierungsarbeiten wirksam auf den Mieter abzuwälzen.

Es stellt sich daher folgende Frage:
1) Was wurde vertraglich zu den Schönheitsrepaturen konkret vereinbart (Wortlaut) und ist diese Vereinbarung wirksam?
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #4

zagg0815

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Hier der Auszug aus dem Mietvertrag:

20230320_135837.jpg
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #5

Dschei2

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Das klingt für einen 25 Jahre alten Vertrag erstaunlich gut.

Jetzt noch die Frage: gibt es einen Hinweis in Mietvertrag oder Übergabeprotokoll oder Erinnerung der Eltern, dass die Wohnung frisch renoviert übergeben wurde? Dann wäre eindeutig der Mieter selber zu Schönheitsrenovierungen verpflichtet.

Aber der Vermieter müsste aus der Pflicht raus sein, denke ich.
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Wenn nichts weiter individuell vereinbart wurde (z.B. auf Seite 12) und die Wohnung renoviert übergeben wurde, sehe ich den VM nicht in der Renovierungspflicht.
Die Renovierungsfristen sind nach meinem Verständnis nicht fix, sondern nur eine Orientierung.

Der Mieter kam nun auf meine Eltern zu mit der Aussage, dass er nach so langer Zeit Anspruch auf eine Renovierung hätte, die vom Vermieter zu tragen sei. Was genau sich der MIeter darunter vorstellt, ist mir nicht bekannt.
Sofern reine Wohnungskosmetik = Malerarbeiten gemeint ist, könnte man eine Kompromisslösung vorschlagen, nach der der VM eine Malerfirma seines Vertrauens empfiehlt (evtl. auch beauftragt) und der Mieter die Kosten übernimmt.
Eine Beauftragung durch den VM kann sinnvoll sein, wenn dadurch günstigere Konditionen erzielt werden. Vorausgesetzt der Mieter ist zahlungsfähig und nachweislich bereit die Kosten für eine Fachfirma zu tragen.

Nach +/- 25 Jahren Mietdauer können auch größere Maßnahmen gemeint sein, z.B. neue Saniertäreinrichtung. Umgangssprachlich wird auch das oft als Renovierung bezeichnet.

Was der Mieter genau meint und sich vorstellt, musst du ihn fragen.
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #7

ehrenwertes Haus

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Das klingt für einen 25 Jahre alten Vertrag erstaunlich gut.
Da habe ich auch gestutzt.

Wenn mich meine grauen Zellen nicht im Stich lassen, war damals noch Ein- oder Auszugsrenovierung, starre Fristen und konkrete Farbe weiß üblich in Formularverträgen.

Hat man evtl. während der Mietzeit einen neuen Vertrag geschlossen mit aktualisierten Klauseln?
Der Vordruck kommt mir nicht vor wie ca. 25 Jahre alt.
 
  • Anspruch auf Renovierung während des Mietverhältnisses Beitrag #8

zagg0815

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Ihr habt recht, wir hatten 2017 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, da das Objekt umgebaut wurde und die vermietete Wohnung in diesem Zuge verkleinert wurde (den Lebensumständen entsprechend - Kinder aus dem Haus etc.).

Aus Seite 12 ist nichts mehr explizit dazu erwähnt.

Mein Fazit entsprechend ist, dass ich/wir als Vermieter keine Verpflichtung haben eine Renovierung durchzuführen. Im Gegenteil, sollte der Mieter das ansprechen, weise ich ihn auf den MIetvertrag hin.

Danke euch!!!
 
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