binderma
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 09.01.2007
- Beiträge
- 2
- Zustimmungen
- 0
Hallo zusammen,
in meiner Wohnung sind 5 Heizkörper. Lediglich der Heizkörper im Bad hat einen Thermostat/Temperaturregler (Einstellmöglichkeit *(frostschutz) bis 5). Bei den anderen 4 Heizkörpern kann ich lediglich einen Drehverschluss öffnen. Drehe ich ihn ein wenig dann wird die Heizung nicht ganz so heiss, dreh ich ein wenig mehr dann wird sie total heiss und ich könnte fast eine Sauna aufmachen. Die Heizung läuft also permanent egal welche Temperatur ich in den Zimmern habe. Ich kann also auch wenn ich länger nicht in der Wohnung bin (Urlaub) nicht eine Minimaltemepratur halten. Entweder lasse ich die Heizung laufen oder mache sie ganz aus.
Jetzt habe ich gehört, dass der Vermieter nach einer Energieeinsparverordnung dazu verpflichtet ist, dass Heizkörper über einen Thermostat / Temperaturregler verfügen müssen. Ist das korrekt? Kann mir jemand die genaue Bezeichnung dieser Verordnung nennen?
Besten Dank für Informationen zu dem Thema.
Viele Grüsse,
Martin
in meiner Wohnung sind 5 Heizkörper. Lediglich der Heizkörper im Bad hat einen Thermostat/Temperaturregler (Einstellmöglichkeit *(frostschutz) bis 5). Bei den anderen 4 Heizkörpern kann ich lediglich einen Drehverschluss öffnen. Drehe ich ihn ein wenig dann wird die Heizung nicht ganz so heiss, dreh ich ein wenig mehr dann wird sie total heiss und ich könnte fast eine Sauna aufmachen. Die Heizung läuft also permanent egal welche Temperatur ich in den Zimmern habe. Ich kann also auch wenn ich länger nicht in der Wohnung bin (Urlaub) nicht eine Minimaltemepratur halten. Entweder lasse ich die Heizung laufen oder mache sie ganz aus.
Jetzt habe ich gehört, dass der Vermieter nach einer Energieeinsparverordnung dazu verpflichtet ist, dass Heizkörper über einen Thermostat / Temperaturregler verfügen müssen. Ist das korrekt? Kann mir jemand die genaue Bezeichnung dieser Verordnung nennen?
Besten Dank für Informationen zu dem Thema.
Viele Grüsse,
Martin