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Anspruch des Mieters auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung hängt von dessen besonderem einzelfallbezogenen Informationsinteresse ab
Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung einer gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist dann vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht ? aufgrund einer aus § 242 BGB herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ? verpflichtet ist, die Anbringung durch den Mieter wegen dessen verfassungsrechtlich gewährleisteten Informationsfreiheitsanspruches zu dulden. Die Abwägung, ob das Informationsrecht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 S. 1GG im konkreten Fall das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG überwiegt, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten.
>> BGH, Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 5/05
Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung einer gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist dann vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht ? aufgrund einer aus § 242 BGB herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ? verpflichtet ist, die Anbringung durch den Mieter wegen dessen verfassungsrechtlich gewährleisteten Informationsfreiheitsanspruches zu dulden. Die Abwägung, ob das Informationsrecht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 S. 1GG im konkreten Fall das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG überwiegt, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten.
>> BGH, Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 5/05