Maja
Erfahrener Benutzer
Ich habe dazu mal eine Frage.
Ich habe gehört, dass dieses Gesetzt erst in Kraft tritt wenn der Eigentümer mind. 50 Wohneinheiten hat. Stimmt das?
Wie ist es jetzt wenn ich von 10 Eigentümern jeweils 5 Wohnungen habe. Gilt es dann für mich als Hausverwalter?
Wenn der Eigentümer jetzt zu mir sagen würde, ich möchte den Mieter nicht, weil er ein Ausländer ist. Das ist ja eindeutig eine Diskriminierung, was soll ich dann tun?
Wie kann ich mich im allgeinen davor schützen was falsches zu sagen. Man bekommt ja meist von den Eigentümern konkrete Vorgaben, an wen man Vermieten soll.
Ich habe gehört, dass dieses Gesetzt erst in Kraft tritt wenn der Eigentümer mind. 50 Wohneinheiten hat. Stimmt das?
Wie ist es jetzt wenn ich von 10 Eigentümern jeweils 5 Wohnungen habe. Gilt es dann für mich als Hausverwalter?
Wenn der Eigentümer jetzt zu mir sagen würde, ich möchte den Mieter nicht, weil er ein Ausländer ist. Das ist ja eindeutig eine Diskriminierung, was soll ich dann tun?
Wie kann ich mich im allgeinen davor schützen was falsches zu sagen. Man bekommt ja meist von den Eigentümern konkrete Vorgaben, an wen man Vermieten soll.