Antidiskriminierungsgesetz

Diskutiere Antidiskriminierungsgesetz im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe dazu mal eine Frage. Ich habe gehört, dass dieses Gesetzt erst in Kraft tritt wenn der Eigentümer mind. 50 Wohneinheiten hat. Stimmt...
  • Antidiskriminierungsgesetz Beitrag #1

Maja

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Ich habe dazu mal eine Frage.

Ich habe gehört, dass dieses Gesetzt erst in Kraft tritt wenn der Eigentümer mind. 50 Wohneinheiten hat. Stimmt das?

Wie ist es jetzt wenn ich von 10 Eigentümern jeweils 5 Wohnungen habe. Gilt es dann für mich als Hausverwalter?

Wenn der Eigentümer jetzt zu mir sagen würde, ich möchte den Mieter nicht, weil er ein Ausländer ist. Das ist ja eindeutig eine Diskriminierung, was soll ich dann tun?

Wie kann ich mich im allgeinen davor schützen was falsches zu sagen. Man bekommt ja meist von den Eigentümern konkrete Vorgaben, an wen man Vermieten soll.
 
  • Antidiskriminierungsgesetz Beitrag #2

Beluga

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Damit Du nicht zum "Mittäter" wirdst, mußt Du den Vermieter auf die Antidiskrimi-
nierungsgesetzt ausdrücklich hinweisen und darauf bestehen, dass der Vermieter selbst die Entscheidung über die Mietinteressenten trifft. Die Mietinteressenten können sich ja direkt an den Vermieter wenden. :shame
 
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