laboe1
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Ich habe im Jahr 2000 zwei Appartements in einer Hotelanlage (40 Eigentümer) gekauft. Die Vermietung erfolgte bis 2005 über eine "Hotelgesellschaft GmbH". Der Kauf erfolgte direkt privat von Eigentümern incl. einer Zwangsmitgliedschaft bis einschl. 2005 in der "Hotelgesellschaft GmbH".
Das Betriebsergebnis der GmbH ist von Beginn an sehr dürftig.
Ich kann so was besser, aber vor 2005 war ein Austritt aus der Gesellschaft nicht möglich. 2005 bin ich dann ausgetreten und vermiete nun mit nachweislich wesentlich besserem Ergebnis selbst.
Nun kommt das FA und möchte für das Jahr 2005 gern mal eben 50.000! Euronen: Ich wäre ja aus der GmbH ausgeschieden und hätte damit die Gewerblichkeit
aufgegeben und die App. ins Privatvermögen überführt. :motzki
Die App. werden/wurden nie selbst genutzt.
Die Vermietung/Verträge übernimmt seit 2005 eine prof. Vermittlerin.
Mietwünsche (ca. 3 pro Woche), die ich erhalte, leite ich an Vermittlerin weiter.
Ich biete Sonderleistungen an: Halbpension, Essen auf Zimmer, Schuhputzservice...
Bin ständig (tag und nacht) für die Gäste telefonisch erreichbar.
Eine Vermietung ist ohne Voranmeldung möglich, wenn App. frei.
Ich habe wirklich eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und es handelt sich in diesem Fall nicht um eine reine Vermögensverwaltung!
Weiß jemand Kriterien, nach denen das FA Gewerblichkeit prüft?
Gibt es laufende Klagen zum Thema?
Freue mich sehr über Hilfe.
Das Betriebsergebnis der GmbH ist von Beginn an sehr dürftig.
Ich kann so was besser, aber vor 2005 war ein Austritt aus der Gesellschaft nicht möglich. 2005 bin ich dann ausgetreten und vermiete nun mit nachweislich wesentlich besserem Ergebnis selbst.
Nun kommt das FA und möchte für das Jahr 2005 gern mal eben 50.000! Euronen: Ich wäre ja aus der GmbH ausgeschieden und hätte damit die Gewerblichkeit
aufgegeben und die App. ins Privatvermögen überführt. :motzki
Die App. werden/wurden nie selbst genutzt.
Die Vermietung/Verträge übernimmt seit 2005 eine prof. Vermittlerin.
Mietwünsche (ca. 3 pro Woche), die ich erhalte, leite ich an Vermittlerin weiter.
Ich biete Sonderleistungen an: Halbpension, Essen auf Zimmer, Schuhputzservice...
Bin ständig (tag und nacht) für die Gäste telefonisch erreichbar.
Eine Vermietung ist ohne Voranmeldung möglich, wenn App. frei.
Ich habe wirklich eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und es handelt sich in diesem Fall nicht um eine reine Vermögensverwaltung!
Weiß jemand Kriterien, nach denen das FA Gewerblichkeit prüft?
Gibt es laufende Klagen zum Thema?
Freue mich sehr über Hilfe.
