Kommt darauf an?
Guten Morgen zusammen,
bin gerade dabei den Papierkrieg für meine Wohnungen mal auszumisten.
Frage mich nun, wie lange man welche Rechnungen aufheben muss.
Handwerkerrechnungen ist klar, 2 Jahre.
Protokolle der Versammlungen alle aufheben, könnte ja mal ein wichtiger Beschluss drinstehen.
Aber wie ist das mit den Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen. Wenn alles erledigt ist, sollten doch eigentlich 5 Jahre reichen. Oder gibt es da auch irgendeine Vorschrift?
Gruß Roman
Hallo,
hier mal allgemein:
allgemein
6 Monate
• Handwerksleistungen, (Gewährleistung schriftlich geben lassen)
• Reisemängel bis 6 Monate nach Urlaubsende reklamieren
2 Jahre
• Kaufverträge -> Mails am besten ausdrucken, da eine Festplatte auch kaputtgehen kann
• Rechnungen (nicht Prozesskosten, nur die Rechnungen) von Anwälten, Notaren, Ärzten
10 Jahre
• die kompletten Unterlagen zu Ihrer Steuererklärung. Hierunter fallen auch die Gehaltsabrechnungen und jede Quittung, die Sie in Ihrer Erklärung angeben.
Falls das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen nachprüfen möchte und Sie haben kein Unterlagen mehr, erfolgt eine Schätzung. Das kann teuer werden.
30 Jahre • Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten
bis Vertragsende, bzw. Verkauf; nur bzgl. steuerlicher Aspekte 10 Jahre
• Versicherungen
• bei der Autoversicherung nicht vergessen: neben Kaufvertrag, Kraftfahrzeugsteuerbescheid und den Autopapieren auch den Verkaufsvertrag aufbewahren (Beweis, dass bei einem Schadenfall das Auto Ihnen nicht mehr gehört)
privat
lebenslang
• Geburtsurkunde
• Taufschein
• Heiratsurkunde
• Kopien von Reisepass, Personalausweis und Führerschein
• Zeugnisse
• Ausbildungsurkunden
• ärztliche Gutachten
• Sterbeurkunden von Familienangehörigen
• Unterlagen für die Rentenberechnung:
* Arbeitsverträge
* Sozialversicherungsunterlagen (jährlich erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Sozialversicherungsnachweis)
* Gehaltsabrechnungen
* Immatrikulationsbescheinigungen, sozialabgabepflichtige Jobs vom Start der Ausbildung
bis Vertragsende, bzw. Verkauf; nur bzgl. steuerlicher Aspekte 10 Jahre
• Wohnen - Miete: Mietvertrag, Übergabeprotkoll, Nebenkostenabrechnung und alle Rechnungen, die bei Mietende für Kautions- oder Abstandsverhandlungen ausschlaggebend sind. (Küche, Bodenbeläge, etc.)
• Wohnen - Eigentum: Grundbuchauszug, Baurechnungen, Bauzeichnungen und alle Rechnungen, die bei einem Verkauf für die Preisverhandlungen ausschlaggebend sind. (Küche, Heizung, Bodenbeläge, etc.)
Guten Rutsch, BHShuber