Auflösungsvertrag

Diskutiere Auflösungsvertrag im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen! Mein Mann und ich haben im August 2001 einen "Staffelmietvertrag" über 5 Jahre abgeschlossen (endet 31.08.2006). Nun ist es so...
  • Auflösungsvertrag Beitrag #1

Babsi

Hallo Zusammen!

Mein Mann und ich haben im August 2001 einen "Staffelmietvertrag" über 5 Jahre abgeschlossen (endet 31.08.2006). Nun ist es so, dass wir bauen und deshalb schon Ende März 2006 ausziehen möchten.

Zuerst war es laut Vermieter "gar kein Problem" einen Auflösungsvertrag aufzusetzen - das hat sich leider geändert.
Unsere Vermieter wollen zwar immer noch einen Auflösungsvertrag, dieser soll jedoch - für uns - untragbare Klauseln enthalten, z.B. wurde in der ganzen Mietzeit (trotz unseres Drängens) keine einzige Nebenkostenabrechnung gemacht - wir sollen uns jetzt lt. Vertrag verpflichten, alle Abrechnungen seit 2001 (die es allerdings immer noch nicht gibt ) zu zahlen. Das ist uns natürlich nicht so recht, denn der Vermieter hat nie irgendwelche Zählerstände abgelesen und kann allein deswegen schon keine nachvollziehbare Abrechnung erstellen .
Desweiteren sollen wir unterschreiben, dass er die Kaution so lange behalten darf, bis alle Jahre abgerechnet sind (wie lange wird das wohl dauern?).

Wie würdet Ihr vorgehen? Der "Staffelmietvertrag" (so steht es im Vertrag!) ist in meinen Augen gar kein richtiger, da nur die Anfangsmiete betraglich angegeben ist. Desweiteren steht nur im Vertrag, dass sich die Miete "in jedem Jahr um 1 % erhöht".
Würdet ihr den Vertrag als Staffelmietvertrag akzeptieren und Ende August (nach Ablauf der 4 Jahre - obwohl die Regelung im damaligen BGB nicht zu finden ist - steht ja erst in der Fassung von September) ordentlich kündigen (bzw. dann im Dez - wir wollen ja erst Ende März raus)? Würdet Ihr sagen, dass es zwar ein Zeit- aber kein Staffelmietvertrag ist und dann ordentlich kündigen (im Mietvertrag ist kein Grund für die Befristung abgegeben)? Würdet Ihr den "dubiosen" Auflösungsvertrag unterschreiben (wobei sich mir allein bei der Vorstellung daran schon die Fußnägel hochrollen)?

Jetzt schon: Vielen Dank für Eu're Hilfe (über die Angabe von Rechtsgrundlagen - sofern Euch dazu etwas einfällt- wäre ich sehr froh)!!

Grüßle,
Babsi
 
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  • Auflösungsvertrag Beitrag #2

wolle

Einfach kündigen. Ganz normal. Eine Klausel, die eine gesetzliche Kü über einen Zeitraum mehr als 4 Jahre verbietet, ist ungültig.
Eure Kündigung wäre also mit dem 31.Juli 2005 möglich. Damit wäre eine Kündigung zum 31.Oktober 2005 möglich.
Das wäre eine Möglichkeit.

Desweiteren hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine mündliche Mietaufhebungsvereinbarung gültig ist, bis das ganze schriftlich festgehalten wird.
Wenn beide Seiten also sich mit den "neuen" Klauseln einverstanden erklären.
Solange ist die mündliche gültig :)
 
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